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Fachkraft für Lagerlogistik · Lernfeld 11

Güter beschaffen

1. Beschaffungsplanung

Einstieg: Warum so viel auf einmal?

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In einem Getränkefachgroßhandel wird ein Lkw entladen. 24 Paletten Stretchfolie stehen jetzt im Wareneingang. Die Anzahl stimmt mit dem Lieferschein überein, Beschädigungen sind nicht zu sehen, der Azubi quittiert dem Fahrer den Empfang. Beim Einlagern findet er kaum noch Platz und ärgert sich: Im Regal liegen noch gut zwei Monatsbedarfe.

Aufgabe: Wodurch wird eine Bestellung überhaupt ausgelöst, und warum kann es sinnvoll sein, eine große Menge zu bestellen, obwohl noch Bestand da ist?

Lösung:

Ausgelöst wird eine Bestellung durch das Erreichen des Meldebestands, durch einen festen Bestellrhythmus, durch einen Produktionsplan oder durch einen konkreten Kundenauftrag.

Gründe für die große Menge können sein: ein Mengenrabatt oder ein Sonderangebot, angekündigte Preiserhöhungen, eine lange oder unsichere Lieferzeit, eine Mindestbestellmenge des Lieferanten, geringere Bestell- und Frachtkosten je Stück oder eine bevorstehende Saison.

Dagegen sprechen Lagerkosten, gebundenes Kapital, Platzbedarf und bei manchen Artikeln die Haltbarkeit. Genau diese Abwägung ist die Aufgabe der Beschaffungsplanung.

Jede Bestellung ist eine Abwägung: Mengenvorteile auf der einen Seite, Lagerkosten und gebundenes Kapital auf der anderen.

Aufgaben der Beschaffung

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Die Beschaffung steht am Anfang jeder betrieblichen Leistung: Was nicht im Haus ist, kann weder gefertigt noch verkauft werden. Ihre Aufgabe lässt sich mit demselben Maßstab messen wie die gesamte Logistik, den sechs R aus Lernfeld 10: das richtige Gut, in richtiger Menge und Qualität, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, zu richtigen Kosten.

Warum der Preis nicht allein zählt

Ein günstiger Einkaufspreis wirkt unmittelbar auf den Gewinn, deshalb wird an ihm zuerst gearbeitet. Er ist aber nur eine von vier Größen, und die anderen drei können ihn auffressen:

Größewas schiefgehen kann
Preiszu teuer eingekauft (der Nachteil steht in der Rechnung)
Mengezu viel bindet Kapital und Fläche, zu wenig stoppt die Fertigung
Zeitpunktzu früh belegt Plätze, zu spät kostet Lieferfähigkeit
QualitätAusschuss, Nacharbeit und Reklamationen, meist teurer als jeder Preisvorteil
Beschaffung ist Teamarbeit

Zuständig ist üblicherweise der Einkauf. Allein entscheiden kann er aber keine der vier Größen, weil ihm dafür Informationen fehlen, die woanders im Haus liegen:

Abteilungliefert dem Einkaufwas ohne sie passiert
ProduktionProduktionsplan, Stücklisten, TermineMaterial kommt am Bedarf vorbei
VerkaufAbsatzerwartung, Aktionen, SaisonBestände passen nicht zum Abverkauf
LagerBestände, freie Plätze, Verbrauch, Erfahrungen mit Lieferantengute Preise landen in den Gängen

Für die Fachkraft für Lagerlogistik ist die dritte Zeile die eigene: Was im Lager an Beobachtungen anfällt (Teillieferungen, beschädigte Paletten, falsche Verpackungseinheiten), ist für den Einkauf nur dann verwertbar, wenn es aufgeschrieben wird.

Beispiel: Der Einkauf sichert einen günstigen Jahrespreis für Kartonagen, gebunden an zwei Lkw-Ladungen je Quartal. Ohne Rückfrage im Lager fällt erst bei der zweiten Lieferung auf, dass dafür kein Platz ist. Die Ersparnis beträgt 3 400 € im Jahr, die angemietete Außenfläche 9 600 €. Ein guter Preis, der im Gang endet, ist kein guter Einkauf.

Beschaffung misst sich an Preis, Menge, Zeitpunkt und Qualität zugleich. Keine dieser Größen kann der Einkauf ohne Produktion, Verkauf und Lager festlegen.

Die Fragen der Beschaffungsplanung

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Jede Beschaffung beantwortet dieselben Fragen. Sie hängen zusammen und werden in dieser Reihenfolge bearbeitet, weil jede Antwort die nächste einschränkt:

ReihenfolgeFragePlanungsschrittwer liefert die Antwort
1Was wird gebraucht?BedarfsermittlungProduktionsplan und Stückliste oder der bisherige Verbrauch
2In welcher Qualität?Festlegung der SpezifikationKonstruktion, Qualitätssicherung, Vorgaben des Kunden
3Wie viel davon?MengenplanungNettobedarf, Bestellkosten, Lagerkosten
4Bis wann?ZeitplanungBedarfstermin abzüglich Lieferzeit
5Von wem?BezugsquellenermittlungLieferantendatei, Anfragen, Angebotsvergleich
6Zu welchen Bedingungen?KonditionenverhandlungPreis, Rabatte, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Die Reihenfolge ist keine Einbahnstraße. Wer die Menge ändert, verschiebt oft auch den Zeitpunkt und manchmal sogar den Lieferanten, weil nicht jeder Anbieter jede Menge kurzfristig liefern kann. Umgekehrt kann ein Mengenrabatt die geplante Menge nachträglich verändern.

Beispiel: Für ein Werkstattregal werden 400 Konsolen gebraucht.

Was: Konsolen · Qualität: Tragfähigkeit 150 kg, verzinkt · Wie viel: 400 Stück plus 3 % für Ausschuss · Bis wann: zwei Wochen vor Montagebeginn · Von wem: bisheriger Lieferant oder ein Anbieter mit kürzerer Lieferzeit · Zu welchen Bedingungen: frei Haus, 30 Tage Zahlungsziel

Stellt sich heraus, dass der bisherige Lieferant erst in sechs Wochen liefern kann, ist Frage 4 beantwortet und Frage 5 wieder offen.

Die Fragen 1 bis 4 gehören zur Beschaffungsplanung und werden in diesem Kapitel behandelt. Die Fragen 5 und 6 folgen im Kapitel „Beschaffung“.

Was, in welcher Qualität, wie viel, bis wann, von wem und zu welchen Bedingungen: Jede Antwort schränkt die nächste ein.

Welche Güter beschafft werden

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Beschafft werden Sachgüter, Dienstleistungen und Rechte. Im Lager stehen die Sachgüter im Vordergrund. Sie lassen sich am sichersten mit einer einzigen Prüffrage einordnen:

Prüffrage: Steckt das Gut am Ende im verkauften Produkt, und wenn ja, als Hauptbestandteil oder nur mit geringem Anteil?

Geht ins Produkt ein
GüterartAnteil am ProduktBeispiele
Rohstoffebilden den HauptbestandteilStahlblech, Holz, Kunststoffgranulat
Hilfsstoffegehen mit geringem Anteil ein, oft verbindendSchrauben, Nieten, Leim, Lack
unfertige Erzeugnissebereits bearbeitete Zwischenproduktevormontierte Baugruppen, Leiterplatten
Fertigerzeugnisse von Zulieferernkomplett zugekauft und eingebautReifen und Batterien im Fahrzeugbau
Wird verbraucht, ohne im Produkt zu landen
GüterartwofürBeispiele
Betriebsstoffehalten Maschinen und Anlagen im BetriebStrom, Druckluft, Schmierstoffe, Reinigungsmittel
Hält den Betrieb am Laufen
GüterartwofürBeispiele
Ersatzteile und WerkzeugeInstandhaltung und ReparaturVerschleißteile, Filter, Handwerkzeug
VerpackungsmaterialSchutz der Ware auf dem TransportKartons, Folie, Packband, Kantenschutz
BüromaterialVerwaltungsaufgabenDruckerpapier, Etiketten, Ordner
Die Einteilung hängt am Betrieb, nicht am Gut

Dieselbe Sache kann überall anders eingeordnet sein. Ein Reifen ist

  • beim Fahrzeughersteller ein zugekauftes Fertigerzeugnis, das ins Produkt eingeht,
  • beim Reifenhändler Handelsware,
  • in der Spedition ein Ersatzteil für den eigenen Fuhrpark.

Deshalb lässt sich die Einteilung nicht auswendig lernen, sondern nur über die Prüffrage herleiten.

Entscheidend ist, was mit dem Gut passiert: Geht es ins Produkt ein, wird es beim Betrieb der Anlagen verbraucht, oder hält es den Betrieb sonst am Laufen?

Wann wird beschafft? Drei Grundmuster

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Die Beschaffungsarten unterscheiden sich in einem einzigen Punkt: Wie viel Zeit liegt zwischen Anlieferung und Verbrauch? Daraus ergibt sich alles Übrige: Lagerkosten, Kapitalbindung und Störanfälligkeit.

ArtZeit zwischen Lieferung und Verbrauchtypisch für
Einzelbeschaffung (fallweise)kurz (beschafft wird erst, wenn der Bedarf feststeht)Sonderteile für einen Auftrag, Projektmaterial, teure Einzelstücke
Vorratsbeschaffunglang (der Bedarf wird im Voraus gedeckt)Verbrauchsmaterial, Standardartikel, Handelsware
fertigungssynchrone Beschaffungpraktisch null (Anlieferung genau zum Verbrauch)Serienfertigung mit verlässlichen Lieferanten
Was jede Art kostet und was sie sichert
ArtStärkeSchwäche
Einzelbeschaffungkaum Lagerkosten, kaum gebundenes Kapital, kein Risiko von LadenhüternBeschaffungskosten fallen für jeden Vorgang neu an; bei Bedarf muss gewartet werden; keine Mengenvorteile
Vorratsbeschaffungjederzeit lieferfähig, Mengenrabatte nutzbar, weniger BestellvorgängeLagerkosten, Kapitalbindung, Platzbedarf, Risiko von Verderb und Veralten
fertigungssynchronfast keine Lagerkosten bei gesicherter Versorgungvollständig abhängig von Lieferant und Verkehrsweg

Die dritte Art ist nicht einfach die beste: Sie verlagert den Bestand zum Lieferanten, statt ihn abzuschaffen. Ausführlich behandelt wird sie weiter hinten unter Just-in-time.

Beispiel: Ein Betrieb kauft Spezialprofile für einen einzelnen Hallenumbau fallweise ein: Sie werden nie wieder gebraucht. Die Stretchfolie für den täglichen Versand liegt dagegen auf Vorrat, sonst stünde der Warenausgang bei jeder Verzögerung still. Dieselbe Firma, zwei Beschaffungsarten, und beide Entscheidungen sind richtig.

Je länger die Ware vor dem Verbrauch liegt, desto teurer wird sie, und desto sicherer ist die Versorgung. Die Beschaffungsart ist die Wahl zwischen beidem.

Verbrauchsorientierte Bedarfsermittlung

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Dieses Verfahren schließt aus der Vergangenheit auf die Zukunft. Es steht und fällt deshalb mit einer Annahme: dass sich am Verbrauch nichts Grundlegendes ändert. Wo diese Annahme trägt (bei Verbrauchsmaterial, Standardartikeln, Handelsware mit stetigem Absatz), ist es das wirtschaftlichste Verfahren überhaupt, weil es weder Stücklisten noch Produktionspläne braucht.

Wie gut die Vorhersage wird, hängt davon ab, wie gleichmäßig der Verbrauch läuft. Genau das misst die XYZ-Analyse aus Lernfeld 10: Für X-Güter ist die Rechnung verlässlich, für Z-Güter ist sie kaum mehr als eine Zahl auf dem Papier.

Gängige Rechenwege
  • Durchschnitt: Verbrauch mehrerer Perioden geteilt durch die Anzahl der Perioden
  • gleitender Durchschnitt: nur die letzten Perioden zählen, ältere fallen heraus (reagiert schneller auf Veränderungen)
  • gewichteter Durchschnitt: jüngere Perioden zählen stärker

Formeln

Durchschnitt = Summe der Verbräuche : Anzahl der Perioden
gleitender Durchschnitt = Summe der letzten n Perioden : n

Kurz erklärt

  • Aus dem bisherigen Verbrauch wird auf den künftigen geschlossen.
  • Der gleitende Durchschnitt nimmt nur die letzten Perioden. Er reagiert schneller auf Veränderungen.

Rechenbeispiel: Verbrauch an Stretchfolie in den letzten sechs Monaten: 740, 690, 810, 820, 760, 880 Rollen.

Durchschnitt über sechs Monate = (740 + 690 + 810 + 820 + 760 + 880) : 6 = 4 700 : 6 = 783,33 Rollen

gleitender Durchschnitt der letzten drei Monate = (820 + 760 + 880) : 3 = 2 460 : 3 = 820 Rollen

Der gleitende Durchschnitt liegt höher, weil der Verbrauch steigt. Für die Planung des nächsten Monats ist er deshalb der bessere Wert.

Wichtig ist, dass die Vergangenheitswerte bereinigt werden: Ein Sonderauftrag oder ein Maschinenschaden verzerrt den Durchschnitt, wenn er ungeprüft übernommen wird.

Verbrauchsorientiert heißt: aus der Vergangenheit auf die Zukunft schließen, mit Durchschnittswerten und einem Blick auf Ausreißer.

Programmorientierte Bedarfsermittlung

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Dieses Verfahren rechnet nicht zurück, sondern vorwärts: Es leitet den Materialbedarf aus dem ab, was der Betrieb herstellen will. Dafür braucht es zwei Dinge, die nur Fertigungsbetriebe haben:

  • einen Produktionsplan: welches Erzeugnis in welcher Stückzahl und in welchem Zeitraum
  • eine Stückliste je Erzeugnis: welches Material in welcher Menge darin steckt

Beides zusammen ergibt den Gesamtbedarf je Zeiteinheit, meist je Woche oder Monat, damit sich Bestelltermine daraus ableiten lassen.

Formel

Gesamtbedarf je Teil = geplante Stückzahl · Menge laut Stückliste

Kurz erklärt

  • Die Stückliste sagt, wie viele Teile in einem Produkt stecken.
  • Mal der geplanten Stückzahl ergibt das den Bedarf.

Rechenbeispiel: Im nächsten Monat sollen 600 Werkstattwagen gefertigt werden. Laut Stückliste enthält jeder Wagen:

4 Lenkrollen · 2 Schubladenschienen-Sätze · 12 Senkschrauben · 1 Griffleiste

Gesamtbedarf Lenkrollen = 600 · 4 = 2 400 Stück

Gesamtbedarf Schienensätze = 600 · 2 = 1 200 Stück

Gesamtbedarf Senkschrauben = 600 · 12 = 7 200 Stück

Gesamtbedarf Griffleisten = 600 · 1 = 600 Stück

Welches Verfahren wofür
verbrauchsorientiertprogrammorientiert
DatenquelleVerbrauch der VergangenheitProduktionsplan und Stückliste
GenauigkeitSchätzungrechnerisch genau
Aufwandgeringhoch, verlangt gepflegte Stammdaten
passt zuC-Gütern, Verbrauchsmaterial, HandelswareA-Gütern, teuren Baugruppen, Sonderteilen
typischer Fehlerein Ausreißer wird fortgeschriebeneine veraltete Stückliste wird nicht bemerkt

In der Praxis laufen beide nebeneinander: Die teuren Baugruppen werden gerechnet, die Schrauben werden geschätzt. Alles zu rechnen wäre genauer und würde mehr kosten, als es einbringt.

Programmorientiert heißt: Bedarf aus Produktionsplan und Stückliste berechnen (genau, aber nur so gut wie die Stückliste).

Vom Gesamtbedarf zum Nettobedarf

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Der Gesamtbedarf ist nicht die Bestellmenge. Dazwischen liegen zwei Korrekturen, und beide haben einen nachvollziehbaren Grund: Zuerst kommt etwas dazu, weil nicht jedes Teil heil ankommt oder heil bleibt. Dann geht etwas ab, weil ein Teil des Bedarfs bereits gedeckt ist.

SchrittErläuterung
Gesamtbedarfaus Produktionsplan und Stückliste
+ ZusatzbedarfMehrbedarf für Ausschuss, Prüfzwecke oder Minderlieferungen
= Bruttobedarfder gesamte Bedarf
− verfügbarer Bestandsiehe unten (nicht alles, was im Regal liegt, ist verfügbar)
= Nettobedarfdie Menge, die tatsächlich beschafft werden muss

Formeln

Zusatzbedarf = Gesamtbedarf · Zuschlagssatz
Bruttobedarf = Gesamtbedarf + Zusatzbedarf
verfügbarer Bestand = Lagerbestand − Reservierungen + offene Bestellungen − Sicherheitsbestand
Nettobedarf = Bruttobedarf − verfügbarer Bestand

Kurz erklärt

  • Zum Gesamtbedarf kommt ein Zuschlag für Ausschuss und Schwund.
  • Was verfügbar ist, muss nicht mehr beschafft werden.
  • Der Nettobedarf ist die Menge, die du bestellen musst.
Warum jede Zeile ihr Vorzeichen hat
PostenVorzeichenBegründung
Lagerbestand+liegt im Regal und kann verbraucht werden
Reservierungen für andere Aufträge−liegt zwar da, gehört aber schon jemandem
offene Bestellungen+bereits unterwegs (wer sie übersieht, bestellt doppelt)
Sicherheitsbestand−ist die Reserve und darf nicht eingeplant werden

Rechenbeispiel: Gesamtbedarf 2 400 Stück, Zusatzbedarf 4 %, Lagerbestand 500 Stück, davon 80 Stück für andere Aufträge reserviert, offene Bestellungen 420 Stück, Sicherheitsbestand 150 Stück.

Zusatzbedarf = 2 400 · 0,04 = 96 Stück

Bruttobedarf = 2 400 + 96 = 2 496 Stück

verfügbarer Bestand = 500 − 80 + 420 − 150 = 690 Stück

Nettobedarf = 2 496 − 690 = 1 806 Stück

Häufigster Fehler: den Sicherheitsbestand zu vergessen. Dann wirkt der Bestand um 150 Stück größer, es werden 150 Stück zu wenig bestellt, und die Reserve ist beim ersten Engpass aufgebraucht.

