Lernvideo: Was sind Arbeitsmittel?. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Fördermittel bewegen Ware, Arbeitsmittel bearbeiten sie. Das ist die Trennlinie. Ein Stapler transportiert die Palette zum Packplatz; was dort mit den Kartons passiert, ist die Sache der Arbeitsmittel.
Der Begriff ist bewusst weit gefasst: vom Cuttermesser für zwei Euro bis zur Stretchanlage für fünfstellige Summen. Was sie verbindet, ist nicht die Technik, sondern der Zweck: Sie nehmen dem Menschen Arbeit ab, die er sonst von Hand und langsamer täte.
Fünf Dinge, die ein Arbeitsmittel besser macht
Warum schafft ein Betrieb überhaupt Geräte an, wenn es auch ohne geht? Weil jedes gute Arbeitsmittel mindestens einen dieser Punkte verbessert:
Tempo: Der Etikettenspender klebt in einer Sekunde, was von Hand zehn braucht.
Kraft: Der Hubtisch hebt, damit kein Rücken es tun muss.
Genauigkeit: Die Zählwaage verzählt sich nicht, der Scanner vertippt sich nicht.
Sauberkeit: Die Abfüllstation mit Auffangwanne verschüttet nichts.
Gesundheit: Die Sicherheitsklinge schneidet Karton, nicht Finger.
Wird keiner dieser Punkte besser, lohnt sich das Gerät nicht, und genau so wird in Betrieben auch entschieden.
Wie sie sich unterscheiden
Nach dem Grad der Selbsttätigkeit gibt es drei Stufen: manuell bedient, wo die Kraft vom Menschen kommt (Cutter, Hammer, Zollstock); halbautomatisch, wo das Gerät arbeitet, der Mensch aber jeden Vorgang auslöst (Etikettendrucker, Zählwaage, Umreifungsgerät); und automatisch, wo nach dem Einrichten ohne weiteres Eingreifen gearbeitet wird (Stretchautomat, Stückzählautomat).
Wichtig für die Prüfung: Alle drei sind Arbeitsmittel. Der Grad der Automatisierung sagt nichts darüber aus, ob etwas dazuzählt.
Was der Arbeitgeber schuldet
Arbeitsmittel werden nicht privat mitgebracht. Der Arbeitgeber stellt sie, und zwar so, dass sie für den vorgesehenen Einsatz geeignet und sicher zu bedienen sind. Die Vorschriften dazu stehen in der Betriebssicherheitsverordnung: Gefährdungsbeurteilung, festgelegte Prüffristen, Unterweisung der Beschäftigten. Achtung: Diese Verordnung fasst den Begriff weiter, dort zählen auch Fördermittel wie der Stapler zu den Arbeitsmitteln. Ein Arbeitsmittel, das nur mit Trick oder Improvisation funktioniert, ist keins. Es ist eine Gefahrenquelle.
Eine Palette, fünf Arbeitsmittel: Im Wareneingang eines Werkzeuggroßhandels kommt eine Palette Kartons an. Der Cutter mit Sicherheitsklinge öffnet die Umreifung. Die Zählwaage prüft, ob in den Beuteln wirklich je 100 Bohrer sind. Der Etikettendrucker erzeugt das Lageretikett, der Scanner bucht den Zugang, und der Folienabroller sichert die restliche Ladeeinheit für die Einlagerung. Kein einziges dieser Geräte bewegt die Palette, das machen die Fördermittel.
Fördermittel bewegen, Arbeitsmittel bearbeiten. Ein Arbeitsmittel muss Tempo, Kraft, Genauigkeit, Sauberkeit oder Gesundheit verbessern, sonst lohnt es sich nicht. Manuell, halbautomatisch, automatisch: alles drei sind Arbeitsmittel.
Werkzeuge im Lager
Lernvideo: Werkzeuge im Lager. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Die einfachste Gruppe der Arbeitsmittel und die, die am ehesten vergessen wird, wenn man nach Arbeitsmitteln gefragt wird. Werkzeuge kommen überall dort zum Einsatz, wo etwas geöffnet, verschlossen, zerlegt oder zusammengebaut wird.
Typische Werkzeuge und wo sie gebraucht werden
Cuttermesser mit Sicherheitsklinge: Umreifungsbänder und Kartons öffnen. Die Klinge zieht sich beim Loslassen selbst zurück; im Lager ist das inzwischen Standard, weil Schnittverletzungen zu den häufigsten Unfällen gehören.
Hammer und Zange: Verschläge und Holzkisten öffnen, Nägel ziehen, Draht kappen.
Schraubendreher und Akkuschrauber: Deckel von Transportkisten lösen, Regalfachböden umsetzen.
Säge und Blechschere: Kanthölzer für die Ladungssicherung ablängen, Bandeisen trennen.
Nageleisen und Kistenöffner: Seekisten und Verschläge zerstörungsfrei öffnen, damit sie wiederverwendet werden können.
Was im Umgang zählt
Werkzeuge gehören an einen festen Platz: Schattenbrett oder beschriftete Schublade. Wer suchen muss, improvisiert, und improvisierte Werkzeuge verursachen Unfälle. Beschädigte Werkzeuge werden aussortiert, nicht weiterbenutzt: Ein Hammerkopf, der wackelt, ist ein Geschoss.
Beispiel: Im Wareneingang eines Elektrogroßhandels kommen Leuchten in genagelten Holzverschlägen an. Wird der Verschlag mit dem Nageleisen sauber geöffnet, geht er als Leergut zurück zum Lieferanten. Wer ihn mit dem Stapler aufbricht, spart zwei Minuten und verliert einen Verschlag im Wert von rund 40 Euro.
Lernvideo: Arbeitsmittel zum Verpacken im Überblick. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Eine eigene, große Gruppe von Arbeitsmitteln dient nur dem Verpacken. Hier der Überblick. Ausführlich behandelt wird das Thema in Lernfeld 6 „Güter verpacken“.
Verschließen und sichern
Klebebandabroller für das Verschließen von Kartons
Umreifungsgeräte legen Kunststoff- oder Stahlband um Pakete und Paletten und spannen es
Heft- und Klammergeräte verschließen Kartonlaschen und Säcke
Folie verarbeiten
Folienabrollgeräte: Stretchfolie von Hand um die Palette führen
Stretchautomaten (Wickler): die Palette dreht sich, die Folie läuft automatisch
Schrumpfgeräte: Folie wird erwärmt und legt sich eng an die Ware
Heißsiegel- und Schweißzangen: verschweißen Folienbeutel dicht
Beispiel: Ein Getränkefachgroßhandel wickelt Mischpaletten bisher von Hand. Pro Palette gehen etwa 90 Sekunden und viel Folie drauf, weil ungleichmäßig gezogen wird. Mit einem Stretchautomaten dauert es 35 Sekunden bei geringerem Folienverbrauch, und die Paletten kommen ohne Rutschschäden beim Kunden an.
Verpackungsarbeitsmittel verschließen, umreifen und umwickeln. Vertieft wird das in Lernfeld 6.
Stationäre Wiegeeinrichtungen
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Stationär heißt: Die Waage steht fest, die Ware kommt zu ihr. Das ist der klassische Fall im Wareneingang und in der Packerei.
Die Bauarten
Tischwaage: für kleine Mengen am Arbeitsplatz, Gramm- bis Kilogrammbereich.
Standwaage: frei stehend, für Säcke, Kanister und Kartons.
Plattformwaage: große, flache Wiegefläche, bodeneben oder mit Auffahrrampe. Ganze Paletten werden mit dem Hubwagen darauf gefahren.
Kranwaage: hängt zwischen Kranhaken und Last. Gewogen wird beim Anheben, ohne dass die Ware abgesetzt werden muss.