Nettobedarf = Bruttobedarf minus verfügbarer Bestand. Reservierungen und Sicherheitsbestand zählen nicht als verfügbar.

Das Sortiment im Handelsbetrieb

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Ein Handelsbetrieb stellt nichts her. Seine Bedarfsermittlung ist deshalb keine Rechnung aus Stücklisten, sondern eine Entscheidung darüber, was überhaupt ins Regal kommt.

Definition: Das Sortiment ist die Summe aller Artikel, die ein Handelsbetrieb zum Verkauf bereithält.

Beschrieben wird ein Sortiment mit zwei Maßen, die sich unabhängig voneinander verändern lassen:

  • Sortimentsbreite: Wie viele verschiedene Warenarten gibt es? Ein enges Sortiment hat wenige, ein breites viele verschiedene Warenarten.
  • Sortimentstiefe: Wie groß ist die Auswahl innerhalb einer Warenart, etwa bei Größen, Farben oder Marken? Ein tiefes Sortiment bietet viel Auswahl, ein flaches wenig.
eng: wenige Warenartenbreit: viele Warenarten
tief: große Auswahl je ArtSpezialist: Schraubenhandel mit 4 000 GewindevariantenFachmarkt: viele Warenarten und je Art große Auswahl, entsprechend große Fläche
flach: kleine Auswahl je ArtKiosk oder Automat: wenig von wenigemGemischtwarenladen: viele Warenarten, aber je Warenart nur eine oder zwei Varianten

Die vier Felder erklären auch die Preisunterschiede: Tiefe kostet Kapital, weil viele Varianten selten nachgefragt werden. Ein Discounter verzichtet auf Tiefe und kann deshalb günstiger anbieten.

Für das Lager ist das keine Theorie: Ein tiefes Sortiment bedeutet viele Artikelnummern mit kleinen Beständen, ein flaches wenige Artikel mit großen Mengen. Das wirkt sich direkt auf Lagerplätze, Kommissionierung und Inventur aus.

Breite ist die Zahl der Warenarten, Tiefe die Auswahl innerhalb einer Warenart. Beides bestimmt, wie das Lager aussieht.

Wie ein Händler sein Sortiment zusammenstellt

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Ein Händler entscheidet über jeden Artikel zweimal: einmal beim Aufnehmen und einmal (oft viel zu spät) beim Auslisten. Beide Entscheidungen stützen sich auf dieselben drei Quellen, aber mit unterschiedlichem Gewicht:

QuellebeantwortetGrenze
eigene AbverkaufszahlenWas lief, was blieb liegen, was wurde reklamiert?zeigt nur, was im Regal stand, aber nie, was gefehlt hat
Markt und NeuheitenWas ist neu, was verschwindet, wohin geht der Trend?Messen und Fachpresse zeigen das Angebot, nicht die Nachfrage
KundenkontaktWonach wurde vergeblich gefragt?nur brauchbar, wenn es jemand notiert

Die dritte Zeile ist die unterschätzte: Eine vergebliche Nachfrage hinterlässt in keiner Auswertung eine Spur. Wer sie nicht erfasst, sieht nur, was er ohnehin schon führt.

Sortiment erweitern oder bereinigen
Erweiterung bringtErweiterung kostet
neue Kundengruppen, höherer Umsatz je Kundemehr Lagerplätze und Bestände
Wettbewerbsvorteil bei Trendartikelnlängere Kommissionierwege
Auslastung bestehender StrukturenRisiko von Ladenhütern

Beispiel: Ein Händler nimmt 300 neue Artikel auf und listet gleichzeitig 180 Ladenhüter aus. Der Bestandswert bleibt fast gleich, das Sortiment wirkt aber aktueller. Ohne die Bereinigung wäre eine neue Regalreihe nötig gewesen.

Sortimentspflege heißt aufnehmen und auslisten. Wer nur aufnimmt, braucht irgendwann eine größere Halle.

Make or buy: selbst herstellen oder zukaufen?

Lernvideo: Make or buy: selbst herstellen oder zukaufen?. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.

In Industriebetrieben stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein Teil selbst gefertigt oder zugekauft wird. Wird ein bisher selbst gefertigtes Teil künftig zugekauft, ist das Outsourcing.

Die Frage wird meist als Kostenfrage behandelt. Tatsächlich hängen vier Dinge daran, und nur eines davon lässt sich ausrechnen:

1. Kosten: rechenbar

Ab welcher Menge ist die eigene Fertigung günstiger? Das ist die kritische Menge, und sie wird in den nächsten beiden Beiträgen berechnet. Sie beantwortet die Frage aber nur für diese Menge und diese Preise.

2. Kapazität: zählbar
  • Sind Maschinen und Personal ohnehin ausgelastet, muss für die Eigenfertigung erst investiert werden.
  • Steht Kapazität leer, trägt jedes selbst gefertigte Teil zu den ohnehin laufenden Fixkosten bei. Dann sieht die Rechnung anders aus.
  • Schwankt der Bedarf stark, federt der Zulieferer die Spitzen ab.
3. Kompetenz: schwer umkehrbar

Traut man dem Zulieferer mehr zu, spricht das für den Zukauf. Der Preis dafür ist, dass das eigene Wissen verschwindet: Wer ein Teil fünf Jahre nicht mehr gefertigt hat, hat weder die Maschinen noch die Leute, um es zurückzuholen. Diese Tür schließt sich langsam und lässt sich kaum wieder öffnen.

4. Abhängigkeit und Aufwand: dauerhaft
was dazukommtFolge im Alltag
Abhängigkeit vom ZuliefererPreiserhöhungen und Lieferstörungen trifft man ungefiltert
langfristige Bindungweniger Flexibilität bei Konstruktionsänderungen
logistischer AufwandAnfragen, Bestellungen, Wareneingangsprüfung, Lagerplätze, Reklamationen
Qualitätssicherungdie Prüfung wandert vom eigenen Prozess in den Wareneingang

Der letzte Punkt betrifft das Lager unmittelbar: Jedes zugekaufte Teil erzeugt Arbeit, die vorher nicht da war.

Beispiel: Ein Betrieb lässt seine Blechgehäuse künftig zuliefern. Die Stückkosten sinken um 4,20 €. Dafür kommen wöchentliche Anlieferungen, eine Wareneingangsprüfung je Charge und 18 Palettenplätze dazu. Bei 9 000 Stück im Jahr spart er rechnerisch 37 800 €. Ob unter dem Strich etwas übrig bleibt, entscheidet sich an diesen drei Posten.

Make or buy hat vier Seiten: Kosten, Kapazität, Kompetenz und Abhängigkeit. Nur die erste lässt sich ausrechnen, die dritte ist am schwersten rückgängig zu machen.

Fixe und variable Kosten beim Kostenvergleich

Lernvideo: Fixe und variable Kosten beim Kostenvergleich. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.

Für den Kostenvergleich müssen die Kosten der Eigenfertigung in zwei Gruppen getrennt werden. Die Prüffrage ist dieselbe wie bei der Lagerentscheidung in Lernfeld 10: Fällt die Kostenart auch an, wenn kein einziges Stück gefertigt wird?

Kostenartbei Produktion = 0Beispiele
fixe Kostenfallen weiter anAbschreibung der Maschine, Miete der Halle, Gebäudeversicherung, Gehälter der Stammbelegschaft
variable Kostenentfallen vollständigMaterial, Energie der Maschine, Akkordlohn, Fertigungshilfsstoffe

Vorsicht bei den Personalkosten: Sie lassen sich nicht pauschal einordnen. Ein festes Monatsgehalt läuft weiter und ist fix; Akkordlohn, Schichtzulagen und Zeitarbeit hängen an der Menge und sind variabel. In Prüfungsaufgaben steht deshalb oft „bestimmte Lohnanteile“. Gemeint ist genau diese Unterscheidung.

Beim Fremdbezug gibt es in der einfachen Modellrechnung keine Fixkosten: Man zahlt einen Preis je Stück. Deshalb ist der Fremdbezug bei kleinen Mengen günstiger: Die Fixkosten der eigenen Fertigung verteilen sich dort auf zu wenige Stücke.

Formeln

Fixkosten je Stück = Fixkosten : Stückzahl
Gesamtkosten = Fixkosten + Stückzahl · variable Kosten je Stück

Kurz erklärt

  • Fixkosten verteilen sich auf die Stückzahl: mehr Stück, weniger je Stück.
  • Variable Kosten fallen für jedes Stück neu an.

Beispiel zur Fixkostendegression: Fixkosten der Eigenfertigung 63 000 € im Jahr.

bei 700 Stück = 63 000 € : 700 = 90,00 € Fixkosten je Stück

bei 7 000 Stück = 63 000 € : 7 000 = 9,00 € Fixkosten je Stück

Dieselben Fixkosten, ein Zehntel des Stückkostenanteils. Genau dieser Effekt heißt Fixkostendegression und ist der Grund, warum die Eigenfertigung erst ab einer bestimmten Menge lohnt.

Fixkosten bleiben, variable Kosten wachsen mit der Menge. Je größer die Stückzahl, desto kleiner der Fixkostenanteil je Stück.

Ab welcher Menge lohnt die Eigenfertigung?

Lernvideo: Ab welcher Menge lohnt die Eigenfertigung?. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.

Beide Möglichkeiten verhalten sich unterschiedlich, wenn die Menge steigt:

  • Der Fremdbezug kostet für jedes Stück denselben Betrag. Seine Gesamtkosten wachsen gleichmäßig und beginnen bei null.
  • Die Eigenfertigung startet mit den Fixkosten (auch beim ersten Stück) und wächst danach langsamer, weil die variablen Kosten je Stück niedriger sind.

Weil die eine Linie tiefer beginnt und steiler steigt, schneiden sie sich in genau einem Punkt. Diese Menge heißt kritische Menge.

Der Gedanke hinter der Formel

Jedes selbst gefertigte Stück kostet weniger als der Zukauf. Die Differenz ist der Betrag, den dieses Stück zur Deckung der Fixkosten beiträgt. Die kritische Menge ist erreicht, wenn genug Stücke zusammengekommen sind, um die Fixkosten vollständig zu tragen:

Formel

Kosten Eigenfertigung = Fixkosten + Stückzahl · variable Kosten je Stück
Kosten Fremdbezug = Stückzahl · Fremdpreis
kritische Menge = Fixkosten : (Preis Fremdbezug − variable Kosten je Stück)

Kurz erklärt

  • Im Nenner steht, was jedes selbst gefertigte Stück gegenüber dem Zukauf einspart.
  • Darunter lohnt der Fremdbezug, darüber die Eigenfertigung.

Beispiel: Eigenfertigung: Fixkosten 63 000 € im Jahr, variable Kosten 24,00 € je Stück. Fremdbezug: 59,00 € je Stück.

Weg 1: über die Formel

Ersparnis je Stück = 59,00 € − 24,00 € = 35,00 €

kritische Menge = 63 000 € : 35,00 € = 1 800 Stück

Weg 2: über die Gleichung (x = Stückzahl)

59 x = 63 000 + 24 x

35 x = 63 000

x = 1 800 Stück

Gegenprobe bei 1 800 Stück:

Fremdbezug = 1 800 · 59,00 € = 106 200 €

Eigenfertigung = 63 000 € + 1 800 · 24,00 € = 63 000 € + 43 200 € = 106 200 €

Was die Zahl nicht sagt

Die kritische Menge gilt nur für diese Preise. Senkt der Zulieferer auf 52,00 €, schrumpft die Ersparnis je Stück auf 28,00 € und die kritische Menge steigt auf 2 250 Stück. Eine einmal ausgerechnete Menge ist deshalb kein Dauerwert, sondern eine Momentaufnahme.

Kritische Menge = Fixkosten geteilt durch die Ersparnis je Stück. Darunter zukaufen, darüber selbst fertigen, solange die Preise gelten.

Denselben Vergleich in der Tabelle

Lernvideo: Denselben Vergleich in der Tabelle. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.

Wer die Gleichung nicht aufstellen möchte, rechnet mehrere Mengen durch und sieht, wo das Günstigere wechselt. Mit den Werten aus dem vorigen Beitrag (Fixkosten 63 000 €, variable Kosten 24,00 €, Fremdpreis 59,00 €):

Formeln

Eigenfertigung gesamt = Fixkosten + Menge · variable Kosten je Stück
Fremdbezug gesamt = Menge · Fremdpreis

Kurz erklärt

  • Für jede Menge beide Kosten ausrechnen.
  • In der Zeile, in der sich das Günstigere ändert, liegt die kritische Menge.
MengeFixkostenvariable KostenEigenfertigung gesamtFremdbezugDifferenzgünstiger
60063 000 €14 400 €77 400 €35 400 €42 000 €Fremdbezug
1 20063 000 €28 800 €91 800 €70 800 €21 000 €Fremdbezug
1 80063 000 €43 200 €106 200 €106 200 €0 €gleich
2 50063 000 €60 000 €123 000 €147 500 €24 500 €Eigenfertigung
3 50063 000 €84 000 €147 000 €206 500 €59 500 €Eigenfertigung

An der Spalte Differenz lässt sich der Schnittpunkt auch dann erkennen, wenn er nicht zufällig in der Tabelle steht: Sie wird kleiner, erreicht null und wächst danach wieder, nur in die andere Richtung.

Grenzen der Tabelle
  • Die Stückzahlen in der ersten Spalte wählt man selbst. Trifft keine davon den Schnittpunkt, liefert die Tabelle nur eine Näherung.
  • Sie zeigt aber etwas, was die Formel verschweigt: wie viel die Entscheidung ausmacht. Bei 1 200 Stück geht es um 21 000 €, bei 1 700 Stück nur noch um wenige Tausend.
  • Dicht am Schnittpunkt ist die Rechnung deshalb kein gutes Entscheidungskriterium mehr. Dort entscheiden Kapazität, Kompetenz und Abhängigkeit.
Dasselbe als Grafik

Im Diagramm sind es zwei Geraden. Der Fremdbezug startet im Nullpunkt und steigt steiler, die Eigenfertigung startet oben bei den Fixkosten und steigt flacher. Der Schnittpunkt ist die kritische Menge. Der senkrechte Abstand zwischen beiden Linien ist die Differenzspalte aus der Tabelle.

Die Formel liefert den genauen Wert, die Tabelle zeigt zusätzlich, wie viel auf dem Spiel steht, und die Grafik macht beides sichtbar.

Wertanalyse

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Die Wertanalyse dreht die übliche Frage um. Sie fragt nicht „Was kostet dieses Teil?“, sondern „Wofür bezahlen wir hier eigentlich?“ Dazu wird ein Produkt nicht in Bauteile zerlegt, sondern in Funktionen, und jede Funktion muss sich rechtfertigen.

Das Verfahren ist genormt: DIN EN 12973 beschreibt das Value Management, die VDI-Richtlinie 2800 das Vorgehen im Detail. Entwickelt wurde es in den 1940er-Jahren bei General Electric, als kriegsbedingt Material fehlte und Ersatzlösungen gesucht wurden, von denen sich viele als billiger und besser erwiesen.

Die drei Funktionsklassen
KlassePrüffrageKonsequenz
HauptfunktionFällt sie weg, erfüllt das Produkt seinen Zweck nicht mehr?bleibt in jedem Fall
NebenfunktionUnterstützt sie die Hauptfunktion oder erhöht sie den Nutzen spürbar?wird einzeln abgewogen: Nutzen gegen Mehrkosten
ZusatzfunktionMerkt der Nutzer überhaupt, wenn sie fehlt?entfällt (sie kostet, ohne zu nutzen)

Die Einteilung ist nicht objektiv, sondern hängt vom Verwendungszweck ab. Dieselbe Eigenschaft kann in einem Betrieb Hauptfunktion und im anderen Zusatzfunktion sein.

Beispiel Kommissionierwagen:

Hauptfunktion: Ware aufnehmen und sicher transportieren

Nebenfunktionen: Ablage für den Scanner, Halterung für Packband, gebremste Lenkrollen (jede erhöht den Nutzen und den Preis)

Zusatzfunktion: pulverbeschichtete Sonderfarbe im Firmenton

Entfällt die Sonderfarbe, spart der Betrieb 22 € je Wagen, bei 40 Wagen 880 €. Der Wagen funktioniert unverändert.

Aber: In einem Betrieb mit zwei Mandanten in derselben Halle ist die Farbe keine Zusatzfunktion, sondern die Zuordnung zum richtigen Bereich. Dort wäre die Einsparung ein Fehler.

Wo sich der Aufwand lohnt
  • bei A-Gütern (dort hängt viel Geld an jeder Entscheidung)
  • bei Artikeln mit großer Stückzahl, weil sich kleine Beträge vervielfachen
  • bei Neuentwicklungen, solange sich noch etwas ändern lässt (nachträglich ist jede Änderung teurer)

Die Wertanalyse zerlegt ein Produkt in Funktionen und streicht, was niemand braucht. Ob eine Funktion nötig ist, entscheidet der Verwendungszweck, nicht der Katalog.

Wovon die Bestellmenge abhängt

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Die Menge festzulegen ist keine Rechenaufgabe mit einer Lösung, sondern eine Abwägung: Die Einflussgrößen ziehen in verschiedene Richtungen, und jede hat gute Gründe. Sortiert man sie danach, wird die Entscheidung überschaubar.

Spricht für eine größere Menge
GrundWirkung
Mengenrabatt oder Sonderangebotsenkt den Einstandspreis je Stück
erwartete Preissteigerungsichert den heutigen Preis für später
hohe Beschaffungskosten je Bestellungje seltener bestellt wird, desto weniger fallen sie an
lange oder unsichere Lieferzeitgrößerer Puffer gegen Störungen
Mindestbestellmenge des Lieferantengibt die Untergrenze schlicht vor
Spricht für eine kleinere Menge
GrundWirkung
begrenzte Lagerkapazitätharte Grenze: Was nicht hineinpasst, steht im Gang
bereits vorhandener Bestandder Bedarf ist teilweise schon gedeckt
begrenzte HaltbarkeitVerderb oder Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums
Gefahr des Veraltensbei Mode-, Elektronik- und Ersatzteilartikeln
verfügbare Liquiditätder Betrieb muss die Rechnung auch bezahlen können
erwartete Preissenkungwer jetzt groß kauft, kauft zu teuer
Gibt die Größenordnung vor

Der geplante Absatz beziehungsweise der Produktionsplan steht über allem: Er bestimmt, worum es überhaupt geht. Die übrigen Größen verschieben die Menge nur nach oben oder unten.

Der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird

Durch jede Beschaffung wird flüssiges Geld in gebundenes Kapital verwandelt. Frei wird es erst wieder, wenn die Ware verkauft und vom Kunden bezahlt wurde. Zwischen Bezahlung an den Lieferanten und Zahlungseingang vom Kunden können Monate liegen. In dieser Zeit fehlt das Geld an anderer Stelle.

Beispiel: Ein Betrieb nutzt einen Sonderpreis und kauft den Jahresbedarf Verpackungsmaterial für 62 000 € statt vierteljährlich für je 16 500 €. Ersparnis: 4 000 €. Zwei Wochen später wird eine Reparatur über 18 000 € fällig, der Betrieb muss den Kontokorrentkredit nutzen: 11 % Zinsen im Jahr auf durchschnittlich 35 000 € über acht Monate, rund 2 570 €. Es bleibt ein Vorteil, aber ein deutlich kleinerer, als die Rabattzusage vermuten ließ.

Rabatte, Preiserwartung und Bestellkosten treiben die Menge nach oben, Platz, Haltbarkeit und Liquidität nach unten. Der Absatzplan gibt die Größenordnung vor.

Zu viel oder zu wenig: Beides kostet

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Beide Fehler kosten Geld, aber an völlig verschiedenen Stellen. Das ist der Grund, warum sie so unterschiedlich auffallen: Der eine steht in der Bilanz, der andere ruft an.

Bestellmenge zu hoch: Die Kosten liegen im eigenen Haus
Folgewo sie anfällt
Lagerkosten für Fläche, Handling, VersicherungLager
Kapitalbindung: Geld liegt im Regal statt auf dem KontoFinanzen
Verderb, Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, VeraltenAbschreibung auf den Bestand
Platzmangel bis in die VerkehrswegeArbeitssicherheit
zu teuer eingekauft, wenn die Preise danach fallenEinkauf

Diese Kosten sind sichtbar: Sie stehen in Auswertungen und in der Inventur. Deshalb wird gegen zu hohe Bestände meist energisch vorgegangen.

Bestellmenge zu niedrig: Die Kosten fallen bei anderen an
Folgewo sie anfällt
Lieferbereitschaft nicht mehr gegebenbeim Kunden
Produktionsverzögerungen und Stillstandin der Fertigung
Mengenrabatte bleiben ungenutztEinkauf
Beschaffungskosten durch viele kleine BestellungenEinkauf und Wareneingang
zu wenig zum günstigen Preis gekauft, wenn die Preise steigenEinkauf

Diese Kosten sind zum Teil unsichtbar: Ein verlorener Auftrag taucht in keiner Auswertung auf. Genau deshalb wird die Untergrenze systematisch unterschätzt.

Gesucht ist also die Menge, bei der sich beide Nachteile weitgehend aufheben: die optimale Bestellmenge.

Beispiel: Ein Betrieb bestellt Etikettenrollen wöchentlich in Kleinmengen. Jede Bestellung kostet rund 70 € an Bearbeitung, Wareneingang und Fracht. Bei 48 Bestellungen im Jahr sind das 3 360 €, und das für ein Material, dessen Jahresbedarf knapp 9 000 € wert ist. Der Bestellvorgang kostet hier mehr als ein Drittel des Warenwerts.

Zu große Mengen kosten sichtbar im eigenen Haus, zu kleine unsichtbar beim Kunden und in der Fertigung. Deshalb wird die Untergrenze leichter übersehen.

Die optimale Bestellmenge

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Zwei Kostenblöcke reagieren auf dieselbe Stellschraube (die Bestellmenge), aber in entgegengesetzter Richtung. Wer einen davon allein minimiert, treibt den anderen nach oben.

Definition: Optimal ist die Bestellmenge, bei der Beschaffungskosten und Lagerkosten zusammen am niedrigsten liegen, nicht die kleinste und nicht die größte Menge.

Die beiden Kostenblöcke
  • Beschaffungskosten fallen je Bestellvorgang an: Angebotsvergleich, Bestellung, Wareneingangsprüfung, Rechnungsprüfung, Fracht. Je seltener bestellt wird, desto niedriger sind sie insgesamt.
  • Lagerkosten hängen vom durchschnittlichen Bestand ab: Zinsen für gebundenes Kapital, Platz, Versicherung, Schwund. Je größer die Bestellmenge, desto höher sind sie.
Worauf das Modell sich stützt

Die Rechnung liefert nur deshalb eine eindeutige Zahl, weil sie die Wirklichkeit vereinfacht. Drei Annahmen stecken darin, und jede kann in der Praxis danebenliegen:

Annahmewas sie bedeutetwann sie nicht trägt
Der Jahresbedarf steht fest.die Gesamtmenge ist bekanntbei schwankendem oder saisonalem Absatz
Bestell- und Lagerkosten sind bekannt und konstant.jede Bestellung kostet gleich vielbei Mengenrabatten und Staffelpreisen
Der Lagerabgang ist gleichmäßig.jeden Tag geht dieselbe Menge abbei stoßweisem Verbrauch (Z-Güter)

Aus der dritten Annahme folgt unmittelbar, dass der durchschnittliche Bestand die halbe Bestellmenge beträgt: Das Lager läuft von der vollen Menge gleichmäßig auf null, der Mittelwert liegt in der Mitte.

Nicht enthalten sind Haltbarkeit, verfügbarer Platz, Rabattstaffeln und Liquidität. Das Ergebnis ist deshalb ein Ausgangswert, kein Befehl. Es wird anschließend an der Wirklichkeit gerundet.

Formeln

Anzahl Bestellungen = Jahresbedarf : Bestellmenge
Bestellkosten = Anzahl Bestellungen · Kosten je Bestellung
Ø Lagerbestand = Bestellmenge : 2
Lagerkosten = Ø Lagerbestand · Lagerkosten je Stück und Jahr
Gesamtkosten = Bestellkosten + Lagerkosten

Optimal ist die Bestellmenge mit den niedrigsten Gesamtkosten.

Andler-Formel: rechnet die optimale Bestellmenge direkt aus. Welche Form du nimmst, hängt davon ab, wie die Lagerkosten in der Aufgabe angegeben sind:

Lagerkosten in € je Stück: optimale Bestellmenge = √(2 · Jahresbedarf · Kosten je Bestellung : Lagerkosten je Stück und Jahr)
Lagerhaltungskostensatz in %: optimale Bestellmenge = √(200 · Jahresbedarf · Kosten je Bestellung : (Einstandspreis · Lagerhaltungskostensatz in %))

Beide Formen sind dieselbe Formel. Die Verbindung:

Lagerkosten je Stück und Jahr = Einstandspreis · Lagerhaltungskostensatz in % : 100

Steht der Lagerhaltungskostensatz als Dezimalzahl (10 % = 0,10), rechnest du wieder mit 2 statt 200.

Die Andler-Formel gilt bei gleichmäßigem Verbrauch und festen Preisen. Das Ergebnis wird danach auf ganze Gebinde gerundet.

Kurz erklärt

  • Viele kleine Bestellungen: hohe Bestellkosten, niedrige Lagerkosten, und umgekehrt.
  • Der Ø Lagerbestand ist die halbe Bestellmenge, weil das Lager gleichmäßig leerläuft.
  • Sind die Lagerkosten in € je Stück gegeben, nimmst du die Form mit 2. Ist ein Prozentsatz vom Einstandspreis gegeben, die Form mit 200. Beide liefern dasselbe Ergebnis.

Beispiel (beide Formen, ein Ergebnis): Jahresbedarf 18 000 Stück, Kosten je Bestellung 80 €, Einstandspreis 20 €, Lagerhaltungskostensatz 10 %.

Mit 200: √(200 · 18 000 · 80 : (20 · 10)) = √(288 000 000 : 200) = √1 440 000 = 1 200 Stück

Mit 2: Lagerkosten je Stück = 20 · 10 : 100 = 2,00 € → √(2 · 18 000 · 80 : 2) = √1 440 000 = 1 200 Stück

Beide Wege führen auf dieselbe Menge. Welche Form gefragt ist, erkennst du an der Angabe: Steht ein Betrag in € je Stück, nimmst du die 2; steht ein Prozentsatz und ein Einstandspreis, die 200.

Optimal ist die Menge mit der niedrigsten Summe aus Bestell- und Lagerkosten. Das Modell rechnet mit gleichmäßigem Verbrauch.

Optimale Bestellmenge: die Tabellenlösung

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Beispiel: Jahresbedarf 18 000 Stück. Jeder Bestellvorgang verursacht 80,00 € Kosten. Der durchschnittliche Lagerbestand entspricht der halben Bestellmenge, die Lagerkosten betragen 2,00 € je Stück und Jahr.

BestellungenBestellmengeBestellkostenØ LagerbestandLagerkostenGesamtkosten
53 600400 €1 8003 600 €4 000 €
101 800800 €9001 800 €2 600 €
151 2001 200 €6001 200 €2 400 €
209001 600 €450900 €2 500 €
306002 400 €300600 €3 000 €

In der Tabelle lässt sich ablesen, was die Formel voraussetzt: Die Bestellkosten sinken mit steigender Menge, die Lagerkosten steigen. Die Summe fällt zuerst, erreicht ein Minimum und steigt danach wieder.

Formeln

Bestellmenge = Jahresbedarf : Anzahl Bestellungen
Bestellkosten = Anzahl Bestellungen · Kosten je Bestellung
Ø Lagerbestand = Bestellmenge : 2
Lagerkosten = Ø Lagerbestand · Lagerkosten je Stück und Jahr
Gesamtkosten = Bestellkosten + Lagerkosten

Andler-Formel: rechnet das Minimum direkt aus. Die Tabelle zeigt, wie es zustande kommt.

Lagerkosten in € je Stück: optimale Bestellmenge = √(2 · Jahresbedarf · Kosten je Bestellung : Lagerkosten je Stück und Jahr)
Lagerhaltungskostensatz in %: optimale Bestellmenge = √(200 · Jahresbedarf · Kosten je Bestellung : (Einstandspreis · Lagerhaltungskostensatz in %))
Lagerkosten je Stück und Jahr = Einstandspreis · Lagerhaltungskostensatz in % : 100

Kurz erklärt

  • Für jede Bestellhäufigkeit Bestell- und Lagerkosten ausrechnen.
  • Die Zeile mit den niedrigsten Gesamtkosten gewinnt.
  • Sind die Lagerkosten in € je Stück gegeben, nimmst du die Form mit 2. Ist ein Prozentsatz vom Einstandspreis gegeben, die Form mit 200. Beide liefern dasselbe Ergebnis.

Rechenweg für 15 Bestellungen:

Bestellmenge = 18 000 : 15 = 1 200 Stück

Bestellkosten = 15 · 80 € = 1 200 €

Ø Lagerbestand = 1 200 : 2 = 600 Stück

Lagerkosten = 600 · 2 € = 1 200 €

Gesamtkosten = 1 200 € + 1 200 € = 2 400 €

Die Beobachtung, auf der die Formel beruht

In der besten Zeile sind Bestellkosten und Lagerkosten genau gleich hoch: je 1 200 €. Das ist kein Zufall. Im Modell liegt das Minimum der Gesamtkosten immer dort, wo sich beide Kostenarten die Waage halten, und genau diesen Punkt rechnet die Andler-Formel direkt aus.

Deshalb lohnt beim Probieren ein Blick auf die beiden Spalten: Liegen sie weit auseinander, ist die Zeile nicht optimal.

Die Tabelle selbst liefert nur annähernde Ergebnisse, weil man die Zeilen frei wählt. Hier trifft sie das Optimum nur, weil 15 Bestellungen zufällig dabeistehen.

In der Tabelle sinken die Bestellkosten und steigen die Lagerkosten. Optimal ist die Zeile mit den niedrigsten Gesamtkosten.

Optimale Bestellmenge: die grafische Lösung

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Werden die Werte aus der Tabelle in ein Diagramm übertragen, ergibt sich ein typisches Bild. Auf der waagerechten Achse steht die Bestellmenge, auf der senkrechten die Kosten:

  • Die Bestellkosten fallen mit steigender Bestellmenge, weil seltener bestellt wird.
  • Die Lagerkosten steigen als Gerade, weil der Durchschnittsbestand mitwächst.
  • Die Gesamtkosten bilden eine Kurve mit einem Tiefpunkt.

Der Tiefpunkt der Gesamtkosten liegt dort, wo sich Lager- und Bestellkosten schneiden. Das ist die optimale Bestellmenge.

Formeln

Gesamtkosten = Bestellkosten + Lagerkosten
Optimum: Bestellkosten ≈ Lagerkosten

Danach auf ganze Gebinde runden, z. B. auf volle Paletten.

Mit der Andler-Formel lässt sich der Schnittpunkt auch ohne Zeichnung ausrechnen:

Lagerkosten in € je Stück: optimale Bestellmenge = √(2 · Jahresbedarf · Kosten je Bestellung : Lagerkosten je Stück und Jahr)
Lagerhaltungskostensatz in %: optimale Bestellmenge = √(200 · Jahresbedarf · Kosten je Bestellung : (Einstandspreis · Lagerhaltungskostensatz in %))

Kurz erklärt

  • Im Diagramm liegt das Minimum der Gesamtkosten dort, wo sich Bestell- und Lagerkosten schneiden.
  • Die Andler-Formel rechnet diesen Punkt aus.
  • Sind die Lagerkosten in € je Stück gegeben, nimmst du die Form mit 2. Ist ein Prozentsatz vom Einstandspreis gegeben, die Form mit 200. Beide liefern dasselbe Ergebnis.

Kontrolle am Beispiel: Bei 1 200 Stück betragen Bestellkosten und Lagerkosten je 1 200 €. Sie sind gleich hoch. Genau das kennzeichnet den Tiefpunkt.

Zum Vergleich bei 1 800 Stück: Bestellkosten 800 €, Lagerkosten 1 800 €. Die Lagerkosten laufen davon, die Summe steigt von 2 400 € auf 2 600 €.

Und bei 900 Stück: Bestellkosten 1 600 €, Lagerkosten 900 €. Jetzt sind es die Bestellkosten, die überwiegen. Die Summe steigt auf 2 500 €.

Wie flach der Tiefpunkt ist

Zwischen 900 und 1 800 Stück (der doppelten Menge) liegen die Gesamtkosten höchstens 200 € über dem Minimum von 2 400 €. Die Kurve verläuft rund um das Optimum sehr flach.

Das ist eine beruhigende Nachricht für die Praxis: Eine Abweichung vom rechnerischen Optimum kostet wenig. Deshalb darf man bedenkenlos auf ganze Paletten, Gebindegrößen oder die Mindestbestellmenge des Lieferanten runden. Fasst eine Palette 350 Stück, werden aus 1 200 Stück eben 1 400. Der Mehraufwand ist zu vernachlässigen, die Handhabung im Lager deutlich einfacher.

Im Schnittpunkt von Lager- und Bestellkosten erreichen die Gesamtkosten ihr Minimum. Danach wird auf ganze Gebinde gerundet.

Zeitplanung: die Lieferzeit kennen

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Genauso wichtig wie die richtige Menge ist, dass die Güter rechtzeitig im Lager oder in der Fertigung sind. Dafür muss man wissen, wie lange es von der Bestellung bis zum Eintreffen dauert.

Die Lieferzeit hat fünf Abschnitte, und drei davon liegen im eigenen Haus
Abschnittläuft beilässt sich verkürzen durch
Bedarf erkennen, freigeben, Bestellung erfassenunsautomatische Meldebestandsauslösung, klare Freigabegrenzen
Bestellung übermittelnunselektronischen Datenaustausch statt Post oder Fax
Ware bereitstellen und versandfertig machenLieferantRahmenverträge, Abrufaufträge, Vorabinformation
TransportFrachtführerVersandart, Direktverkehr statt Sammelgut
Warenannahme, Prüfung, EinbuchungunsAvis, Zeitfenster, Stichprobenprüfung statt Vollprüfung

Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: Verfügbar ist die Ware erst nach dem letzten Abschnitt: nicht, wenn der Lkw am Tor steht, sondern wenn sie geprüft und gebucht ist. Zweitens: Wer die Lieferzeit verkürzen will, muss nicht zwangsläufig den Lieferanten wechseln. Drei der fünf Abschnitte liegen im eigenen Haus.

Formel

Lieferzeit = interne Bearbeitung + Übermittlung + Bearbeitung beim Lieferanten + Transport + Wareneingang und Prüfung

Kurz erklärt

  • Die Lieferzeit ist mehr als der Transport.
  • Alle Schritte von der Bestellung bis zur Einlagerung zählen mit.

Beispiel: Interne Bearbeitung 1 Tag, Übermittlung noch am selben Tag, Lieferant 4 Tage, Transport 2 Tage, Wareneingang und Prüfung 1 Tag.

Lieferzeit = 1 + 4 + 2 + 1 = 8 Tage

Der Einkauf spricht vielleicht von „vier Tagen Lieferzeit“, für das Lager sind es acht.

Lieferzeit ist mehr als Transportzeit: Sie reicht von der Bedarfsmeldung bis zur geprüften und gebuchten Ware.

Bestellpunktverfahren und Meldebestand

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Beim Bestellpunktverfahren löst nicht der Kalender die Bestellung aus, sondern der Bestand selbst. Voraussetzung ist deshalb, dass der Bestand jederzeit bekannt ist, also eine laufende Bestandsfortschreibung in der Lagerbuchführung oder im Lagerverwaltungssystem.

Die Frage, die der Meldebestand beantwortet

Bestellt werden muss nicht, wenn das Lager leer ist, sondern so früh, dass die Ware vor dem Leerlaufen ankommt. Der Bestand, bei dem das gerade noch gelingt, heißt Meldebestand. Das System „meldet“ dem Einkauf den Bedarf, meist automatisch.