Wofür im Lager
Wiegen ersetzt Zählen, wo Zählen zu lange dauert, und es deckt Fehlmengen auf, die man sonst erst beim Kunden bemerkt. Im Wareneingang wird das Gewicht einer Lieferung gegen die Angabe im Lieferschein geprüft; im Warenausgang gegen das erwartete Versandgewicht.
Beispiel: Ein Baustoffhändler nimmt eine Palette mit 40 Säcken Fliesenkleber zu je 25 kg an. Rechnerisch sind das 1.000 kg zuzüglich 25 kg Palette. Die Plattformwaage zeigt 950 kg: Es fehlen drei Säcke. Der Fahrer ist noch da, der Vermerk kommt sofort auf den Frachtbrief.
Stationär: die Ware kommt zur Waage. Tisch-, Stand-, Plattform- und Kranwaage.
Mobile Wiegeeinrichtungen
Lernvideo: Mobile Wiegeeinrichtungen. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Mobil heißt: Die Waage kommt zur Ware. Sie ist fest in ein Fördermittel eingebaut oder wird bei Bedarf angebracht. Der große Vorteil: Transportieren, Heben und Wiegen in einem Arbeitsgang, kein Umweg, kein zusätzliches Absetzen.
Die Bauarten
Gabelhubwagen mit Waage (Hubtischwaage): der Handhubwagen wiegt beim Anheben mit.
Palettenwaage: Wiegeeinheit, auf die die Palette gestellt wird.
Gabelwaage: wird auf die Staplergabeln aufgesteckt oder ist im Gabelträger integriert.
Was das im Ablauf spart
Die stationäre Waage erzwingt einen Umweg: Ware holen, zur Waage fahren, absetzen, wiegen, wieder aufnehmen, einlagern. Mit der mobilen Waage entfällt dieser Umweg vollständig. Bei jeder einzelnen Palette sind das nur ein bis zwei Minuten, bei 120 Paletten am Tag sind es mehrere Stunden.
Beispiel: Ein Futtermittelhandel liefert lose Ware in Big Bags aus. Der Stapler mit Gabelwaage nimmt den Sack auf, das Gewicht steht sofort auf dem Display und wird per Funk an den Warenausgang übertragen. Der Lieferschein bekommt das tatsächliche Gewicht, nicht das geschätzte, und die Rechnung stimmt beim ersten Mal.
Mobil: die Waage kommt zur Ware. Transportieren, Heben und Wiegen in einem Arbeitsgang.
Zählwaage und Referenzwaage
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Die Zählwaage erledigt Wiegen und Zählen in einem Arbeitsgang. Sie ist das wichtigste Arbeitsmittel überall dort, wo viele gleiche Kleinteile bewegt werden: Schrauben, Dichtringe, Klemmen, Nieten, Tabletten.
Wie sie arbeitet
Die Waage rechnet über ein Referenzgewicht. In drei Schritten:
1. Referenz auflegen. Eine bekannte Menge auf die Waage legen, zum Beispiel 20 Stück.
2. Stückzahl eingeben. Die Waage teilt das gemessene Gewicht durch die eingegebene Zahl und kennt damit das Stückgewicht.
3. Unbekannte Menge auflegen. Die Waage zeigt Gesamtgewicht, Stückgewicht und Stückzahl an.
Je größer die Referenzmenge, desto genauer das Ergebnis. Bei sehr leichten Teilen mit schwankendem Gewicht nimmt man deshalb 50 oder 100 Stück statt 10.
Wo sie eingesetzt wird
Im Wareneingang zur Mengenkontrolle, im Verpackungsbereich beim Abfüllen von Verkaufseinheiten und bei der Inventur. Zählwaagen arbeiten digital und lassen sich in die Lagerverwaltung einbinden: Die gezählte Menge wird direkt gebucht.
Eichpflicht
Wird nach der ermittelten Menge abgerechnet, muss die Waage geeicht sein. Auch beim Abfüllen von Verkaufsverpackungen gilt das Eichrecht: Die Füllmengen werden mit geeichten Waagen kontrolliert. Die Eichung ist eine amtliche Prüfung und muss regelmäßig wiederholt werden.
Beispiel: Ein Befestigungstechnik-Händler füllt Spanplattenschrauben in Kleinpackungen zu 200 Stück ab. Die Referenz sind 50 Schrauben mit 91,5 g, also 1,83 g je Stück. Legt der Mitarbeiter 370 g auf, zeigt die Waage 202 Stück, also zwei zu viel, die er entnimmt. Ohne Waage hätte er 200 Stück einzeln abgezählt.
Zählwaage: Referenzmenge auflegen, Stückzahl eingeben, Waage rechnet das Stückgewicht und zählt darüber. Für Verkaufsverpackungen eichpflichtig.
Zähleinrichtungen
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Neben der Zählwaage gibt es Geräte, die nur zählen und nicht wiegen.
Handstückzähler
Ein mechanischer Zähler, der in der Hand liegt: Bei jedem Druck auf den Knopf springt die Anzeige um eins weiter, mit einem Rädchen wird auf Null zurückgestellt. Kein Strom, keine Software, kaum kaputtzukriegen. Typisch bei der Inventur, wenn große Stückzahlen von Hand erfasst werden, oder beim Abzählen von Kartons auf einer Palette. Der Vorteil gegenüber dem Zählen im Kopf: Wer unterbrochen wird, verliert nicht den Stand.
Elektronische Stückzählautomaten
Für große Mengen kleiner Teile. Die Ware läuft über eine Rinne oder ein Band, eine Lichtschranke zählt jedes Teil beim Durchlauf. Solche Automaten schaffen mehrere tausend Teile je Minute und lassen sich so einstellen, dass sie bei einer Zielmenge stoppen und in den nächsten Behälter umschalten.
Beispiel: Bei der Inventur eines Kfz-Teilehandels zählt eine Mitarbeiterin Radmuttern in einer offenen Kiste. Nach 140 Stück fragt ein Kollege etwas. Mit dem Handstückzähler steht die 140 fest. Ohne ihn hätte sie von vorn angefangen.
Handstückzähler für das Zählen von Hand, Stückzählautomat für große Mengen im Durchlauf.
Messeinrichtungen
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Gemessen wird im Lager häufiger, als man denkt: beim Prüfen von Maßen im Wareneingang, beim Ermitteln von Versandmaßen für die Frachtberechnung und beim Planen von Stellplätzen.
Von einfach bis digital
Zollstock, Maßband, Lineal: für kurze Strecken und einzelne Maße.
Digitale Bandmaße mit Speicher: zeigen den Wert auf einem Display und merken sich mehrere Messungen, damit man nicht mitschreiben muss.
Ultraschall- und Laserentfernungsmesser: bestimmen die Entfernung, indem sie die Zeit messen, die ein Schall- oder Lichtstrahl zum Objekt und zurück braucht.
Was Entfernungsmesser können
Sie messen nicht nur Längen, sondern rechnen daraus direkt Flächen und Volumen aus: Man misst nacheinander Länge, Breite und Höhe, das Gerät multipliziert. Mehrere Messungen lassen sich addieren, etwa bei einer Wand mit Vorsprung. Die Anzeige erfolgt digital, ein Ablesefehler am Bandmaß entfällt.
Beim Ultraschallgerät ist wichtig: Es misst gegen eine Fläche, nicht gegen eine Kante. Für den Abstand zu einem Regalpfosten ist der Laser die bessere Wahl.
Beispiel: Für eine geplante Blocklagerfläche misst der Lagermeister eine leere Halle: 27,50 m lang, 14,20 m breit. Der Laserentfernungsmesser zeigt direkt 390,50 m². Abzüglich 30 % Verkehrsfläche bleiben 273,35 m² nutzbar. Die Zahl steht in unter einer Minute fest.