Er deckt zwei Dinge ab:

  • den Verbrauch während der Lieferzeit (so viel wird noch gebraucht, bis die neue Ware da ist)
  • den Mindestbestand als Reserve, falls mehr verbraucht wird oder der Lieferant später kommt

Der Meldebestand ist damit ein Zeitpunkt, ausgedrückt als Menge. Wie viel bestellt wird, ist eine davon getrennte Frage (das ist die optimale Bestellmenge).

Formel

Meldebestand = (täglicher Verbrauch · Lieferzeit) + Mindestbestand

Die Klammer erinnert daran: Punktrechnung vor Strichrechnung.

Kurz erklärt

  • Tagesverbrauch mal Lieferzeit ist das, was bis zur Lieferung verbraucht wird.
  • Der Mindestbestand bleibt als Reserve unangetastet.

Rechenbeispiel: Täglicher Verbrauch 40 Stück, Lieferzeit 7 Tage. Der Mindestbestand soll 4 Tage Lieferverzögerung auffangen.

Mindestbestand = 4 Tage · 40 Stück = 160 Stück

Meldebestand = (40 Stück · 7 Tage) + 160 Stück

Meldebestand = 280 Stück + 160 Stück = 440 Stück

Fällt der Bestand auf 440 Stück, wird bestellt. Läuft alles nach Plan, sind bei Ankunft der Lieferung noch genau 160 Stück da. Der Mindestbestand wurde nicht angetastet.

Zur Klammer: Erst multiplizieren, dann addieren. Wer 40 · (7 + 160) rechnet, kommt auf 6 680 Stück und würde rund 156 Tage zu früh bestellen.

Meldebestand = Tagesverbrauch mal Lieferzeit plus Mindestbestand. Er ist der Zeitpunkt der Bestellung, nicht die Menge.

Mindestbestand, Meldebestand, Höchstbestand

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Drei Bestandsgrößen beschreiben den Verlauf im Lager:

GrößeBedeutungBerechnung
Mindestbestandeiserne Reserve, wird im Normalfall nicht angetastetTagesverbrauch · Tage Sicherheitsreserve
Meldebestandlöst die Bestellung aus(Tagesverbrauch · Lieferzeit) + Mindestbestand
HöchstbestandBestand direkt nach dem Eintreffen der LieferungMindestbestand + optimale Bestellmenge

Formeln

Mindestbestand = Tagesverbrauch · Tage Sicherheitsreserve
Meldebestand = (Tagesverbrauch · Lieferzeit) + Mindestbestand
Höchstbestand = Mindestbestand + optimale Bestellmenge
Ø Lagerbestand = Mindestbestand + Bestellmenge : 2

Kurz erklärt

  • Mindestbestand = Reserve für Störungen.
  • Meldebestand = Zeitpunkt der Bestellung.
  • Höchstbestand = Stand direkt nach der Lieferung.

Rechenbeispiel (Fortsetzung): Mindestbestand 160 Stück, Meldebestand 440 Stück, optimale Bestellmenge 1 200 Stück.

Höchstbestand = 160 Stück + 1 200 Stück = 1 360 Stück

durchschnittlicher Bestand = 160 Stück + (1 200 : 2) = 760 Stück

Der durchschnittliche Bestand ist die Größe, mit der die Lagerkosten gerechnet werden, nicht der Höchstbestand. Bei einem Lagerhaltungskostensatz von 20 % und einem Einstandspreis von 20 € sind das 760 · 20 € · 0,20 = 3 040 € im Jahr.

So sieht der Verlauf aus
  • Der Bestand sinkt gleichmäßig mit dem täglichen Verbrauch.
  • Beim Meldebestand wird bestellt, der Bestand sinkt weiter.
  • Bei Eintreffen der Lieferung ist der Mindestbestand erreicht, der Bestand springt auf den Höchstbestand.
  • Das Ganze beginnt von vorn: das bekannte Sägezahnmuster.

Mindestbestand ist die Reserve, Meldebestand der Bestellzeitpunkt, Höchstbestand der Gipfel nach der Lieferung.

Lieferverzug und Mehrverbrauch

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Der Mindestbestand ist genau für die Fälle da, in denen es nicht nach Plan läuft. Zwei Störungen kommen besonders häufig vor.

Fall 1: Der Lieferant kommt später

Formeln

zusätzlicher Verbrauch = Verzugstage · Tagesverbrauch
Restbestand bei Ankunft = Mindestbestand − zusätzlicher Verbrauch
bei höherem Verbrauch: Restbestand = Meldebestand − neuer Tagesverbrauch · Lieferzeit

Kurz erklärt

  • Jeder Tag Verspätung frisst einen Tagesverbrauch vom Mindestbestand.
  • Steigt der Verbrauch, reicht der Meldebestand nicht mehr bis zur Lieferung.

Täglicher Verbrauch 40 Stück, Mindestbestand 160 Stück. Der Lieferant braucht statt 7 Tagen 10 Tage.

zusätzlicher Verbrauch = 3 Tage · 40 Stück = 120 Stück

Restbestand bei Ankunft = 160 Stück − 120 Stück = 40 Stück

Der Mindestbestand fängt die Verzögerung auf. Er reicht für genau 4 Tage Verzug. Ab dem 5. Tag wäre der Betrieb lieferunfähig. Genau dafür war er kalkuliert.

Fall 2: Der Verbrauch steigt

Der tägliche Verbrauch steigt von 40 auf 50 Stück, die Lieferzeit bleibt bei 7 Tagen. Bestellt wird weiterhin beim alten Meldebestand von 440 Stück.

Verbrauch während der Lieferzeit = 50 Stück · 7 Tage = 350 Stück

Restbestand bei Ankunft = 440 Stück − 350 Stück = 90 Stück

Der Bestand rutscht unter den Mindestbestand von 160 Stück. Lieferfähig ist der Betrieb noch, die Reserve ist aber zu 44 % aufgebraucht, und das bei planmäßiger Lieferung. Käme jetzt auch noch eine Verzögerung dazu, wäre es eng.

Und dann?

Ist die Veränderung nur vorübergehend, genügt die Reserve. Hält sie an, muss ein neuer Meldebestand ermittelt werden:

neuer Mindestbestand = 4 Tage · 50 Stück = 200 Stück

neuer Meldebestand = (50 Stück · 7 Tage) + 200 Stück = 350 Stück + 200 Stück = 550 Stück

Beide Werte steigen, obwohl sich an der Lieferzeit nichts geändert hat. Der Meldebestand hängt eben an zwei Größen, und nur eine davon kommt vom Lieferanten.

Der Mindestbestand fängt Ausreißer ab. Dauerhafte Änderungen bei Verbrauch oder Lieferzeit verlangen einen neuen Meldebestand.

Bestellrhythmusverfahren

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Die beiden Verfahren fixieren jeweils eine Größe und lassen die andere schwanken. Das ist der ganze Unterschied:

festschwankt
Bestellpunktverfahrendie Bestellmenge (optimale Bestellmenge)der Bestellzeitpunkt
Bestellrhythmusverfahrender Bestellzeitpunkt (z. B. jeder erste Montag)die Bestellmenge

Beim Bestellrhythmusverfahren wird also zum Termin bestellt, auch dann, wenn ein Artikel es noch gar nicht nötig hätte. Die Menge richtet sich danach, was bis zum Höchstbestand fehlt. Deshalb ist sie jedes Mal anders und muss geschätzt werden.

Warum es dieses Verfahren überhaupt gibt

Das Bestellpunktverfahren verlangt, dass der Bestand jederzeit stimmt. Wo das nicht gegeben ist, weil nicht jede Entnahme gebucht wird oder der Aufwand dafür zu hoch wäre, funktioniert es schlicht nicht. Der feste Termin braucht dagegen nur eines: dass jemand nachschaut.

VorteileNachteile
keine laufende Bestandsfortschreibung nötig, geringer Verwaltungsaufwandohne genaue Bestandsführung kann der Bestand einzelner Artikel bis zum Bestelltermin nicht ausreichen
Sammelbestellungen bei einem Lieferanten möglich, auch wenn nicht bei allen Artikeln der Bestand niedrig istbei anderen Artikeln entstehen zu hohe Bestände
Frachtkosten und Anlieferungen lassen sich bündelnein plötzlicher Mehrverbrauch wird erst beim nächsten Termin bemerkt

Beispiel: Ein Betrieb bestellt bei seinem Verpackungslieferanten jeden ersten Montag im Monat. Bestellt wird jeweils die Menge, die den Höchstbestand wieder auffüllt: eine Anlieferung statt fünf, dafür etwas höhere Durchschnittsbestände.

Bestellpunkt heißt: bestellen, wenn ein Bestand erreicht ist. Bestellrhythmus heißt: bestellen, wenn der Termin da ist.

Bestellpunkt oder Bestellrhythmus?

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BestellpunktverfahrenBestellrhythmusverfahren
AuslöserMeldebestand erreichtfester Termin
Bestellzeitpunktschwanktfest
Bestellmengemeist fest (optimale Bestellmenge)schwankt (bis zum Höchstbestand)
Voraussetzunglaufende BestandsfortschreibungErfahrungswerte zum Verbrauch
Bestandshöheeher niedrigeher höher
geeignet fürA-Güter, hochwertige Artikel mit guter DatenlageC-Güter, Sammelbestellungen bei einem Lieferanten

In der Praxis werden beide Verfahren kombiniert: Wertvolle Artikel laufen über den Meldebestand, günstige Artikel hängen an der Sammelbestellung, die ohnehin herausgeht.

Beispiel: Ein Betrieb überwacht 240 A- und B-Artikel über den Meldebestand. Die rund 900 C-Artikel eines Lieferanten werden monatlich in einer Sammelbestellung aufgefüllt. So bleibt der Aufwand dort, wo Geld hängt.

Meldebestand für wertvolle Artikel, fester Rhythmus für die vielen kleinen. Die Kombination ist der Normalfall.

Kauf auf Abruf

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Beim Kauf auf Abruf werden Kaufvertrag und Lieferung zeitlich getrennt: Gekauft wird einmal die ganze Menge, geliefert wird in Teilmengen über einen längeren Zeitraum. Rechtlich ist es eine Sonderform des Kaufvertrags: Der Vertrag über die Gesamtmenge wird einmal geschlossen (Bestellung und Annahme) und ist verbindlich.

Was jede Seite dabei gewinnt
KäuferLieferant
MengeMengenrabatt für die Gesamtmenge, ohne sie einlagern zu müssenAuslastung für den ganzen Zeitraum gesichert
Preisein Preis für die gesamte Laufzeit, keine Überraschungenkann langfristig kalkulieren und selbst günstiger einkaufen
PlanungLieferung genau dann, wenn Platz und Bedarf da sindProduktion und Lagerhaltung planbar statt auf Zuruf
Der Preis dieser Sicherheit

Die Bindung gilt in beide Richtungen, und für den Käufer hat das drei Folgen:

  • Abnahmepflicht: Sinkt der Bedarf, muss die Restmenge trotzdem abgenommen werden.
  • Kein Wechsel: Fällt der Marktpreis, kann nicht beim günstigeren Anbieter gekauft werden.
  • Kein Ausweichen bei Qualitätsproblemen: Man ist für die Laufzeit an diesen Lieferanten gebunden.

Deshalb gehört in den Vertrag, was passiert, wenn die Abrufe ausbleiben, etwa eine Frist, nach der der Lieferant die Restmenge liefern und berechnen darf.

Beispiel: Ein Betrieb kauft 120 000 Versandkartons zum Jahrespreis von 0,38 € statt 0,44 € bei Einzelbestellung, eine Ersparnis von 7 200 €. Abgerufen werden monatlich rund 10 000 Stück auf zwei Paletten.

Nach acht Monaten bricht ein Großkunde weg, der Verbrauch fällt auf 6 000 Stück im Monat.

abgerufen = 8 · 10 000 + 4 · 6 000 = 80 000 + 24 000 = 104 000 Stück

offene Restmenge = 120 000 − 104 000 = 16 000 Stück

Die 16 000 Kartons muss der Betrieb abnehmen, bezahlen und einlagern: 6 080 € gebundenes Kapital und rund vier Palettenplätze für Ware, die niemand braucht. Die Ersparnis von 7 200 € steht zwar weiterhin in der Rechnung, nur ist sie jetzt im Regal gebunden.

Kauf auf Abruf sichert Preis und Menge und verschiebt die Lagerhaltung zum Lieferanten. Bezahlt wird das mit einer Abnahmepflicht für die gesamte Laufzeit.

Just-in-time-Verfahren

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Just-in-time heißt wörtlich „gerade rechtzeitig“. Das Material wird genau dann angeliefert, wenn es in der Fertigung gebraucht wird, und geht ohne Umweg über ein Lager direkt an den Verbauort. Daher der zweite Name: lagerlose Materialbeschaffung.

Der Gedanke dahinter ist radikal: Ein Lager ist kein Vorteil, sondern eine Reserve, die Probleme verdeckt. Wo es keinen Puffer gibt, fällt jede Störung sofort auf und muss behoben statt überbrückt werden. Der eingesparte Bestand ist nur die sichtbare Folge davon.

Was dafür erfüllt sein muss

Ohne Puffer trägt jede Schwachstelle sofort durch. Die Voraussetzungen betreffen deshalb alle drei Beteiligten:

beim Lieferantenzwischen beidenbeim Abnehmer
hohe Termintreue: Eine verspätete Lieferung stoppt die Linielängerfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit statt Auftrag für Auftraggleichmäßiger, planbarer Bedarf
hohe Qualität ab Werk: Eine Eingangsprüfung ist zeitlich nicht mehr möglichabgestimmte Informationssysteme bis hin zur gemeinsamen BestandsführungRampen und Zeitfenster für häufige kleine Anlieferungen
kurze Entfernung oder verlässliche Verkehrswegevertragliche Regelung von Kosten und RisikenPersonal, das zum Zeitfenster bereitsteht

Die mittlere Spalte wird am häufigsten unterschätzt: Just-in-time ist weniger eine Liefervereinbarung als eine Datenverbindung. Der Lieferant muss den Bedarf sehen, bevor er als Bestellung bei ihm ankommt.

Beispiel: Ein Zulieferer liefert Sitzbezüge dreimal täglich direkt an die Montagelinie, in Zeitfenstern von 30 Minuten an ein festes Tor. Die Behälter gehen ohne Einlagerung an den Verbauort.

Das Werk hält für diesen Artikel keinen Bestand mehr, aber es hält ein Zeitfenster, ein Tor und zwei Mitarbeiter bereit. Die Kosten sind nicht verschwunden, sie haben nur die Kostenstelle gewechselt.

Just-in-time ersetzt Bestand durch Verlässlichkeit. Ohne Puffer muss jede Störung behoben werden. Überbrücken lässt sie sich nicht mehr.

Die Kehrseite von Just-in-time

Lernvideo: Die Kehrseite von Just-in-time. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.

Die eingesparten Lagerkosten sind real. Sie werden aber an anderer Stelle bezahlt, und das nicht immer in derselben Kostenstelle, in der die Ersparnis verbucht wird.

Was sich verschlechtertwarumwen es trifft
Transportkosten steigenviele kleine Anlieferungen statt weniger großerLogistik, oft auch der Lieferant im Preis
Umweltbelastung steigtmehr Fahrten, schlechtere Auslastung je Lkwalle
Abhängigkeit vom Zuliefererohne Puffer gibt es keine Alternative für die nächsten StundenEinkauf
Gefahr von ProduktionsausfällenStau, Streik, Maschinenschaden beim Lieferanten wirken sofortFertigung (und über Vertragsstrafen die ganze Firma)

Dazu kommt der Punkt, der in keiner Aufzählung steht: Der Bestand ist nicht verschwunden, er ist umgezogen. Irgendwo muss Material liegen, damit dreimal täglich geliefert werden kann. Nur liegt es jetzt beim Zulieferer, der es in seinen Preis einrechnet. Entscheidend ist deshalb, welche Vereinbarung über Kosten und Risiken getroffen wurde. Wer nur den Bestand verschiebt und nichts an den Abläufen ändert, spart nichts, sondern verlagert.

Just-in-sequence: eine Stufe weiter

Bei Just-in-sequence kommt zur richtigen Zeit die richtige Reihenfolge hinzu. Der Zulieferer liefert nicht nur pünktlich, sondern sortiert nach der Folge, in der die Teile verbaut werden.

Just-in-timeJust-in-sequence
geliefert wirdzur richtigen Zeitzur richtigen Zeit in der richtigen Reihenfolge
am Band passiertder Monteur wählt das passende Teil ausder Monteur nimmt das nächste Teil
lohnt beigleichartigen Teilenvielen Varianten (Farben, Ausstattungen, Größen)
Fehlerfolgefalsches Teil wird bemerkt und getauschteine vertauschte Reihenfolge stoppt die Linie

Beispiel: Ein Zulieferer liefert Armaturenbretter in verschiedenen Ausstattungen genau in der Reihenfolge, in der die zugehörigen Fahrzeuge auf dem Band stehen. Der Monteur nimmt das nächste Teil. Suchen, Prüfen und Zuordnen entfallen.

Der Preis dafür: Die Sortierarbeit ist nicht weg, sie findet beim Zulieferer statt. Und eine einzige Vertauschung fällt erst am Fahrzeug auf, wenn der Einbau schon läuft.

Just-in-time spart Bestand und kostet Transport, Abhängigkeit und Sicherheit. Just-in-sequence liefert zusätzlich in Verbaureihenfolge und verschiebt die Sortierarbeit zum Lieferanten.

Das Kanban-System

Lernvideo: Das Kanban-System. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.

Kanban ist japanisch für „Karte“ oder „Schild“. Entwickelt hat das Verfahren Taiichi Ohno bei Toyota in den 1950er-Jahren, angeblich nach dem Vorbild amerikanischer Supermärkte, in denen ebenfalls nur nachgefüllt wird, was tatsächlich aus dem Regal genommen wurde.

Genau das ist der Kern: Kanban kehrt die Steuerungsrichtung um.

übliche DispositionKanban
Auslöserein Plan sagt voraus, was gebraucht wirdder tatsächliche Verbrauch
Steuerungvon vorn geschoben (Push)von hinten gezogen (Pull)
Voraussetzunglaufende Bestandsführungnur ein leerer Behälter
Der Regelkreis in vier Schritten
  • Entnehmen: Am Verbrauchsort stehen mindestens zwei Behälter desselben Materials. Gearbeitet wird aus dem ersten.
  • Melden: Ist er leer, geht die daran befestigte Karte an den Lieferanten, heute meist als Scan oder elektronische Meldung. Die Karte ist der Auftrag; eine Bestellung im üblichen Sinn gibt es nicht.
  • Überbrücken: Währenddessen wird aus dem zweiten Behälter weitergearbeitet. Sein Inhalt muss bis zur nächsten Anlieferung reichen. Daran hängt das ganze Verfahren.
  • Zurückführen: Bei der nächsten Lieferung kommt der volle Behälter, der leere geht als Leergut zurück. Damit schließt sich der Kreis, der Kanban-Regelkreis.
Wie viele Behälter braucht man?

Der Pufferbestand ist keine Schätzung, sondern rechenbar. Er muss den Verbrauch während der Wiederbeschaffungszeit decken, plus eine Reserve:

Formel

Anzahl Behälter = (Tagesverbrauch · Wiederbeschaffungszeit in Tagen + Sicherheitsbestand) : Behälterinhalt

Kurz erklärt

  • Der Puffer muss reichen, bis der nachbestellte Behälter da ist.
  • Das Ergebnis wird immer aufgerundet: Halbe Behälter gibt es nicht.

Rechenbeispiel: Tagesverbrauch 900 Kantenschutzwinkel, Wiederbeschaffungszeit 2 Tage, Sicherheitsbestand 600 Stück, ein Behälter fasst 500 Stück.

Bedarf = 900 · 2 + 600 = 2 400 Stück

Anzahl Behälter = 2 400 : 500 = 4,8 → 5 Behälter

Steigt der Verbrauch dauerhaft, muss ein Behälter dazu, nicht der Bestand im Behälter erhöht werden.

Warum das zu C-Gütern passt

Es ist keine Bestandsführung nötig: Niemand bucht eine Entnahme, niemand zählt. Genau deshalb eignet sich das Verfahren für Güter, bei denen sich Steuerungsaufwand nicht lohnt, also C-Güter mit geringem Wert und großen Mengen (siehe Lernfeld 10). Bei teuren Teilen wäre der dauerhaft im Kreis laufende Puffer dagegen zu teuer.

Beispiel: An einer Packstation stehen zwei Behälter mit Kantenschutzwinkeln. Wird der erste leer, scannt der Packer den Code am Behälter. Am nächsten Tag steht der volle Behälter da, der leere geht zurück. Es gibt keine Bestellung, keine Entnahmebuchung und keine Inventurdifferenz: Weil nichts gebucht wird, kann auch nichts falsch gebucht werden.

Kanban zieht statt zu schieben: Der leere Behälter ist der Auftrag. Keine Bestandsführung nötig, dafür muss der Puffer richtig bemessen sein.

Übung: Bedarf und Bestellmenge

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Formeln für diese Übung

Gesamtbedarf = Stückzahl · Menge laut Stückliste
Bruttobedarf = Gesamtbedarf + Zusatzbedarf
Nettobedarf = Bruttobedarf − verfügbarer Bestand
Gesamtkosten = Bestellkosten + Lagerkosten
Ø Lagerbestand = Bestellmenge : 2

Kurz erklärt

  • Vom Gesamtbedarf über den Bruttobedarf zum Nettobedarf.
  • Bei der Bestellmenge Bestell- und Lagerkosten gegeneinander abwägen.

Aufgabe 1: Im nächsten Monat sollen 800 Transportwagen gefertigt werden, jeder enthält laut Stückliste 4 Lenkrollen. Der Zusatzbedarf für Ausschuss beträgt 5 %. Im Lager liegen 900 Lenkrollen, davon sind 240 für andere Aufträge reserviert. Offene Bestellungen: 400 Stück. Sicherheitsbestand: 300 Stück. Berechnen Sie den Nettobedarf.

Lösung:

Gesamtbedarf = 800 · 4 = 3 200 Stück

Zusatzbedarf = 3 200 · 0,05 = 160 Stück

Bruttobedarf = 3 200 + 160 = 3 360 Stück

verfügbarer Bestand = 900 − 240 + 400 − 300 = 760 Stück

Nettobedarf = 3 360 − 760 = 2 600 Stück

Aufgabe 2: Jahresbedarf 4 800 Stück, Bestellkosten 60,00 € je Vorgang, Lagerkosten 1,50 € je Stück und Jahr, durchschnittlicher Bestand gleich halber Bestellmenge. Prüfen Sie 4, 8 und 12 Bestellungen und bestimmen Sie die günstigste Variante.

Lösung:

4 Bestellungen: Menge 1 200 · Bestellkosten 240 € · Ø Bestand 600 · Lagerkosten 900 € · gesamt 1 140 €

8 Bestellungen: Menge 600 · Bestellkosten 480 € · Ø Bestand 300 · Lagerkosten 450 € · gesamt 930 €

12 Bestellungen: Menge 400 · Bestellkosten 720 € · Ø Bestand 200 · Lagerkosten 300 € · gesamt 1 020 €

Am günstigsten sind 8 Bestellungen zu je 600 Stück mit 930 € Gesamtkosten.

Aufgabe 3: Eigenfertigung: Fixkosten 36 000 € im Jahr, variable Kosten 18,00 € je Stück. Fremdbezug: 42,00 € je Stück. Ab welcher Menge lohnt die Eigenfertigung?

Lösung:

42 x = 36 000 + 18 x

24 x = 36 000

x = 1 500 Stück

Ab 1 500 Stück im Jahr ist die Eigenfertigung günstiger.

Erst den Nettobedarf bestimmen, dann die Menge je Bestellung. Bei Eigenfertigung immer die kritische Menge prüfen.

Übung: Zeitplanung und Beschaffungsverfahren

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Formeln für diese Übung

Mindestbestand = Tagesverbrauch · Tage Sicherheitsreserve
Meldebestand = (Tagesverbrauch · Lieferzeit) + Mindestbestand
Höchstbestand = Mindestbestand + optimale Bestellmenge
Restbestand bei Verzug = Mindestbestand − Verzugstage · Tagesverbrauch

Kurz erklärt

  • Erst Mindestbestand, dann Meldebestand, dann Höchstbestand.
  • Bei Verzug schrumpft die Reserve um den Verbrauch der Verzugstage.

Aufgabe 1: Täglicher Verbrauch 45 Stück, Lieferzeit 6 Tage, der Mindestbestand soll 4 Tage abdecken. Die optimale Bestellmenge beträgt 700 Stück. Berechnen Sie Mindestbestand, Meldebestand und Höchstbestand.

Lösung:

Mindestbestand = 4 · 45 = 180 Stück

Meldebestand = (45 · 6) + 180 = 270 + 180 = 450 Stück

Höchstbestand = 180 + 700 = 880 Stück

Aufgabe 2: Derselbe Artikel: Der Lieferant kommt 3 Tage zu spät. Welcher Bestand ist bei Ankunft noch da, und reicht er?

Lösung:

zusätzlicher Verbrauch = 3 · 45 = 135 Stück

Restbestand = 180 − 135 = 45 Stück

Der Mindestbestand fängt die Verzögerung auf. Ab dem 5. Tag Verzug wäre der Artikel nicht mehr lieferbar.

Aufgabe 3: Ordnen Sie das passende Verfahren zu.

a) Ein Betrieb füllt Schrauben an der Montagelinie über zwei Behälter auf, ohne Entnahmen zu buchen.

b) Jeden ersten Werktag im Monat geht eine Sammelbestellung an den Verpackungslieferanten.

c) Sitzbezüge werden mehrmals täglich direkt an die Montage geliefert.

d) Der Jahresbedarf an Kartons wird fest gekauft, monatlich in Teilmengen abgerufen.

e) Die Software löst bei Erreichen von 450 Stück automatisch eine Bestellung aus.

Lösung: a) Kanban-System, b) Bestellrhythmusverfahren, c) Just-in-time, d) Kauf auf Abruf, e) Bestellpunktverfahren

Erst rechnen, dann das Verfahren wählen: Wert, Verbrauch und Datenlage entscheiden, welches Beschaffungsverfahren passt.

2. Beschaffung

Einstieg: Drei Angebote auf dem Tisch

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Ein Betrieb braucht 60 neue Kommissionierwagen. Der Einkauf hat drei Anbieter angeschrieben und drei Angebote erhalten. Das billigste Angebot stammt von einem Anbieter, mit dem noch nie zusammengearbeitet wurde. Der bisherige Lieferant liegt 23 € je Wagen darüber, liefert aber seit Jahren pünktlich und tauscht defekte Rollen ohne Diskussion.

Aufgabe: Woran erkennt man das günstigste Angebot, und reicht der Preis als Entscheidungsgrundlage?

Lösung:

Der Listenpreis allein sagt wenig. Verglichen werden muss der Bezugspreis: Listenpreis abzüglich Rabatt und Skonto, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Erst dann sind die Angebote vergleichbar.

Der Preis reicht nicht. Dazu kommen Qualität, Zuverlässigkeit, Lieferzeit, Service, Garantieleistungen und die Entfernung. Diese Kriterien lassen sich in einer Bewertungstabelle gewichten.

Denkbar ist auch, mit dem bisherigen Lieferanten über den Preis zu verhandeln, statt sofort zu wechseln.

Angebote werden über den Bezugspreis verglichen, doch die Entscheidung fällt selten allein über den Preis.

Bezugsquellen finden

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Bevor angefragt werden kann, muss klar sein, wer überhaupt liefern könnte. Welche Quelle dafür taugt, hängt davon ab, welche Frage offen ist:

Offene FrageQuellewas sie liefert
Wer hat uns diesen Artikel schon einmal geliefert?eigene Bezugsquellendatei (Artikel- und Lieferantendaten zusammengeführt)Konditionen, Artikelnummern, Ansprechpartner
Wie hat der sich bewährt?eigene Erfahrungswerte aus Wareneingang und ReklamationenTermintreue, Vollständigkeit, Qualität
Wer liefert das überhaupt?Internet und Anbieterportale, Branchen- und Adressbüchereine erste Liste möglicher Anbieter
Was ist neu am Markt?Fachzeitschriften, Messen und AusstellungenProdukte und Anbieter, nach denen man nicht gesucht hätte
Ist der seriös?Kammern, Verbände, WirtschaftsauskunfteienBonität, Mitgliedschaften, Zertifikate

Die ersten beiden Zeilen stehen im eigenen Haus und kosten nichts. Sie werden trotzdem am häufigsten übergangen. Für einen bekannten Artikel beginnt die Suche also nicht im Internet, sondern in der eigenen Datei.

Was in eine gepflegte Lieferantendatei gehört
  • Anschrift, Ansprechpartner, Kundennummer
  • Sortiment und Artikelnummern des Lieferanten
  • Preise, Rabattstaffeln, Zahlungs- und Lieferbedingungen
  • Lieferzeiten und Mindestbestellmengen
  • Erfahrungen: Termintreue, Reklamationen, Qualität

Beispiel: Im Wareneingang fällt auf, dass ein Lieferant zum dritten Mal in diesem Quartal Teilmengen schickt. Wird das in der Lieferantendatei vermerkt, hat der Einkauf beim nächsten Angebotsvergleich ein Argument in der Hand. Steht es nur im Kopf des Lagerarbeiters, ist es für den Betrieb wertlos.

Bezugsquellen kommen aus der eigenen Datei und von außen. Erfahrungen aus dem Lager gehören dokumentiert, nicht erzählt.

Die Anfrage

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Mit einer Anfrage bittet der Einkauf einen möglichen Lieferanten um Informationen. Rechtlich ist sie nichts weiter als das: keine Willenserklärung, keine Bindung für beide Seiten und an keine Form gebunden. Wer eine Anfrage beantwortet, muss nichts liefern; wer eine stellt, muss nichts abnehmen.

Welche Art von Anfrage passt, hängt davon ab, wie viel der Einkauf schon weiß:

AusgangslageArt der AnfrageWas zurückkommt
Der Lieferant ist neu, das Sortiment unbekannt.allgemeine AnfrageKatalog, Preisliste, Vertreterbesuch (noch kein Angebot)
Der Artikel steht fest, nur die Konditionen fehlen.spezielle Anfrageein konkretes Angebot mit Preis und Bedingungen

Der Unterschied ist praktisch: Eine allgemeine Anfrage erzeugt Informationsmaterial, eine spezielle erzeugt ein Angebot, und nur Angebote lassen sich vergleichen.

Was eine spezielle Anfrage enthalten sollte
  • genaue Bezeichnung der Ware, möglichst mit Artikelnummer
  • benötigte Menge und gewünschter Liefertermin
  • Frage nach Preis, Rabatten, Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Hinweis auf gewünschte Verpackung oder Ladungsträger

Je genauer die Anfrage, desto vergleichbarer die Angebote. Wer Menge und Termin offenlässt, bekommt Antworten, die sich hinterher nicht gegenüberstellen lassen.

Beispiel: Ein Betrieb fragt bei drei Anbietern „Kommissionierwagen, dreistöckig“ an. Ein Anbieter kalkuliert mit Vollgummireifen, einer mit Luftreifen, einer mit Kunststoffrollen. Die Preise unterscheiden sich um 30 %, ohne dass die Wagen vergleichbar wären.

Die Anfrage ist unverbindlich und formfrei. Nur eine genaue Anfrage liefert vergleichbare Angebote.

Das Angebot

Lernvideo: Das Angebot. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.

Das Gesetz nennt das Angebot Antrag. Nach § 145 BGB ist derjenige, der einem anderen den Abschluss eines Vertrags anträgt, an diesen Antrag gebunden, es sei denn, er hat die Bindung ausgeschlossen (Freizeichnungsklausel). Er kann sich also nicht mehr frei entscheiden, sobald der andere zugreift.

Definition: Ein Angebot ist eine Willenserklärung, die so vollständig ist, dass der Empfänger sie mit einem schlichten „Ja“ annehmen kann, und die sich an einen bestimmten Empfänger richtet.

Daraus folgen die beiden Merkmale, an denen sich jeder Prüfungsfall entscheiden lässt:

Merkmalerfülltnicht erfüllt
bestimmter EmpfängerSchreiben oder E-Mail an einen namentlich bekannten KundenKatalog, Zeitungsanzeige, Schaufenster, Onlineshop (sie richten sich an jedermann)
vollständiger InhaltWare, Menge, Preis und Bedingungen stehen fest„Preise auf Anfrage“, offene Menge, offener Termin

Fehlt eines von beiden, liegt kein Angebot vor, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (juristisch invitatio ad offerendum). Der Kunde gibt dann mit seiner Bestellung das Angebot ab, und der Händler entscheidet, ob er annimmt.

Der Unterschied zur Anfrage: Die Anfrage bindet niemanden, das Angebot bindet den Verkäufer. Nimmt der Kunde ein verbindliches Angebot unverändert an, ist der Kaufvertrag geschlossen, ohne dass der Verkäufer noch einmal zustimmen müsste.

Beispiel: Im Onlineshop ist ein Artikel versehentlich viel zu günstig eingestellt. Weil sich der Shop an jedermann richtet, ist die Darstellung kein Angebot, sondern eine Aufforderung. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung das Angebot ab. Der Händler kann es ablehnen. Genau deshalb kommt bei Preisfehlern eine Absage statt einer Lieferung.

Die automatische „Eingangsbestätigung“ ist dabei noch keine Annahme; sie bestätigt nur den Zugang. Angenommen wird erst danach, etwa durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, die Versandbestätigung oder die Lieferung.

Das Angebot bindet den Verkäufer, die Anfrage bindet niemanden. Kataloge und Werbung sind noch kein Angebot.

Was in einem Angebot stehen sollte

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Für den Inhalt eines Angebots gibt es keine Vorschrift: Es ist so gültig, wie es geschrieben ist. Alles, was nicht darin steht, regelt das Gesetz, und zwar nicht immer so, wie die Beteiligten es erwarten. Ein vollständiges Angebot beantwortet vier Fragen.

1. Was wird geliefert?
  • Art, Güte und Beschaffenheit der Ware (ohne Angabe schuldet der Verkäufer mittlere Art und Güte)
  • Menge in einer handelsüblichen Einheit: Stück, Kilogramm, Meter, Palette
2. Was kostet es?
  • Preis, bezogen auf dieselbe Maßeinheit wie die Menge
  • Rabatte und Staffelpreise ab bestimmten Mengen
  • Verpackungs- und Versandkosten (ohne Angabe trägt sie der Käufer)
3. Wann und wie kommt es?
  • Lieferzeit oder fester Liefertermin
  • Lieferungsbedingung: wer zahlt den Transport und wer trägt die Gefahr
  • Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel, Skonto, Anzahlung
4. Was gilt, wenn es Streit gibt?
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • Eigentumsvorbehalt
  • Gewährleistung und gegebenenfalls Herstellergarantie
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen vieles davon zusammengefasst ist
Die drei Punkte, die das Lager betreffen
Angabewofür sie im Lager gebraucht wird
LieferzeitGrundlage für den Meldebestand: Eine falsche Angabe verschiebt jede Bestellung
Verpackung und LadungsträgerPlanung von Wareneingang, Umpackaufwand und Palettentausch
Lieferungsbedingungregelt, wer entlädt und wer im Schadensfall haftet

Beispiel: Im Angebot steht nichts über die Versandkosten. Gesetzlich trägt sie der Käufer. Wer davon ausgeht, „der liefert schon frei Haus“, findet die Überraschung auf der Rechnung und muss dann klären, ob der kalkulierte Bezugspreis überhaupt noch stimmt.

Ein Angebot beantwortet vier Fragen: was, zu welchem Preis, wann und wie, und was im Streitfall gilt. Was nicht darinsteht, regelt das Gesetz.