Messeinrichtungen reichen vom Zollstock bis zum Laser. Entfernungsmesser rechnen Länge, Fläche und Volumen direkt aus und können mehrere Messungen addieren.
Abfüllstationen
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Flüssigkeiten werden selten in der Gebindegröße verkauft, in der sie ankommen. Die Abfüllstation füllt aus dem Großgebinde maßgenau in kleinere Behälter um, auch bei Stoffen, die aggressiv, leicht entzündbar oder wassergefährdend sind.
Die Auffangwanne ist der Kern
Unter der Abfüllstelle steht eine Auffangwanne. Läuft etwas daneben oder reißt ein Gebinde, bleibt der Stoff in der Wanne und gelangt nicht in den Boden oder die Kanalisation. Die Wanne muss mindestens den Inhalt des größten Einzelgebindes vollständig aufnehmen können. Stehen mehrere Gebinde darauf, muss sie außerdem mindestens 10 Prozent der gesamten Menge fassen (§ 31 AwSV); in Wasserschutzgebieten gelten strengere Vorgaben.
Viele Wannen haben Gabeltaschen am Boden. Damit lassen sie sich samt Inhalt mit Stapler oder Hubwagen umsetzen, ohne dass jemand die Gebinde einzeln tragen muss.
Was dazugehört
ableitfähige Ausführung und Erdung bei entzündbaren Flüssigkeiten (gegen Funken aus statischer Aufladung)
Absaugung oder gute Belüftung bei Dämpfen
Waage unter der Abfüllstelle, wenn nach Gewicht abgefüllt wird
Augendusche und passende persönliche Schutzausrüstung in Reichweite
Beispiel: Ein Werkstattgroßhandel bekommt Motoröl in 200-Liter-Fässern und füllt daraus 5-Liter-Kanister für Kunden ab. Die Auffangwanne fasst 220 Liter und damit mehr als das größte Einzelgebinde. Reißt beim Umsetzen ein Fass, bleibt der Inhalt in der Wanne.
Abfüllstation mit Auffangwanne: maßgenaues Umfüllen, die Wanne fasst mindestens das größte Einzelgebinde. Gabeltaschen machen sie transportabel.
Barcodedrucker und Etikettiergeräte
Lernvideo: Barcodedrucker und Etikettiergeräte. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Jede Ware, jedes Packstück und jeder Lagerplatz braucht eine Kennzeichnung, die ein Gerät lesen kann. Erzeugt wird sie vom Barcodedrucker.
Was auf das Etikett kommt
Ein Etikett trägt fast immer beides nebeneinander:
den Barcode für das Lesegerät
die Klarschrift für den Menschen (Artikelnummer, Bezeichnung, Menge, Datum)
Das ist kein Luxus: Ist der Code verschmutzt oder verknickt, muss der Mitarbeiter die Nummer ablesen und eintippen können. Ein Etikett nur mit Strichen wäre ein Ausfallrisiko.
Zwei Druckverfahren
Thermodirekt: Der Druckkopf schwärzt hitzeempfindliches Papier. Günstig, aber die Schrift verblasst bei Wärme und Sonnenlicht. Für kurzlebige Etiketten wie Kommissionierbelege.
Thermotransfer: Eine Farbfolie wird auf das Etikett übertragen. Teurer, dafür wisch-, wasser- und lichtbeständig. Für Lagerplatzschilder und Etiketten, die Monate halten müssen.
Beispiel: Ein Tiefkühllager beschriftet Paletten zunächst mit Thermodirekt-Etiketten. Nach dem Auftauen im Kommissionierbereich schlägt sich Kondenswasser nieder, die Etiketten werden fleckig und unlesbar. Nach dem Wechsel auf Thermotransfer ist das Problem weg, bei etwa zwei Cent Mehrkosten je Etikett.
Barcodedrucker erzeugen Barcode und Klarschrift auf einem Etikett. Thermodirekt für kurzlebig, Thermotransfer für haltbar.
Etikettenspender
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Der Drucker liefert die Selbstklebeetiketten auf einer Rolle Endlospapier. Der Etikettenspender löst sie einzeln vom Trägerband und hält sie zum Abnehmen bereit.
Warum das etwas bringt
Ein Etikett mit dem Fingernagel von der Rolle zu pulen, dauert nur zwei, drei Sekunden. Bei 600 Packstücken am Tag sind das aber schnell eine halbe Stunde, und in dieser Zeit knickt regelmäßig eines ein oder klebt an sich selbst fest. Der Spender schiebt das nächste Etikett so weit vor, dass es nur noch abgezogen und aufgesetzt werden muss.
Bauarten
Handspender: tragbares Gerät für den Einsatz direkt an der Ware
Tischspender: steht am Packplatz, spendet auf Knopfdruck oder per Lichtschranke
Etikettierautomat: setzt das Etikett selbst auf die vorbeilaufende Ware, ohne Handgriff
Beispiel: Am Packplatz eines Versandhandels werden Adressetiketten bisher direkt vom Drucker abgezogen. Mit einem Tischspender daneben sinkt die Zeit je Paket um etwa vier Sekunden. Bei 800 Paketen täglich sind das rund 53 Minuten, knapp eine Arbeitsstunde pro Tag.
Der Etikettenspender löst Selbstklebeetiketten einzeln vom Trägerband und hält sie griffbereit.
Barcodescanner und Barcodelesestift
Lernvideo: Barcodescanner und Barcodelesestift. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Lesegeräte für barcodierte Datenträger (Etiketten, Belege, Lagerplatzschilder). Sie tasten den Code optisch ab: Beim Laserscanner wandert ein Lichtstrahl über die Striche, bei Kamerascannern wird der Code als Bild aufgenommen. Die hellen Lücken werfen mehr Licht zurück als die dunklen Balken, daraus entsteht die Nummer.
Die Bauformen
Handscanner, kabelgebunden oder per Funk: wird auf den Code gerichtet und ausgelöst.
Barcodelesestift: wird wie ein Kugelschreiber über den Code gezogen. Günstig und klein, verlangt aber eine ruhige Hand und funktioniert nur bei direktem Kontakt.
Stationärer Scanner: fest an einer Förderstrecke montiert, liest im Vorbeilauf.
Wo im Lager gescannt wird
Wareneingang: Erfassung der angelieferten Ware (Lernfeld 1)
Kommissionierung: Entnahme quittieren und den richtigen Griff bestätigen (Lernfeld 5)
Inventur: Bestände erfassen, ohne Zettel und Abtippen
Bestellermittlung: Nachbestellbedarf direkt am Regal aufnehmen
Warenausgang: Auslieferung buchen
Beispiel: Bei einem Pharmagroßhändler wird jede Packung vor dem Einpacken in den Kundenbehälter gescannt. Greift der Kommissionierer versehentlich zur Nachbarpackung mit anderer Wirkstärke, piept das Gerät und verweigert die Buchung. Der Fehler wird im Regal bemerkt, nicht in der Apotheke.
Barcodescanner lesen optisch ab und brauchen Sichtkontakt zum Code. Eingesetzt bei Wareneingang, Kommissionierung, Inventur und Warenausgang.
RFID-Lese- und Schreibgeräte
Lernvideo: RFID-Lese- und Schreibgeräte. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
RFID steht für Radio-Frequency Identification (Erkennung über Funk). Auf der Ware, dem Packmittel oder dem Transportmittel sitzt ein Transponder (auch Tag genannt): ein winziger Chip mit Antenne. Das Lesegerät sendet ein Funksignal, der Transponder antwortet mit seiner Kennung.