Verbindlichkeit und Freizeichnungsklauseln

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Nach § 145 BGB ist ein Angebot verbindlich, „es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat“. Genau diesen Ausschluss leisten die Freizeichnungsklauseln. Sie unterscheiden sich darin, wie viel sie offenlassen:

Die Bindung fällt ganz weg
KlauselFolge
„freibleibend“, „unverbindlich“, „ohne Obligo“Es liegt gar kein Angebot vor. Erst die Bestellung des Kunden ist das Angebot. Der Vertrag kommt nur durch Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
Nur ein einzelner Punkt bleibt offen
Klauseloffen bleibtfest bleibt
„solange der Vorrat reicht“die VerfügbarkeitPreis und Bedingungen
„Preise freibleibend“der PreisLieferbereitschaft und Menge
„Zwischenverkauf vorbehalten“ob diese Ware noch da istPreis und Bedingungen für den Fall, dass sie es ist
„Liefermöglichkeit vorbehalten“ob überhaupt geliefert werden kannder Rest des Angebots

Die Unterscheidung lohnt sich: Bei „Preise freibleibend“ ist die Ware zugesagt und nur der Preis offen, bei „solange der Vorrat reicht“ genau umgekehrt. Wer beides gleich behandelt, verhandelt an der falschen Stelle.

Warum das für den Einkauf zählt

Bei einem freibleibenden Angebot besteht keine Sicherheit über Preis und Verfügbarkeit. Wer damit kalkuliert, kalkuliert auf Sand. Vor größeren Beschaffungen lohnt es sich, ein verbindliches Angebot mit Bindefrist zu verlangen.

Beispiel: Ein Betrieb plant mit einem freibleibenden Angebot über 60 Kommissionierwagen. Bei der Bestellung vier Wochen später liegt der Preis 6 % höher, und die Lieferzeit hat sich verdoppelt. Rechtlich einwandfrei, kalkulatorisch ärgerlich.

Freizeichnungsklauseln nehmen dem Angebot die Bindung. „Freibleibend“ heißt: Preis und Liefermöglichkeit sind offen.

Wie lange gilt ein Angebot?

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Ein verbindliches Angebot bindet nicht für immer. Wann die Bindung endet, steht im BGB, und jede der vier Möglichkeiten hat ihren eigenen Paragrafen:

Die Bindung endet, weil …RechtsgrundlageFolge
die im Angebot genannte Frist abgelaufen ist§§ 148, 150 Abs. 1 BGBEine spätere Bestellung ist ein neues Angebot des Kunden.
der Kunde ablehnt§ 146 BGBDas Angebot erlischt endgültig. Auch ein Sinneswandel hilft nicht mehr.
der Kunde das Angebot abändert§ 150 Abs. 2 BGBGilt als Ablehnung und neues Angebot. Jetzt ist der Lieferant am Zug.
der Verkäufer rechtzeitig widerruft§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGBDer Widerruf muss vorher oder gleichzeitig zugehen, danach nicht mehr.
Wenn keine Frist genannt ist

Dann kommt es darauf an, ob die Beteiligten miteinander sprechen:

  • unter Anwesenden (im Gespräch oder am Telefon): Die Annahme muss sofort erfolgen (§ 147 Abs. 1 BGB). Wer auflegt und später zurückruft, nimmt nicht mehr an.
  • unter Abwesenden (per Brief, Fax oder E-Mail): Das Angebot gilt so lange, wie der Antragende unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen darf (§ 147 Abs. 2 BGB), also Übermittlung, angemessene Bedenkzeit und Rückweg zusammengerechnet.

Wie lang „angemessen“ ist, hängt vom Geschäft ab: Bei Tagespreisen für Rohstoffe sind es Stunden, bei einer Investitionsentscheidung Wochen. Genau deshalb ist eine ausdrückliche Bindefrist im Angebot für beide Seiten die bessere Lösung.

Beispiel: Ein Angebot per E-Mail ohne Frist geht am Montag ein. Bestellt der Betrieb am Mittwoch, ist die Annahme rechtzeitig. Bestellt er in drei Wochen, ist die Bindung erloschen. Der Lieferant kann liefern, muss aber nicht. Dann ist eine Auftragsbestätigung nötig.

Die Bindung endet mit Fristablauf, Ablehnung, Abänderung oder rechtzeitigem Widerruf. Ohne Frist gilt eine angemessene Zeit.

Lieferungsbedingungen

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Eine Lieferungsbedingung regelt zwei Dinge, die man sauber auseinanderhalten muss:

  • Wer zahlt den Transport? (die Kostenfrage)
  • Wer trägt das Risiko, wenn unterwegs etwas passiert? (die Gefahrfrage)

Beide können auseinanderfallen, und genau das führt in der Praxis zu Streit. Ohne besondere Vereinbarung gilt im Handel:

  • Die Kosten der Versendung trägt der Käufer (§ 448 Abs. 1 BGB).
  • Die Gefahr geht beim Versendungskauf schon auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Frachtführer übergeben hat (§ 447 BGB), also am Anfang des Transports, nicht am Ende.

Das bedeutet: Geht die Sendung unterwegs verloren, muss der Käufer sie trotzdem bezahlen. Er kann sich nur an den Frachtführer oder seine Transportversicherung halten.

Wichtige Ausnahme: Beim Verkauf an Verbraucher gilt das nicht. Dort geht die Gefahr in der Regel erst mit der Übergabe an den Käufer über (§ 475 Abs. 2 BGB). Das erklärt, warum ein Onlinehändler ein verlorenes Paket ersetzen muss, ein Großhändler seinem gewerblichen Kunden gegenüber aber nicht.

BedingungKosten trägtGefahr trägt
ab Werk / ab LagerKäufer ab ÜbergabeKäufer ab Übergabe
frachtfreiVerkäufer trägt die FrachtKäufer trägt die Gefahr
frei HausVerkäuferim Zweifel Käufer ab Übergabe an den Frachtführer (§ 269 Abs. 3 BGB), Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung

Im internationalen Geschäftsverkehr werden dafür die Incoterms verwendet, die in eigenen Beiträgen behandelt werden.

Beispiel: Eine Lieferung wird auf dem Transport beschädigt. War „ab Werk“ vereinbart, zahlt der Käufer die Ware trotzdem und muss sich an den Frachtführer oder seine Transportversicherung halten. War „frei Haus“ vereinbart, zahlt der Verkäufer den Transport. Wer den Schaden trägt, hängt davon ab, ob auch der Gefahrübergang ausdrücklich geregelt ist.

Ohne besondere Vereinbarung trägt der Käufer Kosten und Gefahr des Transports. „Frei Haus“ verlagert sicher nur die Kosten, die Gefahr muss ausdrücklich geregelt werden.

Lieferzeit und Liefertermin

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Ist nichts vereinbart, kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen (§ 271 BGB). In der Praxis wird fast immer etwas vereinbart, und es macht einen großen Unterschied, wie.

FormulierungCharakterbei Überschreitung
„schnellstmöglich“, „kurzfristig“unbestimmtkaum durchsetzbar: Der Termin lässt sich nicht beziffern
„innerhalb von 10 Werktagen“bestimmbarMahnung, Nachfrist, dann Rücktritt oder Schadenersatz; beginnt die Frist mit einem festen Ereignis (z. B. ab Bestellung), tritt Verzug ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
„Lieferung am 14. Mai“fest bestimmtVerzug tritt ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
„fix am 14. Mai“, „spätestens zum Messebeginn“FixgeschäftRücktritt ohne Nachfrist
Der Fixkauf

Beim Fixkauf steht und fällt das Geschäft mit dem Termin: Eine spätere Lieferung nützt dem Käufer nichts mehr. Unter Kaufleuten regelt das § 376 HGB. Dort gilt der Rücktritt sogar als Regelfall: Auf Erfüllung kann der Käufer nur bestehen, wenn er das sofort nach Ablauf des Termins anzeigt. Außerhalb des Handelsrechts führt § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB zum selben Ergebnis.

Erkennbar ist ein Fixgeschäft nicht am Wort „fix“ allein, sondern daran, dass der Termin erkennbar wesentlich ist: Saisonware, Messe, Veranstaltung, Baustellentermin.

Wenn der Liefertermin nicht gehalten wird
  • Der Käufer setzt in der Regel eine angemessene Nachfrist.
  • Verstreicht sie, kann er vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.
  • Im Angebot oder Vertrag können Vertragsstrafen für Verzug vereinbart sein.

Beispiel: Saisonware für das Weihnachtsgeschäft wird als Fixkauf zum 15. November bestellt. Kommt sie am 20. Dezember, nützt sie nichts mehr. Genau dafür gibt es den Fixkauf. Für das Lager heißt das: Termine überwachen und Abweichungen sofort melden.

Ohne Vereinbarung ist sofort zu liefern. Beim Fixkauf steht und fällt das Geschäft mit dem Termin.

Zahlungsbedingungen

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Zahlungsbedingungen beantworten die Frage, wann gezahlt wird und wer dadurch wem einen Kredit gewährt. Geordnet nach dem Zeitpunkt:

BedingungZahlungwer trägt das Risiko
Vorauszahlungvor der Lieferungder Käufer (er zahlt für Ware, die er noch nicht hat)
Anzahlungein Teil vorab, der Rest spätergeteilt; üblich bei Sonderanfertigungen
Zahlung bei LieferungZug um Zugniemand (der gesetzliche Normalfall)
Zahlungszielnach der Lieferung, etwa 30 Tageder Verkäufer (er gewährt einen Lieferantenkredit)
Ratenzahlungin mehreren Teilbeträgender Verkäufer, über die ganze Laufzeit

Jedes Zahlungsziel ist ein zinsloser Kredit des Lieferanten. Weil ihm das Geld fehlt, gewährt er häufig einen Nachlass für schnelle Zahlung: das Skonto.

Die Kosten der Zahlung (Überweisungsgebühren) trägt im Zweifel der Käufer.

Warum Skonto so wertvoll ist

Skonto ist ein Preisnachlass für frühe Zahlung und, gerechnet auf das Jahr, eine sehr hohe Verzinsung.

Formel

Zinsvorteil aufs Jahr in % = Skontosatz · 360 : (Zahlungsziel − Skontofrist)

Kurz erklärt

  • Wer mit Skonto zahlt, zahlt früher.
  • Umgerechnet aufs Jahr ist Skonto meist viel mehr wert als ein Bankzins.

Rechenbeispiel: Zahlungsbedingung „10 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto“. Wer skontiert, verzichtet auf 20 Tage Zahlungsziel und spart dafür 2 %.

Zinsvorteil aufs Jahr = 2 % · 360 Tage : 20 Tage = 36 %

Fast jeder Bankkredit ist günstiger als der Verzicht auf dieses Skonto. Deshalb zahlen liquide Betriebe konsequent innerhalb der Skontofrist.

Skonto ist kein Trinkgeld, sondern Zins: 2 % bei 20 Tagen entsprechen rund 36 % im Jahr.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Lernvideo: Erfüllungsort und Gerichtsstand. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.

Der Erfüllungsort (im Gesetz: Leistungsort) ist der Ort, an dem der Schuldner das tun muss, was er schuldet. Ohne besondere Vereinbarung ist das nach § 269 BGB der Ort, an dem der Schuldner seinen Sitz hat, und weil Ware und Geld in entgegengesetzte Richtungen laufen, ergeben sich zwei verschiedene Orte:

SchuldErfüllungsortBedeutung
WarenschuldGeschäftssitz des VerkäufersDer Verkäufer muss die Ware dort bereitstellen und versandbereit machen. Er schuldet nicht die Anlieferung.
GeldschuldWohn- oder Geschäftssitz des KäufersDer Käufer muss rechtzeitig auf den Weg bringen; Kosten und Risiko der Übermittlung trägt er.

Zur Geldschuld: Sie ist eine sogenannte Schickschuld. Der Käufer muss die Zahlung rechtzeitig auf den Weg bringen (§ 270 Abs. 4 BGB in Verbindung mit § 269 BGB) und trägt Kosten und Risiko der Übermittlung. Wann die Zahlung rechtzeitig ist, hängt vom Käufer ab: Für Verbraucher reicht es nach dem BGH, den Zahlungsauftrag rechtzeitig zu erteilen. Zwischen Unternehmen muss das Geld nach dem Europäischen Gerichtshof (C-306/06) rechtzeitig auf dem Konto des Lieferanten gutgeschrieben sein.

Warum der Erfüllungsort über das Gericht entscheidet

Nach § 29 ZPO ist für Streitigkeiten aus einem Vertrag auch das Gericht am Erfüllungsort zuständig. Da dieser für Ware und Geld auseinanderfällt, hängt es davon ab, worum gestritten wird: Bei einer Mängelrüge liegt er beim Verkäufer, bei einer offenen Rechnung beim Käufer.

Kaufleute dürfen davon abweichen und einen Gerichtsstand vereinbaren (§ 38 ZPO). Zwischen Unternehmen ist das üblich und steht meist in den AGB. Gegenüber Verbrauchern ist eine solche Vereinbarung grundsätzlich unwirksam.

Beispiel: In den AGB eines Lieferanten steht als Gerichtsstand sein Firmensitz. Kommt es zum Streit, muss der Kunde dort klagen, mit Anfahrt, Anwalt vor Ort und entsprechendem Aufwand. Das ist ein Punkt, über den sich verhandeln lässt.

Warenschuld beim Verkäufer, Geldschuld beim Käufer. Der Erfüllungsort bestimmt das zuständige Gericht, Kaufleute dürfen abweichen.

Eigentumsvorbehalt

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Ein Kaufvertrag überträgt noch kein Eigentum. Er verpflichtet nur dazu, es zu übertragen. Das Eigentum an einer beweglichen Sache wechselt erst durch einen zweiten, davon getrennten Vorgang: Einigung und Übergabe (§ 929 BGB).

Diese Trennung ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Grund, warum es den Eigentumsvorbehalt überhaupt gibt: Weil beide Vorgänge unabhängig sind, lässt sich der zweite an eine Bedingung knüpfen.

Ohne eine solche Bedingung gehört die Ware dem Käufer, sobald er sie hat, auch wenn er noch keinen Cent gezahlt hat. Zahlt er dann nicht, hat der Verkäufer nur noch eine Forderung, und in der Insolvenz ist die meist wenig wert.

Der Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB knüpft die Übereignung an die vollständige Zahlung: Der Käufer bekommt die Ware, darf sie nutzen und in der Regel auch weiterverkaufen. Eigentümer wird er erst mit der letzten Rate.

FormRegelung
einfacher EigentumsvorbehaltEigentum geht erst mit vollständiger Zahlung dieser Ware über
verlängerter EigentumsvorbehaltDer Käufer darf weiterverkaufen und tritt dafür seine Forderung gegen seinen Kunden im Voraus an den Lieferanten ab.
erweiterter EigentumsvorbehaltDas Eigentum geht erst über, wenn alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind.

Beispiel fürs Lager: Ware unter Eigentumsvorbehalt wird normal eingelagert und verkauft. Wichtig wird die Klausel erst in der Insolvenz: Dann muss nachvollziehbar sein, welche Ware von welchem Lieferanten noch nicht bezahlt ist. Ohne saubere Bestandsführung und Chargendaten ist das kaum darstellbar.

Mit Eigentumsvorbehalt bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Lieferanten.

Gewährleistung und Garantie

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Gewährleistung (Mängelhaftung)Garantie
GrundlageGesetz (§§ 434 ff. BGB), gilt automatischfreiwillige Zusage, § 443 BGB
schuldet sieder Verkäuferwer sie gibt, meist der Hersteller
Dauerbei neuen Sachen zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB)frei bestimmbar, oft länger
VoraussetzungDer Mangel war bei Übergabe bereits vorhanden, wenn auch verborgen.was in der Garantieerklärung steht, etwa Funktion oder Haltbarkeit über einen Zeitraum
Beweislastträgt grundsätzlich der Käufer (beim Verbrauchsgüterkauf wird ein Jahr lang vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag, § 477 BGB)Richtet sich nach der Garantiezusage. Bei einer Haltbarkeitsgarantie wird vermutet, dass ein Mangel in der Garantiezeit die Garantie auslöst (§ 443 Abs. 2 BGB).

Die Garantie tritt neben die Gewährleistung, sie ersetzt sie nicht.

Wichtig im Handelsverkehr: die Rügepflicht nach § 377 HGB

Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gilt eine Pflicht, die es zwischen Privatleuten nicht gibt: Der Käufer muss die Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen und einen Mangel sofort anzeigen.

  • Offene Mängel (erkennbar bei ordnungsgemäßer Untersuchung) sind sofort zu rügen.
  • Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
  • Wer die Frist versäumt, verliert seine Mängelrechte vollständig: Die Ware gilt als genehmigt (außer der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen, § 377 Abs. 5 HGB).

Damit hängt die gesamte Gewährleistung am Wareneingang und damit am Lager. Wer erst beim Kommissionieren drei Wochen später hinschaut, steht mit leeren Händen da, selbst wenn der Mangel unstrittig ist.

Beispiel: Von 40 angelieferten Kartons enthalten 6 Schrauben mit falschem Gewinde. Wird der Schaden am selben Tag mit Fotos und Schadensprotokoll gemeldet, ersetzt der Lieferant die Ware. Fällt es erst beim Verkauf auf, wird es eine Diskussion mit ungewissem Ausgang.

Gewährleistung ist Gesetz, Garantie ist freiwillig. Zwischen Unternehmen gilt: Ware sofort prüfen und Mängel sofort rügen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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AGB sind nach § 305 BGB für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen, die eine Seite der anderen stellt. Sie ersparen es, bei jedem Geschäft dieselben Punkte neu auszuhandeln: Lieferung, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Gerichtsstand stehen üblicherweise darin.

Weil eine Seite sie allein formuliert, prüft das Gesetz sie in zwei Schritten:

Schritt 1: Sind sie überhaupt Vertragsbestandteil geworden?
  • Die andere Seite muss ausdrücklich hingewiesen worden sein die Möglichkeit zur Kenntnisnahme gehabt haben und mit ihrer Geltung einverstanden sein (§ 305 Abs. 2 BGB). Zwischen Unternehmen genügen dafür geringere Anforderungen.
  • Überraschende Klauseln, mit denen niemand rechnen musste, werden nicht Bestandteil (§ 305c Abs. 1 BGB).
  • Unklarheiten gehen zulasten dessen, der die AGB gestellt hat (§ 305c Abs. 2 BGB).
Schritt 2: Ist der Inhalt zulässig?
  • Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam (§ 307 BGB).
  • Gegenüber Verbrauchern ist ein ganzer Katalog von Klauseln ausdrücklich verboten (§§ 308, 309 BGB). Zwischen Unternehmern gilt dieser Katalog nicht unmittelbar, wirkt aber als Maßstab.
  • Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der übrige Vertrag bestehen. An die Stelle der Klausel tritt das Gesetz (§ 306 BGB).
Wenn beide Seiten eigene AGB haben

Im Geschäftsverkehr verweist der Lieferant auf seine AGB und der Einkäufer auf seine. Widersprechen sie sich, gelten die widersprüchlichen Teile in der Regel nicht; an ihre Stelle tritt das Gesetz. Man spricht vom Kampf der AGB.

Beispiel: Der Lieferant schließt in seinen AGB die Haftung für Transportschäden aus, die Einkaufsbedingungen des Kunden verlangen „frei Haus einschließlich Entladung“. Beide Klauseln heben sich auf. Es gilt die gesetzliche Regelung: Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Versandkosten (§ 448 BGB) und ab Übergabe an die Transportperson die Gefahr (§ 447 BGB).

AGB gelten nur, wenn sie einbezogen wurden und niemanden unangemessen benachteiligen. Widersprechen sie sich, gilt das Gesetz.

Incoterms: wozu sie da sind

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Bei Geschäften mit Unternehmen im Ausland kann es wegen unterschiedlicher Sprachen und Handelsbräuche zu Missverständnissen kommen. Deshalb gibt die Internationale Handelskammer die Incoterms heraus (International Commercial Terms, also internationale Handelsklauseln). Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2020.

Was eine Incoterm-Klausel regelt
  • wie die Kosten zwischen Ex- und Importeur aufgeteilt sind
  • wann die Gefahr auf den Importeur übergeht
  • welche Ein- und Ausfuhrdokumente nötig sind und wer sie beschafft
  • wer Zölle und Steuern zahlt
Was sie nicht regelt

Incoterms regeln nicht den Eigentumsübergang, nicht den Zahlungszeitpunkt und nicht, welches Recht bei Streitigkeiten gilt. Das gehört in den Kaufvertrag.

Die Frage des Gefahrübergangs ist deshalb so wichtig, weil der Importeur nach dem Übergang zahlen muss, auch wenn die Ware untergegangen oder beschädigt ist. Praktisch geht es darum, wessen Versicherung zahlt.

Eine Klausel wird immer mit dem benannten Ort und der Fassung vereinbart, zum Beispiel „FCA Mosbach, Incoterms 2020“. Ohne Ortsangabe ist die Klausel wenig wert. Bei FCA etwa macht es einen erheblichen Unterschied, ob die Übergabe beim Verkäufer oder am Terminal stattfindet.

Zur Quelle: „Incoterms“ ist eine eingetragene Marke der Internationalen Handelskammer (ICC), die auch die Rechte am Regelwerk hält. Die folgenden Beiträge geben nur wieder, wofür die Klauseln stehen. Sie ersetzen nicht den Originaltext. Für die Verwendung in einem Vertrag ist immer das Regelwerk selbst maßgeblich, zu beziehen über ICC Germany.

Incoterms regeln Kosten, Gefahrübergang, Dokumente und Abgaben, nicht Eigentum und nicht Zahlung. Immer mit Ort und Jahr angeben.

Die elf Klauseln im Überblick

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Die Incoterms 2020 kennen elf Klauseln in zwei Gruppen.

Für alle Transportarten
KlauselBedeutungGefahr geht über
EXW (Ex Works)ab Werkmit Bereitstellung beim Verkäufer
FCA (Free Carrier)frei Frachtführermit Übergabe an den Frachtführer
CPT (Carriage Paid To)frachtfrei bismit Übergabe an den ersten Frachtführer
CIP (Carriage and Insurance Paid To)frachtfrei versichert biswie CPT, Verkäufer versichert zusätzlich
DAP (Delivered At Place)geliefert benannter Ortam Bestimmungsort, unentladen
DPU (Delivered at Place Unloaded)geliefert benannter Ort entladenam Bestimmungsort nach dem Entladen
DDP (Delivered Duty Paid)geliefert verzolltam Bestimmungsort, Verkäufer trägt auch die Einfuhrabgaben
Nur für See- und Binnenschiffstransport
KlauselBedeutungGefahr geht über
FAS (Free Alongside Ship)frei Längsseite Schiffwenn die Ware längsseits des Schiffs liegt
FOB (Free On Board)frei an Bordwenn die Ware an Bord ist
CFR (Cost and Freight)Kosten und Frachtwenn die Ware an Bord ist, Verkäufer zahlt die Seefracht
CIF (Cost, Insurance and Freight)Kosten, Versicherung und Frachtwie CFR, Verkäufer versichert zusätzlich
Die zwei Punkte, die am häufigsten falsch gemacht werden

1. Bei den C-Klauseln fallen Kosten und Gefahr auseinander. Der Verkäufer zahlt den Transport bis zum Bestimmungsort, die Gefahr geht aber schon bei der Übergabe im Abgangsland über. Wer CPT, CIP, CFR oder CIF liest, darf nicht auf „geliefert“ schließen.

2. CIP und CIF versichern unterschiedlich hoch. Seit der Fassung 2020 gilt:

KlauselDeckung, die der Verkäufer mindestens abschließen muss
CIPumfassende Deckung: alle Gefahren (Institute Cargo Clauses A)
CIFMindestdeckung: nur benannte Gefahren (Institute Cargo Clauses C)

Das war der auffälligste Unterschied zur Vorgängerfassung und wird in Prüfungen gern gefragt. Wer bei CIF mehr Schutz braucht, muss ihn ausdrücklich vereinbaren oder selbst versichern.

Neu in der Fassung 2020 ist außerdem DPU: Es ersetzt die frühere Klausel DAT und ist die einzige Klausel, bei der der Verkäufer das Entladen schuldet.

Sieben Klauseln für alle Transportarten, vier nur für Schiffstransporte. Bei C-Klauseln trennen sich Kosten und Gefahr.

Incoterms in der Praxis

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Für das Lager entscheidet die Klausel drei ganz praktische Fragen: Wer verlädt, wer entlädt und wer versichert?

Beispiel Wareneingang: Eine Sendung kommt mit der Klausel DAP am Werk an. Geliefert ist sie am Bestimmungsort, aber unentladen: Das Entladen ist Sache des Empfängers. Bei DPU wäre das Entladen Sache des Verkäufers. Steht also DAP im Vertrag, braucht der Wareneingang Stapler und Personal zum vereinbarten Zeitfenster.

Beispiel Gefahrübergang: Ein Betrieb kauft Ware zu CFR Hamburg. Der Verkäufer zahlt die Seefracht bis Hamburg, die Gefahr ist aber schon mit dem Verladen im Abgangshafen übergegangen. Geht ein Container auf See über Bord, zahlt der Käufer die Ware trotzdem. Ohne eigene Transportversicherung ist das ein teurer Irrtum. Bei CIF hätte der Verkäufer eine Mindestdeckung abgeschlossen.

Faustregeln
  • Je weiter das Kürzel in der Reihenfolge E, F, C, D wandert, desto mehr übernimmt der Verkäufer.
  • EXW ist für den Käufer am aufwendigsten, DDP für den Verkäufer.
  • Immer prüfen: Wer macht die Ausfuhranmeldung, wer die Einfuhrabfertigung?
  • Die Klausel gehört in Anfrage, Angebot, Bestellung und Rechnung, nicht nur in die Rechnung.

Die Klausel sagt dem Lager, wer entlädt, und dem Betrieb, wessen Versicherung im Schadensfall zahlt.

Quantitativer Angebotsvergleich: die Bezugskalkulation

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Liegen mehrere Angebote vor, wird zuerst rechnerisch das günstigste ermittelt. Der reine Listenpreis reicht dafür nicht: Rabatte, Skonti und Bezugskosten verändern das Bild. Gesucht ist der Bezugspreis, auch Einstandspreis genannt.

SchrittErläuterung
ListeneinkaufspreisMenge · Listenpreis je Stück
− RabattPreisnachlass, etwa Mengen- oder Wiederverkäuferrabatt
= Zieleinkaufspreiszu zahlen, wenn das Zahlungsziel voll ausgenutzt wird
− SkontoNachlass für schnelle Zahlung, gerechnet vom Zieleinkaufspreis
= Bareinkaufspreiszu zahlen bei Zahlung innerhalb der Skontofrist
+ BezugskostenVerpackung, Fracht, Versicherung, Zoll
= Bezugs- oder EinstandspreisGrundlage für den Vergleich

Wichtig: Skonto wird nicht vom Listenpreis gerechnet, sondern vom Zieleinkaufspreis, und Bezugskosten sind nicht skontierfähig.

Erst Rabatt, dann Skonto, zuletzt die Bezugskosten. So entsteht der Bezugspreis.

Bezugskalkulation: ein Rechenbeispiel

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Formeln

Listeneinkaufspreis = Menge · Listenpreis
Zieleinkaufspreis = Listeneinkaufspreis − Rabatt
Bareinkaufspreis = Zieleinkaufspreis − Skonto
Bezugspreis = Bareinkaufspreis + Bezugskosten (Verpackung, Fracht)

Rabatt vom Listeneinkaufspreis, Skonto vom Zieleinkaufspreis.

Kurz erklärt

  • Rabatt vom Listeneinkaufspreis, Skonto vom Zieleinkaufspreis.
  • Mit den Bezugskosten ergibt sich, was die Ware wirklich kostet.

Angaben: 150 Stück zu 48,00 € Listenpreis, 12 % Rabatt, 3 % Skonto, Verpackung 0,80 € je Stück, Versandkosten 145,00 € für die gesamte Sendung.

Listeneinkaufspreis = 150 · 48,00 € = 7 200,00 €

− Rabatt 12 % = 7 200,00 € · 0,12 = 864,00 €

= Zieleinkaufspreis = 6 336,00 €

− Skonto 3 % = 6 336,00 € · 0,03 = 190,08 €

= Bareinkaufspreis = 6 145,92 €

+ Verpackung = 150 · 0,80 € = 120,00 €

+ Versandkosten = 145,00 €

= Bezugspreis = 6 410,92 €

Bezugspreis je Stück = 6 410,92 € : 150 = 42,74 €

Vom Listenpreis von 48,00 € bleiben also 42,74 €, obwohl Verpackung und Fracht noch dazugekommen sind. Ohne diese Rechnung wird mit dem falschen Preis kalkuliert.

Kontrollfrage: Was ändert sich, wenn der Betrieb das Skonto nicht nutzt?

Antwort: Dann fehlen 190,08 € Nachlass, der Bezugspreis steigt auf 6 601,00 € und je Stück auf 44,01 €.

Der Bezugspreis ist der einzige Preis, mit dem sich rechnen lässt, nicht der Listenpreis auf dem Angebot.

Zwei Angebote im Vergleich

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Aufgabe: Gesucht sind 60 Kommissionierwagen.

Angebot A: 289,00 € je Stück, 12 % Rabatt ab 75 Stück, bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen 2 % Skonto, Versandkosten 240,00 €, Verpackung im Preis enthalten.

Angebot B: 276,00 € je Stück, 5 % Rabatt ab 50 Stück, zahlbar 30 Tage ohne Abzug, Verpackung 2,50 € je Stück, Lieferung frachtfrei.

Auf den ersten Blick sieht A besser aus: der höhere Rabatt und zusätzlich Skonto. Entscheidend ist aber die Bedingung, an der der Rabatt hängt.

SchrittAngebot AAngebot B
Listeneinkaufspreis60 · 289,00 € = 17 340,00 €60 · 276,00 € = 16 560,00 €
− Rabatt0,00 € (die Staffel beginnt erst bei 75 Stück)5 % = 828,00 €
= Zieleinkaufspreis17 340,00 €15 732,00 €
− Skonto2 % = 346,80 €0,00 €
= Bareinkaufspreis16 993,20 €15 732,00 €
+ Verpackung0,00 €60 · 2,50 € = 150,00 €
+ Versand240,00 €0,00 €
= Bezugspreis17 233,20 €15 882,00 €
je Stück287,22 €264,70 €

Formeln

Zieleinkaufspreis = Listeneinkaufspreis − Rabatt
Bareinkaufspreis = Zieleinkaufspreis − Skonto
Bezugspreis = Bareinkaufspreis + Bezugskosten

Verglichen werden die Bezugspreise, nicht die Listenpreise.

Kurz erklärt

  • Angebote immer bis zum Bezugspreis durchrechnen.
  • Erst dann ist der Vergleich fair.

Ergebnis:

Differenz = 17 233,20 € − 15 882,00 € = 1 351,20 €

Angebot B ist um 1 351,20 € günstiger, rund 8 % des Bezugspreises von A. Der auf dem Papier höhere Rabatt von A ist bei 60 Stück nichts wert, weil die Staffel nicht erreicht wird.

Die Menge kann das Ergebnis umdrehen

Würden 75 statt 60 Wagen gebraucht, griffe die Staffel bei A:

bei 75 StückAngebot AAngebot B
Listeneinkaufspreis21 675,00 €20 700,00 €
− Rabatt12 % = 2 601,00 €5 % = 1 035,00 €
− Skonto2 % = 381,48 €0,00 €
+ Verpackung und Versand240,00 €187,50 €
= Bezugspreis18 932,52 €19 852,50 €
je Stück252,43 €264,70 €

Bei 75 Stück ist A um 919,98 € günstiger. Daraus folgt eine Frage, die sich im Einkauf immer lohnt: Wäre es sinnvoll, mehr zu bestellen als gebraucht wird? 75 Wagen bei A kosten 18 932,52 €, 60 Wagen bei B kosten 15 882,00 €. Hier lohnt es sich nicht. Bei anderen Staffeln sehr wohl.

Das ist der quantitative Teil. Ob das günstigere Angebot auch beauftragt wird, hängt von Qualität, Zuverlässigkeit, Lieferzeit und Service ab.

Erst alle Angebote bis zum Bezugspreis durchrechnen. Ein hoher Rabattsatz nützt nichts, wenn die Menge die Staffel nicht erreicht.

Qualitativer Angebotsvergleich

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Die Bezugskalkulation liefert eine Zahl, aber keine Entscheidung. Sie erfasst nur, was auf der Rechnung steht, und blendet alles aus, was erst nach dem Kauf sichtbar wird.

Genau diese Dinge bewertet der qualitative Angebotsvergleich. Sortiert man die Kriterien danach, wann sie sich auswirken, wird erkennbar, warum sie im Preis nicht vorkommen:

Wirkt sich aus …Kriteriumworan man es misst
bei jeder LieferungTermintreueAnteil pünktlicher Lieferungen aus der eigenen Statistik
bei jeder LieferungVollständigkeit und VerpackungTeillieferungen, Umpackaufwand, Ladungsträger
im laufenden BetriebWarenqualitätAusschuss- und Reklamationsquote
wenn etwas schiefgehtReaktion und KulanzZeit bis zur Ersatzlieferung, Verhalten bei Reklamationen
wenn etwas schiefgehtEntfernungWie schnell ist jemand da, wie teuer ist eine Sonderfahrt?
über JahreErsatzteilversorgungWie lange liefert der Anbieter noch nach?
über Jahrewirtschaftliche StabilitätAuskunft, Bilanz, Marktstellung

Die letzten beiden Zeilen werden am häufigsten vergessen. Bei Technik, die zehn Jahre laufen soll, entscheiden sie mehr als der Anschaffungspreis.

Warum beide Verfahren zusammengehören
quantitativqualitativ
FrageWas kostet es?Was riskiere ich?
DatenbasisZahlen aus dem Angeboteigene Erfahrung und Erkundigungen
Ergebnisein Betrag, nachrechenbareine Punktzahl, begründet gewichtet
Schwächeerfasst nur, was auf der Rechnung stehtAuswahl und Gewichtung setzt der Betrieb selbst
allein genügt es …nein, der billigste Anbieter kann der teuerste werdennein, ohne Preis fehlt der Maßstab
Wie groß muss der Preisvorsprung sein?

Das ist die eigentliche Frage. Eine brauchbare Faustregel: Rechne aus, was ein einziger Zwischenfall kosten würde, und vergleiche das mit dem Vorsprung.

Beispiel: Ein neuer Anbieter liegt 200 € unter dem bisherigen Lieferanten, bei 16 000 € Auftragswert gut 1 %. Eine einzige Sonderfahrt kostet 180 €, ein Produktionsstillstand ein Vielfaches. Der Vorsprung ist aufgezehrt, bevor er wirksam wird.

Liegt er dagegen 1 350 € darunter, also gut 8 %, verträgt die Rechnung mehrere Zwischenfälle. Dann ist ein Wechsel eine ernsthafte Option, sinnvollerweise mit einer kleineren Erstbestellung zur Erprobung, während der bisherige Lieferant vorerst bleibt.

Der quantitative Vergleich sagt, was es kostet, der qualitative, was es riskiert. Wer nur eines von beidem rechnet, entscheidet mit halber Information.

Die Entscheidungswerttabelle

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Die weichen Kriterien lassen sich nicht in Euro umrechnen, aber sie lassen sich vergleichbar machen. Dazu dient die Entscheidungswerttabelle, auch Nutzwertanalyse genannt. Sie arbeitet in drei Schritten:

  • Gewichten: Jedes Kriterium bekommt einen Anteil an der Gesamtentscheidung. Die Summe aller Gewichte ergibt 100. Dadurch ist man gezwungen, Prioritäten wirklich zu setzen statt alles wichtig zu finden.
  • Bewerten: Jeder Anbieter wird je Kriterium eingestuft. Üblich ist eine dreistufige Skala; manche Betriebe nutzen 1 bis 5, um feiner zu unterscheiden.
  • Multiplizieren und addieren: Gewichtung mal Bewertung ergibt die Punkte, die Summe je Anbieter das Ergebnis.

Im folgenden Beispiel steht eine 3 für „sehr gut“, eine 2 für „durchschnittlich“ und eine 1 für „schwach“.

KriteriumGewichtungA BewertungA PunkteB BewertungB PunkteC BewertungC Punkte
Preis30390260260
Qualität25250375250
Liefertreue20240360120
Service15115345230
Nähe10110220330
Summe100205260190

Formeln

Punkte je Kriterium = Gewichtung · Bewertung
Gesamtpunkte = Σ Punkte aller Kriterien

Kurz erklärt

  • Wichtige Kriterien bekommen eine höhere Gewichtung.
  • Der Lieferant mit den meisten Punkten gewinnt.