Der entscheidende Unterschied zum Barcode
Beim Barcode braucht das Lesegerät Sichtkontakt. Der Code muss sauber, unbeschädigt und sichtbar sein. RFID kommt ohne direkten Kontakt und ohne Sichtverbindung aus: Der Transponder darf im Karton stecken oder unter der Folie liegen.
Daraus folgt der zweite große Vorteil: Es lassen sich viele Transponder gleichzeitig erfassen. Eine komplette Palette rollt durch ein Lesetor, und alle Packstücke sind auf einmal gebucht, statt einzeln gescannt zu werden.
Lesen und schreiben
Anders als der starre Barcode kann ein Transponder auch beschrieben werden. Auf ihm lassen sich Angaben ergänzen oder ändern, etwa der aktuelle Bearbeitungsstand oder eine gemessene Temperatur während des Transports.
Grenzen
Transponder kosten deutlich mehr als ein gedrucktes Etikett. Metall und Flüssigkeiten stören das Funksignal, dafür gibt es besondere Bauformen. Und was auf keinem Etikett steht, kann auch niemand ablesen, wenn die Technik ausfällt.
Beispiel: Ein Textilgroßhandel versieht jedes Kleidungsstück mit einem Transponder im Pflegeetikett. Beim Wareneingang fährt der Rollcontainer durch ein Lesetor: 480 Teile sind in wenigen Sekunden erfasst und gegen den Lieferschein geprüft. Einzeln gescannt hätte das über eine Stunde gedauert.
RFID arbeitet per Funk, ohne Sichtkontakt, erfasst viele Einheiten gleichzeitig und kann Daten nicht nur lesen, sondern auch schreiben.
MDE-Gerät und Handheld-Computer
Lernvideo: MDE-Gerät und Handheld-Computer. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
MDE steht für Mobile Datenerfassung. Das MDE-Gerät ist ein robuster Handcomputer, der Barcodes und RFID liest, Eingaben aufnimmt und die Daten per Funk an die Lagerverwaltung schickt.
Warum es mehr ist als ein Scanner
Ein reiner Scanner liest nur eine Nummer. Das MDE-Gerät hat Display, Tastatur und ein Programm. Es führt den Mitarbeiter durch den Vorgang: Welcher Lagerplatz, welcher Artikel, welche Menge. Es prüft die Eingabe sofort und meldet Abweichungen, bevor sie im Bestand landen. Viele Geräte können zusätzlich fotografieren und haben Sprachfunktionen; anschließen lassen sich Drucker und Wiegeanlagen.
Was damit erledigt wird
Wareneingang erfassen und einlagern
Kommissionieren mit Platz- und Artikelprüfung
Inventur: Zählen und Buchen in einem Schritt, ohne Zähllisten
Umlagerungen und Bestandskorrekturen
Warenausgang buchen
Der Gewinn: Echtzeit
Die Daten gehen per WLAN (Wireless Local Area Network) sofort an die zuständige Stelle: Die Bestandsmeldung erreicht den Einkauf in dem Moment, in dem gebucht wird. Die Funkreichweite deckt üblicherweise das Betriebsgelände ab. Ohne MDE wird auf Papier notiert und später abgetippt: doppelte Arbeit, verzögerte Bestände, zusätzliche Tippfehler.
Was ein Industriegerät aushalten muss
Robustheit: unempfindlich gegen Staub, Stoß, Vibration, Kälte und Nässe
Sicherheit: in gefährlicher Umgebung nicht entflammbar
Ergonomische Gestaltung: leicht, gut greifbar, mit Handschuhen bedienbar, auch bei Sonnenlicht ablesbar
Beispiel: Bei der Inventur eines Reifenhandels wurden früher Zähllisten ausgefüllt und abends erfasst. Zwischen Zählung und Buchung lagen Stunden, in denen weiter ausgeliefert wurde. Die Differenzen waren jedes Jahr Streitthema. Mit MDE-Geräten wird beim Zählen direkt gebucht, die Differenzen sind auf ein Zehntel gesunken.
MDE = Mobile Datenerfassung. Lesen, prüfen, buchen und per WLAN in Echtzeit übertragen statt notieren und später abtippen.
Staplerterminal
Lernvideo: Staplerterminal. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Ein Staplerterminal ist ein Industriecomputer, der fest im Fahrzeug montiert ist: am Stapler, aber genauso an Hubwagen, Kommissionierfahrzeugen und Kranen. Der Fahrer bekommt seine Aufträge direkt auf den Bildschirm, statt sie am Büro abzuholen.
Was sich dadurch ändert
Ohne Terminal fährt der Staplerfahrer zwischen Auftrag und Lagerplatz ständig zur Ausgabestelle zurück. Mit Terminal steht der nächste Auftrag auf dem Display, sobald der letzte quittiert ist. Die Buchung erfolgt vom Fahrzeug aus: Einlagern, Umlagern, Auslagern.
Das Display ist meist ein Touchscreen; Maus und Tastatur werden damit eingespart, was im Fahrzeug ohnehin kaum Platz fände. Bedient wird per Funk über WLAN, die Daten laufen in Echtzeit ins Lagerverwaltungssystem.
Anforderungen im Fahrzeug
stoßfest und vibrationsfest (ein Stapler federt nicht)
ablesbar bei Sonnenlicht und im Dunkeln
mit Arbeitshandschuhen bedienbar
bei Kühlhauseinsatz beheizt, damit das Display nicht beschlägt oder träge wird
Beispiel: In einem Möbelverteilzentrum legte jeder Staplerfahrer bisher etwa 25 Leerfahrten am Tag zur Auftragsausgabe zurück, im Schnitt 80 Meter je Fahrt. Das sind 2 Kilometer täglich ohne Ladung. Mit Staplerterminals entfallen diese Fahrten: bei sechs Fahrern rund 12 Kilometer pro Tag.
Das Staplerterminal bringt den Auftrag ans Fahrzeug und die Buchung vom Fahrzeug ins System. Kein Weg mehr zur Auftragsausgabe.
Ergonomie im Lager
Lernvideo: Ergonomie im Lager. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Ergonomie ist die Erforschung der Leistungsmöglichkeiten des Menschen und der optimalen Bedingungen, unter denen er arbeitet.
Übersetzt: Die Arbeit wird an den Menschen angepasst, nicht der Mensch an die Arbeit. Im Lager ist das kein Wohlfühlthema, sondern eine Kostenfrage. Rückenleiden gehören zu den häufigsten Ursachen für Krankheitstage, und jeder Ausfalltag kostet Geld.
Woran man ergonomische Arbeitsmittel erkennt
Höhe stimmt. Gearbeitet wird zwischen Hüfte und Schulter (der Bereich, in dem der Rücken gerade bleibt).
Kein Verdrehen. Der Arbeitsplatz erlaubt es, sich der Ware zuzuwenden, statt sie seitlich anzuheben.
Gewicht wird abgenommen. Hebehilfe, Kipper, Auszug statt Muskelkraft.
Geräte sind leicht und griffig und lassen sich mit Handschuhen bedienen.
Gute Sicht. Ausreichende Beleuchtung und blendfreie Displays.
Die goldene Zone
Im Regal gilt: Schnelldreher und schwere Artikel gehören in Greifhöhe zwischen etwa 75 und 150 cm. Was selten gebraucht wird oder leicht ist, kommt nach ganz unten oder ganz oben. Das spart Bücken und Strecken bei genau den Artikeln, die am häufigsten angefasst werden.
Beispiel: In einem Getränkemarkt-Lager lagen die meistverkauften Kastensorten aus Platzgründen im untersten Fach. Bei 200 Griffen je Schicht bedeutete das 200-mal tief bücken mit rund 15 kg. Nach dem Umsortieren in die mittlere Ebene gingen die Rückenbeschwerden im Team spürbar zurück.