Rechenweg für Lieferant B beim Kriterium Qualität:

Punkte = 25 · 3 = 75

Ergebnis: Lieferant B erreicht mit 260 Punkten die höchste Wertung, obwohl er beim Preis schlechter liegt als A. Nach dieser Methode ist ihm der Vorzug zu geben.

Was das Verfahren leistet und was nicht

Die Gewichtung ist keine Rechengröße, sondern eine Entscheidung des Betriebs. Ein Handelsbetrieb mit knapper Marge gewichtet den Preis hoch, ein Ersatzteillager die Lieferzeit, ein Lebensmittelbetrieb die Qualität. Dasselbe Datenmaterial führt dann zu verschiedenen Siegern, und das ist kein Mangel, sondern der Zweck.

Die Schwäche liegt woanders: Sowohl die Auswahl der Kriterien als auch die Vergabe der Noten ist eine Einschätzung. Wer ein Kriterium weglässt, entscheidet damit bereits mit.

Drei Regeln halten das Verfahren ehrlich:

  • Gewichtung vor der Bewertung festlegen, sonst gewichtet man auf das gewünschte Ergebnis hin.
  • Jede Note kurz begründen, am besten mit einer Zahl aus der eigenen Statistik.
  • Bei knappem Ergebnis nicht entscheiden, sondern nachfragen: Zwei Punkte Unterschied sind kein Unterschied.

Die Tabelle macht eine Entscheidung damit nachvollziehbar, nicht objektiv. Das ist ihr eigentlicher Wert: Man kann Jahre später erklären, warum man so entschieden hat.

Gewichtung mal Bewertung ergibt Punkte. Die Tabelle macht eine Entscheidung nachvollziehbar, nicht objektiv.

Die Bestellung

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Steht der Lieferant fest und sind Menge und Termin geklärt, wird bestellt. Rechtlich ist die Bestellung dieselbe Art von Erklärung wie das Angebot, nur aus der anderen Richtung:

AngebotBestellung
geht aus vondem Verkäuferdem Käufer
RechtsnaturAntrag nach § 145 BGBAntrag nach § 145 BGB oder Annahme eines Angebots
bindetden Verkäuferden Käufer
Formkeine vorgeschriebenkeine vorgeschrieben

Ob eine Bestellung ein neuer Antrag oder die Annahme eines vorliegenden Angebots ist, entscheidet über den Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Genau darum geht es im nächsten Beitrag.

Was hineingehört und wozu
Angabewozu sie dient
Artikelbezeichnung, möglichst mit Artikelnummer des Lieferantenverhindert Verwechslungen bei ähnlichen Varianten
Menge und Mengeneinheit„20 Kartons“ und „20 Stück“ sind nicht dasselbe
Preismacht die Bestellung zur vollständigen Erklärung
Liefertermin und LieferanschriftGrundlage für die Wareneingangsplanung
Lieferungs- und Zahlungsbedingungenklärt Fracht, Gefahr, Zahlungsziel und Skonto
eigene Bestellnummerermöglicht die Zuordnung von Lieferschein und Rechnung

Liegt ein Angebot vor, genügt der Verweis darauf: „Wir bestellen zu den Bedingungen Ihres Angebots vom 14.03.“ Das spart nicht nur Schreibarbeit, es verhindert vor allem, dass durch eine unbedachte Abweichung aus der Annahme ein neues Angebot wird.

Warum trotzdem schriftlich bestellt wird

Formfrei heißt: Eine telefonische Bestellung ist voll wirksam. Sie ist nur im Streitfall nicht zu beweisen, und die Beweislast trägt derjenige, der sich auf die Vereinbarung beruft.

Dazu kommt ein Punkt, der nur unter Kaufleuten gilt: das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Fasst eine Seite eine mündliche Absprache schriftlich zusammen und die andere schweigt, gilt der Inhalt des Schreibens. Wer eine Bestätigung ungeprüft ablegt, hat ihr damit zugestimmt.

Beispiel: Eine telefonische Bestellung über 60 Wagen ist gültig. Geliefert werden 60 Wagen in der falschen Ausführung. Jetzt steht Aussage gegen Aussage.

Hätte der Lieferant die Absprache schriftlich bestätigt und der Betrieb hätte nicht widersprochen, gälte sogar sein Text. Eine kurze eigene Bestätigung per E-Mail direkt nach dem Telefonat hätte beides verhindert.

Die Bestellung ist formfrei und trotzdem bindend. Ob sie ein neues Angebot oder eine Annahme ist, entscheidet über den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Wann kommt der Kaufvertrag zustande?

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Ein Kaufvertrag braucht zwei übereinstimmende Willenserklärungen: einen Antrag und eine Annahme. Statt einzelne Fälle auswendig zu lernen, genügen drei Grundsätze. Aus ihnen lässt sich jeder Prüfungsfall herleiten.

Grundsatz 1: Die Annahme muss inhaltlich passen

Nur eine unveränderte Annahme schließt den Vertrag. Jede Abweichung (ein anderer Preis, eine andere Menge, ein anderer Termin, ein zusätzlicher Skontowunsch) gilt nach § 150 Abs. 2 BGB als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. Danach ist die Gegenseite am Zug.

Grundsatz 2: Die Annahme muss rechtzeitig sein

Eine verspätete Annahme ist keine Annahme, sondern ebenfalls ein neuer Antrag (§ 150 Abs. 1 BGB). Ob verspätet, richtet sich nach der Bindefrist oder, wenn keine genannt ist, nach § 147 BGB.

Grundsatz 3: Auf einen Antrag folgt keine automatische Annahme

Wer einen Antrag erhält, muss nicht antworten. Schweigen ist im Rechtsverkehr grundsätzlich keine Zustimmung. Deshalb entsteht aus einem unverlangt zugeschickten Angebot nie ein Vertrag, solange niemand bestellt.

Die Grundsätze angewendet
Ausgangslagewelcher Grundsatz greiftVertrag?
Bestellung auf ein verbindliches Angebot hin, unverändert und fristgerechtkeiner: Antrag und Annahme passenja, mit Zugang der Bestellung
Bestellung, aber mit geändertem Preis1: Die Abweichung macht daraus einen neuen Antragnein, der Lieferant ist am Zug
Bestellung nach Ablauf der Bindefrist2: verspätet, also neuer Antragnein, der Lieferant ist am Zug
Bestellung auf ein freibleibendes Angebot hin1: Es gab gar keinen Antrag, den man annehmen könntenein, der Lieferant ist am Zug
Bestellung ohne vorheriges Angebot3: Die Bestellung ist der erste Antragnein, der Lieferant ist am Zug
Der Kunde erhält auf seine Anfrage ein verbindliches Angebot3: Ein Antrag allein genügt nichtnein, der Kunde ist am Zug
Ein unverlangtes verbindliches Angebot trifft ein3: Schweigen ist keine Annahmenein, der Kunde ist am Zug
Die Prüffrage für jeden Fall

Wer hat zuletzt eine Willenserklärung abgegeben, und hat die andere Seite sie unverändert und rechtzeitig angenommen? Lautet die Antwort nein, fehlt die Annahme, und wer zuletzt erklärt hat, wartet auf die Gegenseite.

Wer wartet, kann auf zwei Wegen annehmen: durch eine Auftragsbestätigung oder dadurch, dass er schlicht wie bestellt liefert. Die Lieferung ist dann eine Annahme durch schlüssiges Verhalten und braucht kein Schreiben.

Beispiel: Ein Betrieb bestellt auf ein Angebot hin, verlangt aber 3 % Skonto statt der angebotenen 2 %. Nach Grundsatz 1 ist das ein neuer Antrag, noch kein Vertrag.

Liefert der Lieferant daraufhin kommentarlos, hat er angenommen: Es gilt der Vertrag mit 3 % Skonto. Wer eine abweichende Bestellung erhält und einfach liefert, stimmt der Abweichung zu.

Die Annahme muss unverändert und rechtzeitig sein, und Schweigen genügt grundsätzlich nicht (Ausnahmen unter Kaufleuten: § 362 HGB, kaufmännisches Bestätigungsschreiben). Wer zuletzt erklärt hat, wartet, bis eine Bestätigung oder die Lieferung kommt.

Die Auftragsbestätigung

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Die Auftragsbestätigung (auch Bestellungsannahme) ist die Annahme der Bestellung durch den Lieferanten. Wann sie nötig ist, muss man nicht auswendig lernen. Es folgt aus einem einzigen Satz:

Regel: Eine Auftragsbestätigung ist immer dann notwendig, wenn die Bestellung keine wirksame Annahme eines Angebots war. Dann fehlt nämlich die zweite Willenserklärung, und der Lieferant muss sie noch abgeben.

Die vier Fälle und ihr gemeinsamer Grund
Die Bestellung …warum sie keine Annahme ist
kam ohne vorheriges AngebotEs gab nichts anzunehmen. Die Bestellung ist selbst der Antrag.
bezog sich auf ein freibleibendes AngebotEin freibleibendes Angebot ist rechtlich kein Antrag.
wich vom Angebot abEine abgeänderte Annahme ist ein neuer Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB).
traf nach Ablauf der Bindefrist einEine verspätete Annahme ist ein neuer Antrag (§ 150 Abs. 1 BGB).

In allen vier Fällen kann der Lieferant statt einer Bestätigung auch einfach wie bestellt liefern. Das ist ebenfalls eine Annahme.

Wann sie nicht nötig ist und trotzdem geschrieben wird

Ist der Vertrag bereits geschlossen, hat die Bestätigung keine rechtliche Funktion mehr. Sie dient dann der Sicherheit und wird üblich, wenn viel davon abhängt:

  • hoher Auftragswert oder große Menge
  • neuer Geschäftspartner, mit dem noch keine Erfahrung besteht
  • langer Zeitraum zwischen Bestellung und Lieferung (bis dahin hat niemand mehr die Einzelheiten im Kopf)
  • ausdrücklicher Wunsch des Kunden, etwa für die eigene Projektplanung
Warum sie im Einkauf geprüft werden muss

Eine Auftragsbestätigung, die von der Bestellung abweicht, ist rechtlich heikel: Sie ist ein neues Angebot (§ 150 Abs. 2 BGB). Schweigen allein ist zwar keine Annahme. Wer die Lieferung aber widerspruchslos entgegennimmt, nimmt die geänderten Bedingungen damit an.

Zu prüfen sind deshalb: Artikel und Ausführung, Menge, Preis und Konditionen, Liefertermin, Lieferungsbedingung. Bei Abweichung genügt kein Anruf. Der Widerspruch gehört schriftlich und sofort hinaus.

Beispiel: Bestellt wurden 60 Wagen zum 12. des Monats, bestätigt werden 60 Wagen zum 26. Wird die Bestätigung ungeprüft abgelegt und werden die Wagen am 26. widerspruchslos angenommen, gilt der 26. als vereinbart. Das Lager plant mit dem falschen Termin, und ein Anspruch wegen Verzugs besteht nicht. Widersprochen hat ja niemand.

Nötig ist die Auftragsbestätigung immer dann, wenn die Bestellung keine wirksame Annahme war. Abweichende Bestätigungen muss man sofort und schriftlich zurückweisen.

Übung: Angebote vergleichen

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Formeln für diese Übung

Zieleinkaufspreis = Listeneinkaufspreis − Rabatt
Bareinkaufspreis = Zieleinkaufspreis − Skonto
Bezugspreis = Bareinkaufspreis + Bezugskosten

Kurz erklärt

  • Für jedes Angebot das Schema bis zum Bezugspreis durchrechnen.
  • Dann vergleichen.

Aufgabe 1: Gesucht sind 200 Kunststoffbehälter.

Angebot A: 24,50 € je Stück, 8 % Rabatt, 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, Versandkosten 95,00 €.

Angebot B: 23,80 € je Stück, 5 % Rabatt, zahlbar 30 Tage ohne Abzug, Lieferung frei Haus.

Ermitteln Sie die Bezugspreise und das günstigere Angebot.

Lösung Angebot A:

Listeneinkaufspreis = 200 · 24,50 € = 4 900,00 €

− Rabatt 8 % = 392,00 € → Zieleinkaufspreis = 4 508,00 €

− Skonto 2 % = 90,16 € → Bareinkaufspreis = 4 417,84 €

+ Versand = 95,00 € → Bezugspreis = 4 512,84 €

Lösung Angebot B:

Listeneinkaufspreis = 200 · 23,80 € = 4 760,00 €

− Rabatt 5 % = 238,00 € → Zieleinkaufspreis = 4 522,00 €

kein Skonto, keine Bezugskosten → Bezugspreis = 4 522,00 €

Ergebnis: Differenz = 4 522,00 € − 4 512,84 € = 9,16 €. Angebot A ist rechnerisch günstiger, der Unterschied beträgt aber nur 0,2 %.

Aufgabe 2: Wie beurteilen Sie das Ergebnis?

Lösung: Bei einem Vorsprung von 9,16 € entscheiden die qualitativen Kriterien. Wer bei A das Skonto nicht zieht, zahlt sogar 81,00 € mehr als bei B. Außerdem ist bei B das Zahlungsziel mit 30 Tagen länger, was die Liquidität schont.

Aufgabe 3: Bewerten Sie zwei Lieferanten mit den Gewichtungen Preis 45, Termintreue 30, Service 25. Lieferant A erhält die Noten 3, 1, 2; Lieferant B die Noten 2, 3, 2.

Lösung:

A = 45 · 3 + 30 · 1 + 25 · 2 = 135 + 30 + 50 = 215 Punkte

B = 45 · 2 + 30 · 3 + 25 · 2 = 90 + 90 + 50 = 230 Punkte

Lieferant B erhält den Vorzug, obwohl A beim höchstgewichteten Kriterium besser ist.

Zusatzfrage: Ab welcher Gewichtung des Preises würde A gewinnen? Bei einer Preisgewichtung von 50 (Termintreue 25) stehen beide mit 225 Punkten gleich, darüber gewinnt A. Bei einer Preisgewichtung von 55 (Termintreue 20, Service 25) ergibt sich A = 165 + 20 + 50 = 235 gegen B = 110 + 60 + 50 = 220. Das zeigt, wie stark die Gewichtung das Ergebnis bestimmt und warum sie vor der Bewertung festgelegt werden muss.

Rechnen bringt den Bezugspreis, bewerten bringt die Entscheidung. Bei knappen Differenzen zählen die weichen Kriterien.

Übung: Angebot, Bestellung, Kaufvertrag

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Aufgabe 1: Der Einkauf eines Getränkefachgroßhandels bittet einen Folienhersteller schriftlich um Preis, Lieferzeit und Zahlungsbedingungen für Stretchfolie. Eine Menge wird nicht genannt. Zwei Wochen später steht ein Lkw am Tor: 18 Rollen Stretchfolie, mit Lieferschein und Rechnung über 1 240 €. Der Lagerleiter fragt, ob er annehmen und einlagern soll und ob die Rechnung zu bezahlen ist. Nehmen Sie Stellung.

Lösung: Auf die konkreten Fragen des Lagerleiters: Die Ware darf angenommen werden, sie darf aber weder eingelagert und verbraucht noch bezahlt werden. Sie gehört bis auf Weiteres dem Hersteller.

Die Begründung: Die Anfrage ist keine Willenserklärung und schon gar keine Bestellung. Die Zusendung der Ware ist das Angebot des Herstellers. Angenommen hat es niemand. Ein Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen, eine Zahlungspflicht besteht nicht.

Beim weiteren Vorgehen kommt es darauf an, wer beteiligt ist:

Hier (zwei Unternehmer): Der Großhändler muss nicht zahlen und nicht auf eigene Kosten zurücksenden. Er darf die Ware aber auch nicht verbrauchen, verkaufen oder wegwerfen: Sie gehört weiterhin dem Hersteller. Er muss sorgsam damit umgehen und sie zur Abholung bereithalten. Richtig ist deshalb eine schriftliche Mitteilung, dass keine Bestellung vorlag und die Ware abgeholt werden kann. Die schriftliche Mitteilung schafft Klarheit und vermeidet späteren Streit, etwa über Kosten oder Schäden während der Aufbewahrung.

Anders bei einem Verbraucher: Schickt ein Unternehmer unbestellte Ware an einen Verbraucher, entsteht nach § 241a BGB überhaupt kein Anspruch gegen ihn, weder auf Zahlung noch auf Rückgabe oder Aufbewahrung. Diese weitgehende Regel gilt nur zugunsten von Verbrauchern und lässt sich auf den Fall oben nicht übertragen.

Aufgabe 2: Beurteilen Sie, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

a) Ein Betrieb bestellt auf ein verbindliches Angebot hin genau die angebotene Menge zum angebotenen Preis.

b) Ein Betrieb bestellt auf ein Angebot hin, verlangt aber 3 % Skonto statt der angebotenen 2 %.

c) Ein Betrieb bestellt auf ein Angebot mit dem Zusatz „freibleibend“.

d) Ein Betrieb bestellt zwei Wochen nach Ablauf der im Angebot genannten Frist.

Lösung:

a) ja, zwei übereinstimmende Willenserklärungen

b) nein, die Bestellung weicht ab und ist ein neues Angebot; nötig ist eine Auftragsbestätigung oder die entsprechende Lieferung

c) nein, das Angebot war unverbindlich; nötig ist eine Auftragsbestätigung oder die Lieferung

d) nein, die Bindung ist erloschen; nötig ist eine Auftragsbestätigung oder die Lieferung

Aufgabe 3: Für einen seit Jahren geführten Standardartikel soll ein zweiter Lieferant gefunden werden. Welche Quelle nutzen Sie zuerst, und warum nicht das Internet?

Lösung: Zuerst die eigene Bezugsquellendatei und die Erfahrungswerte aus dem Wareneingang. Bei einem seit Jahren geführten Artikel liegen dort bereits Angebote, Konditionen und Bewertungen früherer Anbieter vor: Informationen, die kein Internetportal liefern kann, weil sie aus der eigenen Zusammenarbeit stammen.

Erst wenn diese Quelle nichts hergibt, folgen die externen: Anbieterportale und Branchenverzeichnisse für eine erste Liste, Fachzeitschriften und Messen für neue Anbieter, Kammern und Auskunfteien für die Prüfung der Seriosität.

Ohne zwei übereinstimmende Willenserklärungen kein Vertrag. Unbestellte Ware muss niemand bezahlen.