Ergonomie passt die Arbeit an den Menschen an. Schwere und häufig gegriffene Ware gehört in Greifhöhe.
Palettenauszugsvorrichtung
Lernvideo: Palettenauszugsvorrichtung. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Eine Palette steht im Regalfach, erreichbar ist nur die Vorderseite. Wer an die hinteren Kartons will, muss sich über die vorderen beugen und mit ausgestreckten Armen greifen. Genau das ist die Bewegung, die dem Rücken schadet.
Die Lösung
Die Palettenauszugsvorrichtung ist eine Art Schublade im Regalfach. Die Palette steht auf Rollen oder Schienen und lässt sich mühelos in den Bediengang herausziehen. Dort ist sie von drei Seiten zugänglich: vorn, links und rechts.
Was das bringt
rückenschonendes Arbeiten, weil kein Vorbeugen über die vordere Reihe mehr nötig ist
kürzere Griffzeiten, weil jeder Karton ohne Umgreifen erreichbar ist
weniger Beschädigungen, weil nichts über andere Ware gezerrt wird
Zu beachten: Die ausgezogene Palette ragt in den Bediengang. Der Gang muss breit genug sein, und während des Auszugs darf dort kein Stapler fahren.
Beispiel: Ein Werkzeughandel kommissioniert Kleinteile direkt von Paletten im Bodenfach. Für die hintere Kartonreihe brauchte ein Mitarbeiter im Schnitt 22 Sekunden je Griff, für die vordere 9 Sekunden. Mit Auszugsvorrichtung liegen beide bei rund 10 Sekunden.
Die Palettenauszugsvorrichtung zieht die Palette wie eine Schublade in den Gang, zugänglich von drei Seiten, ohne Vorbeugen.
Palettensammler
Lernvideo: Palettensammler. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Leerpaletten fallen überall an: an der Rampe, am Packplatz, im Kommissionierbereich. Wenn sie liegen bleiben, versperren sie Wege und Fluchtwege. Der Palettensammler nimmt sie auf und stapelt sie, bis ein voller Stapel abtransportiert wird.
Bauarten
Sammelgestell: ein einfacher Rahmen, in den Paletten gestapelt werden; die Einheit wird als Ganzes mit dem Stapler geholt.
Palettenstapler (Palettenmagazin): nimmt die Palette auf und schiebt den vorhandenen Stapel automatisch nach oben, sodass immer auf Arbeitshöhe eingelegt wird.
Palettenwender/-entstapler: gibt Paletten umgekehrt einzeln wieder ab.
Warum das mehr ist als Ordnung
Leerpaletten sind Pfandgut mit echtem Wert. Wer sie ordentlich sammelt, zählt sie richtig und bekommt sie im Palettentausch erstattet. Wer sie im Lager verstreut liegen lässt, verliert regelmäßig welche und beschädigt sie, weil sie überfahren werden.
Beispiel: Ein Verteilzentrum verlor rechnerisch etwa 15 Europaletten im Monat. Nach Aufstellen von vier Sammelgestellen an den Packplätzen sank der Schwund auf unter drei. Bei rund 13 Euro je Palette rechnete sich die Anschaffung im ersten halben Jahr.
Palettensammler halten Leerpaletten an einem Platz, ermöglichen ergonomisches Einlegen und verhindern Schwund und Beschädigung.
Palettenkipper und kippbarer Hubtisch
Lernvideo: Palettenkipper und kippbarer Hubtisch. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Eine Gitterbox ist einen Meter hoch. Wer den letzten Rest vom Boden holen will, hängt mit dem halben Oberkörper darin. Das ist die Bewegung, die den Rücken am stärksten belastet. Der Palettenkipper löst das, indem er die Ladung schräg stellt.
Wie es funktioniert
Palette oder Gitterbox werden auf eine Plattform gesetzt. Diese lässt sich in der Höhe verstellen und um bis zu etwa 45 Grad neigen. Der Inhalt rutscht dem Mitarbeiter entgegen. Be- und entladen wird dadurch stehend oder sitzend möglich, ohne mühevolles Bücken.
Wo es sich lohnt
bei Schüttgut in Gitterboxen (Fittings, Schrauben, Kleinteile)
an Packplätzen mit hoher Griffzahl
überall dort, wo eine Ladeeinheit vollständig geleert wird
Wichtig: Beim Kippen darf nichts herausfallen. Lose gestapelte Kartons brauchen eine Rückhaltung, sonst ist der Kipper eine Gefahrenquelle statt einer Erleichterung.
Beispiel: In einem Rohrleitungsbau-Lager werden Fittings aus Gitterboxen kommissioniert. Für die untersten 20 Zentimeter musste sich der Mitarbeiter zuvor über den Rand hängen. Mit kippbarem Hubtisch steht die Box angewinkelt auf Hüfthöhe. Die Griffzeit sank um etwa ein Drittel, das Bücken entfällt ganz.
Der Palettenkipper neigt Palette oder Gitterbox, sodass die Ware entgegenkommt. Be- und Entladen im Stehen oder Sitzen statt Bücken.
Reinigungsgeräte
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Sauberkeit im Lager ist Arbeitsschutz und Warenschutz zugleich, und deshalb zählen auch Reinigungsgeräte zu den Arbeitsmitteln.
Vom Besen bis zur Maschine
Besen und Schaufel: für den schnellen Griff bei Bruch und Verschüttetem.
Handkehrmaschine: ohne Motor, wird geschoben; für kleinere Flächen und Gänge.
Aufsitz-Kehrmaschine: für große Hallenflächen, kehrt und saugt den Staub gleich ab.
Scheuersaugmaschine: nass reinigen und in einem Zug wieder trocken saugen, damit der Boden sofort begehbar und befahrbar ist.
Industriesauger: am Sägeplatz oder in der Packerei; für bestimmte Stäube sind besondere Staubklassen vorgeschrieben.
Warum das kein Nebenschauplatz ist
Rutsch- und Stolpergefahr. Folienreste, Umreifungsbänder und verschüttetes Granulat sind eine der häufigsten Unfallursachen im Lager.
Staub schädigt die Ware: Er verschmutzt Güter und setzt bei technischen Produkten die Funktionsfähigkeit herab.
Staplerbetrieb. Nasse oder verschmutzte Böden verlängern den Bremsweg erheblich.
Brandschutz. Ansammlungen von Papier, Folie und Staub sind Brandlast.
Beispiel: Nach dem Nassreinigen wurde ein Gang in einem Lager nur mit Warnschild abgesperrt und trocknete von allein. Zwei Stapler mussten den Gang meiden, die Umwege summierten sich. Mit einer Scheuersaugmaschine ist die Fläche sofort wieder befahrbar. Die Reinigung läuft im laufenden Betrieb.
Reinigungsgeräte gehören zu den Arbeitsmitteln. Sauberkeit senkt Unfall- und Brandgefahr und schützt die Ware vor Staubschäden.
2. Güterpflege
Warum Güterpflege?
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Ware wird nicht besser, wenn sie liegt. Unsachgemäße Lagerung und schädigende Einflüsse können die Qualität der Güter mindern oder sie ganz unbrauchbar machen. Deshalb wird nicht nur bei der Warenannahme kontrolliert, sondern während der gesamten Lagerzeit.
Der Unterschied zur Wareneingangskontrolle
Im Wareneingang prüfst du, ob geliefert wurde, was bestellt war, und ob es unbeschädigt ankam. Die Güterpflege prüft etwas anderes: ob die Ware im Lager Schaden nimmt. Das ist kein einmaliger Vorgang, sondern eine laufende Aufgabe.
Wer haftet für den Schaden?
Der entscheidende Punkt für den Betrieb: Ein Schaden, der beim Lieferanten entstanden ist, geht auf dessen Rechnung, wenn du ihn rechtzeitig rügst. Ein Schaden, der im eigenen Lager entsteht, bleibt am Betrieb hängen. Jede verdorbene Palette ist verlorenes Geld, das niemand ersetzt.
Was man dafür kennen muss
die Eigenschaften der gelagerten Güter: was verträgt der Artikel, was nicht
die Pflegevorschriften: was der Hersteller vorgibt
die Gefahrenquellen im eigenen Lager und ihre Folgen
Beispiel: In einem Baumarktlager stehen Farbeimer an der Außenwand einer unbeheizten Halle. Nach zwei Frostnächten sind 60 Eimer Dispersionsfarbe unbrauchbar: Die Farbe ist ausgeflockt und lässt sich nicht mehr aufrühren. Bei 28 Euro je Eimer sind das 1.680 Euro Verlust, den niemand erstattet.
Qualitätskontrolle endet nicht im Wareneingang. Schäden, die im eigenen Lager entstehen, zahlt der Betrieb selbst.
Gefahrenquellen und ihre Folgeschäden
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Ware verdirbt im Lager selten von allein. Es gibt immer eine Ursache von außen, und wenn du sie benennen kannst, weißt du auch, was dagegen zu tun ist. Deshalb sortiert man die Gefahren nicht nach dem Schaden, sondern nach dem Verursacher.
Kräfte: was drückt, stößt oder rüttelt
Hier entsteht der Schaden durch Bewegung oder Gewicht, also durch Lagerung und Umschlag selbst und nicht durch das Klima.
Dauerdruck von oben ist die häufigste Ursache: zu hoch gestapelt, zu lange gestanden. Kartonagen geben nach, Obst bekommt Druckstellen, Dichtungen verformen sich bleibend.
Der einzelne Stoß trifft alles Spröde: Glas, Keramik, Fliesen, Leuchtmittel. Das Tückische: Ein Haarriss ist nicht sichtbar und fällt erst beim Kunden auf.
Dauerhafte Erschütterung, etwa neben einem Förderband oder an einer Rampe, lockert Schraubverbindungen und reibt Lackflächen auf.
Klima: was die Luft mitbringt
Temperatur, Feuchte und Licht wirken nicht punktuell, sondern über die ganze Lagerzeit. Je länger die Ware liegt, desto größer der Schaden.
Zu warm: Fette schmelzen, Frischware verdirbt, Lösemittel verdampfen, Emulsionen entmischen sich, in Konserven entsteht Druck und der Deckel wölbt sich.
Zu kalt: Wasserhaltiges friert und sprengt seine Verpackung. Getränkeflaschen sind der Klassiker. Obst und Gemüse erleiden Kälteschäden, auch ohne Frost.
Zu feucht: Holz quillt, Karton weicht auf und verliert seine Tragfähigkeit, Metall rostet, Schimmel wächst. Und alles, was hygroskopisch ist (Mehl, Zucker, Salz, Dünger), zieht Wasser und verklumpt.
Zu trocken: der unterschätzte Fall. Käse verliert Geschmack und Gewicht, Obst und Gemüse welken, Holz schwindet und reißt, flüchtige Flüssigkeiten verdunsten aus dem Gebinde.
Zu viel Licht: Textilien bleichen aus, Papier vergilbt, Kunststoff wird spröde, und in Lebensmitteln und Kosmetik zersetzen sich Vitamine und Wirkstoffe.
Fremdeinträge: was von außen dazukommt
Staub verschmutzt nicht nur die Oberfläche: Bei technischen Produkten setzt er sich in Lager, Lüfter und Kontakte und kostet die Funktion.
Lebewesen (Nager, Insekten, Vögel) fressen Ware an, verunreinigen sie mit Ausscheidungen und beschädigen Verpackungen. In Lebensmittelbetrieben ist die Schädlingsbekämpfung deshalb dokumentationspflichtig.
Das Muster hinter allem
Zwei Dinge sind in der Prüfung wichtig. Erstens: Mechanische Schäden entstehen in Augenblicken, klimatische über Zeit. Deshalb hilft gegen die ersten die richtige Lagertechnik, gegen die zweiten nur eine kurze Lagerdauer oder ein geregeltes Klima. Zweitens: Fast jeder Schaden bleibt eine Weile unsichtbar. Er fällt beim Auspacken auf. Oder beim Kunden.
Beispiel: Ein Fliesenhändler stapelt Paletten dreifach. Auf der untersten lastet das Gewicht der beiden darüber, über Monate. Beim Auslagern sind in der unteren Lage rund 18 % der Fliesen gesprungen, und weil der Bruch von außen nicht zu sehen war, wird der Schaden zunächst dem Lieferanten zugeschrieben. Tatsächlich ist er im eigenen Lager entstanden: Dauerdruck, nicht Transportschaden.
Nach dem Verursacher sortieren: Kräfte (Druck, Stoß, Erschütterung), Klima (zu warm, zu kalt, zu feucht, zu trocken, zu hell), Fremdeinträge (Staub, Lebewesen). Kräfte wirken im Augenblick, Klima über die Zeit, und beides fällt meist erst beim Auspacken auf.
Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum
Zwei Angaben, die ständig verwechselt werden und die rechtlich völlig unterschiedlich wirken. Das ist eine typische Prüfungsfrage.
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Zu erkennen an der Formulierung „mindestens haltbar bis …“. Bis zu diesem Tag garantiert der Hersteller bestimmte Eigenschaften: Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Nähr- und Vitamingehalt. Nach Ablauf endet diese Gewähr. Das Produkt ist deswegen aber nicht verdorben.
Verkauft werden darf es weiterhin, sofern es einwandfrei ist. Aus Qualitätsgründen soll es allerdings nicht mehr in den normalen Verkauf gelangen.
Verbrauchsdatum
Zu erkennen an der Formulierung „zu verbrauchen bis …“. Es steht auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, frischem Geflügel und Fisch. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums darf die Ware nicht mehr verkauft werden. Hier geht es nicht um Qualität, sondern um Gesundheitsgefahr.
Beispiel: Im Kühlbereich eines Lebensmittelgroßhandels stehen zwei Paletten. Auf der einen Naturjoghurt mit MHD von gestern: darf noch verkauft werden, wandert aber aus dem regulären Sortiment. Auf der anderen frisches Hackfleisch mit Verbrauchsdatum von gestern: muss aussortiert und entsorgt werden, ohne Ausnahme.
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„Mindestens haltbar bis“ = Gewähr des Herstellers endet, Verkauf weiter möglich. „Zu verbrauchen bis“ = danach Verkaufsverbot.
Kundenrestlaufzeit
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Kein Kunde greift zu einem Produkt, dessen Haltbarkeit morgen endet. Deshalb legen Handel und Großhandel eine Kundenrestlaufzeit fest: die Mindestzeit, die zwischen Verkauf und Ablauf des MHD noch übrig sein muss.
Wie das im Lager wirkt
Erreicht ein Artikel die Kundenrestlaufzeit, wird er aus dem regulären Bestand genommen, bevor das MHD abläuft, nicht danach. Für die weitere Verwendung gibt es mehrere Wege: Abverkauf mit Preisnachlass, Abgabe an eine gemeinnützige Einrichtung wie die Tafel, oder Entsorgung.
Warum die Fristen so verschieden sind
Die Restlaufzeit richtet sich nach der Gesamthaltbarkeit. Bei Frischware sind es Tage, bei Konserven Monate. Vereinbart wird sie meist zwischen Lieferant und Handel. Wer zu knapp liefert, muss die Ware zurücknehmen.
Beispiel: Ein Lebensmittelgroßhandel vereinbart für Frischkäse eine Kundenrestlaufzeit von 5 Tagen. Eine Lieferung trägt das MHD 30. April. Sie wird am 25. April aus dem Bestand genommen und der Tafel übergeben, fünf Tage vor Ablauf, also noch einwandfrei.
Die Kundenrestlaufzeit ist die Restzeit, die beim Verkauf noch übrig sein muss. Aussortiert wird vor dem MHD, nicht danach.
Einhaltung der Lagertemperatur
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Bei temperaturgeführter Ware ist die Temperatur die wichtigste Pflegemaßnahme überhaupt. Kontrolliert wird an zwei Stellen: bei der Anlieferung und während der Lagerung.
Bei der Anlieferung
Stichprobenkontrolle, ob die Packstücke die vorgeschriebene Kühltemperatur haben. Gemessen wird zwischen zwei Kartons, nicht in der Ware selbst, damit die Verpackung unversehrt bleibt, und nicht in der Luft, weil die beim Öffnen der Tür sofort wärmer wird.
Während der Lagerung
Üblich sind mindestens zwei Messungen am Tag in einem Mindestabstand von sechs Stunden. Die Messungen werden protokolliert und mit Unterschrift bestätigt. Ohne Nachweis gilt die Kontrolle im Zweifel als nicht erfolgt.
Typische Grenztemperaturen:
Kühlräume, Kühlregale und Kühltruhen: höchstens +7 °C
Tiefkühlräume und Tiefkühltruhen: − 18 °C oder tiefer
Für einzelne Warengruppen gelten strengere Werte: Frisches Geflügel und Hackfleisch etwa liegen deutlich unter +7 °C. Maßgeblich ist immer die Angabe des Herstellers.
Wenn die Temperatur überschritten wurde
Liegen Temperaturüberschreitungen vor, ist die Ware auszusortieren und zu entsorgen. Dasselbe gilt bei sichtbaren Qualitätsabweichungen wie Bruch, Schimmel, Bombage oder Farbfehlern und auch dann, wenn kühl zu lagernde Ware angefroren ist.
Beispiel: Ein Kühlraum fällt nachts aus. Der Datenlogger zeigt: sechs Stunden lang zwischen 11 und 14 °C. Die Ware sieht einwandfrei aus, riecht normal und muss trotzdem vollständig entsorgt werden. Das Aussehen ist kein Beweis, das Protokoll schon.
Kühlung höchstens +7 °C, Tiefkühlung −18 °C oder tiefer. Zweimal täglich messen im Abstand von mindestens sechs Stunden, protokollieren und unterschreiben.
Lagerfeuchte
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Die Luftfeuchtigkeit darf je nach Produkt weder zu hoch noch zu niedrig sein. Beide Richtungen richten Schaden an. Das wird oft übersehen, weil man nur an Nässe denkt.
Zu feucht
Metallteile rosten, Werkzeuge und Beschläge werden unverkäuflich
Kartonagen weichen auf, die Palette verliert ihre Stapelfestigkeit und bricht zusammen
Lebensmittel verschimmeln
Mehl, Zucker und Salz verklumpen
Holz quillt auf und verzieht sich
Zu trocken
Holz schwindet und reißt, Möbelteile passen nicht mehr zusammen
Obst und Gemüse welken und verlieren Gewicht, das beim Verkauf fehlt
Leder und Klebstoffe werden spröde
Papier wird brüchig, statische Aufladung nimmt zu
Messen und regeln
Gemessen wird mit dem Hygrometer. Für die Feuchte im Produkt selbst (etwa bei Getreide oder Holz) gibt es besondere Messgeräte zur Materialfeuchtebestimmung. Geregelt wird über Lüftung, Trocknungsgeräte oder Befeuchter.
Beispiel: In einer Halle ohne Feuchteregelung stehen Paletten mit Schrauben in Kartons direkt an der Nordwand. Im Herbst steigt die Luftfeuchte, an der kalten Wand schlägt sich Kondenswasser nieder. Nach acht Wochen zeigen die untersten Kartons Flugrost auf den Schrauben. Die Ware ist als Neuware nicht mehr verkäuflich.
Zu feucht: Rost, Schimmel, aufgeweichte Kartons. Zu trocken: Schwund, Risse, Sprödigkeit. Gemessen wird mit dem Hygrometer.
Lagerhelligkeit
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Licht ist im Lager beides: Gefahr für manche Güter und Voraussetzung für andere.
Was vor Licht geschützt werden muss
Textilien: bleichen aus, besonders an den Kanten der Stapel
Papier und Druckerzeugnisse: vergilben
Lebensmittel: verlieren Vitamine, Fette werden ranzig
Kosmetik und Arzneimittel: Wirkstoffe zersetzen sich
Fotomaterial, Filme, Farben und Lacke
Geschützt wird durch dunkle Lagerung, undurchsichtige Verpackung, UV-Schutzfolie an Fenstern oder Lagerung im Innenbereich statt an der Außenwand.
Was Licht braucht
Manche Güter benötigen Licht, um ihre Qualität zu behalten: lebende Pflanzen etwa, aber auch bestimmte Textilien und Papierblumen, die im Dunkeln Farbe verlieren oder muffig werden.
Und der Arbeitsplatz
Unabhängig von der Ware braucht der Mensch Licht. Zu dunkle Gänge führen zu Kommissionierfehlern und Unfällen, weil Hindernisse und Etiketten schlecht erkennbar sind.
Beispiel: Ein Textilgroßhandel lagert Stoffballen an der Südseite der Halle unter Lichtkuppeln. Nach einem Sommer zeigen die obersten Ballen einen sichtbaren Streifen: Wo das Licht auftraf, ist der Farbton eine Nuance heller. Für Ware, die farbgleich nachbestellt wird, ist das ein Totalausfall.
Manche Güter müssen vor Licht geschützt werden, andere brauchen es. Und der Arbeitsplatz braucht in jedem Fall ausreichend Licht.
Lagerbelüftung
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Manche Güter brauchen Luftaustausch, weil sie atmen: Sie geben Feuchtigkeit und Wärme ab und nehmen Sauerstoff auf. Ohne Belüftung staut sich beides, und die Ware verdirbt von innen heraus.
Der typische Fall: Getreide
Getreide wird trocken und luftig gelagert, üblicherweise bei höchstens etwa 20 °C. Die Körner müssen atmen können, es muss also ein Sauerstoffaustausch möglich sein. Geeignet sind Silos mit Körnerfeuchtemesser und Belüftungsanlage. Bei kleinen Mengen eignen sich besonders luftdurchlässige Leinen- oder Jutesäcke. Kunststoffsäcke wären hier falsch, weil sich darin Feuchtigkeit staut.
Andere Güter, gleiches Prinzip
Kartoffeln, Zwiebeln, Obst und Gemüse: atmen ebenfalls und geben Feuchte ab
Lösemittel und Gefahrstoffe: Hier lüftet man aus einem anderen Grund, damit sich keine gefährliche Konzentration von Dämpfen bildet
Batterieladeräume: Beim Laden entsteht Wasserstoff, der ohne Lüftung ein Explosionsgemisch bilden kann
Beispiel: Ein Landhandel füllt Braugerste in dicht schließende Kunststoffsäcke statt in Jutesäcke. Die Restfeuchte kann nicht entweichen, im Sack steigt die Temperatur. Nach drei Wochen riecht die Partie muffig und ist als Braugetreide nicht mehr abnehmbar. Sie geht nur noch als Futtermittel weg, zu etwa der Hälfte des Preises.
Atmende Güter brauchen Luftaustausch. Getreide trocken und luftig, in luftdurchlässigen Säcken oder belüfteten Silos.
Lagerweise: stehend, liegend, gedreht
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Ein Großteil der Güter wird stehend gelagert. Erkennbar ist das an den Pfeilen auf der Verpackung, die nach oben zeigen. Wer die Palette kippt oder auf den Kopf stellt, riskiert Auslaufen, Entmischung und beschädigte Innenverpackungen.
Wenn liegend richtig ist
Bei Wein empfiehlt sich die liegende Lagerung: Der Korken bleibt vom Wein benetzt und trocknet nicht aus. Ein trockener Korken schrumpft, lässt Luft an den Wein und macht ihn unverkäuflich.
Bewegen als Pflegemaßnahme
Bei Champagner und anderen Flaschengärweinen gehört das regelmäßige Drehen der Flaschen zur Veredelung des Produkts. Der Hefesatz wandert dabei zum Flaschenhals und lässt sich später entfernen. Hier ist die Lagerung selbst ein Teil der Herstellung.
Was sonst noch die Lagerweise bestimmt
Stapelbarkeit: Manche Verpackungen tragen kein Gewicht von oben
Stapelhöhe: je höher, desto größer der Druck auf die unterste Lage
Bodenfreiheit: auf Paletten oder Rosten statt direkt auf dem Boden, gegen aufsteigende Feuchte
Wandabstand: gegen Kondenswasser an kalten Außenwänden
Beispiel: Ein Getränkegroßhandel lagert Weinkartons wegen Platzmangels hochkant auf der Seite. Die Flaschen liegen darin waagerecht, was für den Korken gut wäre. Die Kartons sind dafür aber nicht ausgelegt und geben nach. Nach zwei Wochen kippt der Stapel. Richtig wäre ein Weinregal gewesen, in dem die Flaschen ohne Karton liegen.
Pfeile auf der Verpackung beachten. Wein liegend, damit der Korken nicht austrocknet. Champagner wird bei der Herstellung gedreht.
3. Abfälle entsorgen
Was ist Abfall? Der gesetzliche Begriff
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Abfall sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Drei Fälle, und der dritte ist der interessante:
entledigt sich: Die Sache ist bereits weggeworfen
entledigen will: Der Besitzer hat keine Verwendung mehr dafür
entledigen muss: Die Sache wird nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet und könnte in ihrem Zustand Mensch oder Umwelt gefährden, auch wenn der Besitzer sie behalten wollte
Warum das im Lager wichtig ist
Ob etwas Abfall ist, entscheidet nicht der Zustand, sondern der Wille des Besitzers und manchmal das Gesetz. Eine Palette Kühlware mit abgelaufenem Verbrauchsdatum ist Abfall, obwohl sie aussieht wie Ware. Eine gebrauchte Europalette dagegen ist kein Abfall, sondern ein Ladungsträger im Palettentausch, weil sie weiterverwendet wird.
Abfall zur Verwertung und zur Beseitigung
Das Gesetz unterscheidet weiter danach, was mit dem Abfall geschieht: Abfall zur Verwertung wird einem sinnvollen Zweck zugeführt, zum Beispiel als Rohstoff oder zur Energiegewinnung, Abfall zur Beseitigung wird endgültig entsorgt. Die Verwertung hat Vorrang.
Beispiel: Beim Auspacken einer Lieferung fallen an: Stretchfolie, Kartonagen, ein gebrochenes Kantholz und eine unbeschädigte Europalette. Folie, Kartons und Kantholz sind Abfall zur Verwertung. Die Palette ist kein Abfall, sie geht in den Palettentausch zurück.
Abfall = Stoffe oder Gegenstände, derer sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Abfallarten
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Abfälle werden nach ihrer Herkunft unterschieden. Danach richtet sich, wer für die Entsorgung zuständig ist und welche Vorschriften gelten.
Die drei großen Gruppen
Private Siedlungsabfälle: fallen in privaten Haushalten an. Zuständig ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, also Stadt oder Landkreis.
Gewerbliche Siedlungsabfälle: fallen in Betrieben, Büros und Handel an und ähneln in ihrer Zusammensetzung dem Hausmüll: Papier, Kunststoff, Glas, Kantinenabfälle.
Bau- und Abbruchabfälle: Bauschutt, Beton, Ziegel, Holz, Bodenaushub. Sie machen mengenmäßig den größten Anteil aller Abfälle in Deutschland aus.
Quer dazu: gefährlich oder nicht
Unabhängig von der Herkunft wird zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterschieden. Welche Abfallart in welche Gruppe fällt, regelt die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel. Gefährliche Abfälle sind dort mit einem Sternchen gekennzeichnet.
Beispiel: In einem Kfz-Teilelager fallen an einem Tag an: Kartonagen und Folie (gewerblicher Siedlungsabfall), Altöl aus einer undichten Rücksendung (gefährlicher Abfall) und Bauschutt von einer Regalmontage (Bau- und Abbruchabfall). Drei Gruppen, drei getrennte Behälter, drei verschiedene Entsorgungswege.
Nach Herkunft: private und gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle. Quer dazu: gefährlich oder nicht, geregelt in der Abfallverzeichnis-Verordnung.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die fünfstufige Abfallhierarchie
Das wichtigste Gesetz im deutschen Abfallrecht ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Es setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht um.
Achtung bei älteren Unterlagen: Bis 2012 hieß das Gesetz „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“ (KrW-/AbfG) und kannte nur drei Stufen. Seit dem 1. Juni 2012 gilt das KrWG mit fünf Stufen. In der Prüfung zählt die aktuelle Fassung.
Die Rangfolge nach § 6 KrWG
Was oben steht, hat Vorrang:
1. Vermeidung: Der Abfall entsteht gar nicht erst. Mehrwegpackmittel statt Einweg, Pfandflaschen, Nachfüllpackungen.
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung: Die Sache wird durch Prüfen, Reinigen oder Reparieren wieder brauchbar, ohne dass das Material zerstört wird. Reparierte Gitterbox, geprüftes Elektrogerät.
3. Recycling: Das Material wird zu neuem Rohstoff. Altglas zu Flaschen, Altpapier zu Kartonagen, Kunststoffe zu Granulat.
4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung: Der Abfall wird verbrannt, um Strom und Wärme zu gewinnen. Auch die Verfüllung von Gruben gehört hierher.
5. Beseitigung: die letzte Möglichkeit. Deponierung dessen, was sich nicht verwerten lässt.
Der häufigste Fehler
Stufe 2 und Stufe 3 werden oft verwechselt. Der Unterschied: Bei der Wiederverwendung bleibt der Gegenstand erhalten und wird weiter für seinen Zweck genutzt. Beim Recycling wird er zerlegt und das Material neu verarbeitet. Eine gespülte und neu befüllte Pfandflasche ist Wiederverwendung, eine eingeschmolzene Flasche ist Recycling.
Beispiel: Eine beschädigte Gitterbox kommt ins Lager zurück. Stufe 2 wäre: Der Rahmen wird gerichtet, die Box läuft weiter. Stufe 3 wäre: Die Box geht in den Schrottcontainer und wird zu neuem Stahl. Stufe 2 hat Vorrang und ist mit rund 25 Euro Reparatur auch billiger als eine neue Box.
Lernvideo: Die Abfallhierarchie. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen. Im Vollbild öffnen
Lernvideo: Weitere Abfallvorschriften im Überblick. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Dach. Darunter regeln eigene Gesetze und Verordnungen einzelne Abfallarten. Für den Lagerbetrieb sind vor allem diese wichtig:
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG): regelt seit 12. August 2026 zusammen mit der EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 Rücknahme und Verwertung von Verpackungen. Es hat das Verpackungsgesetz (VerpackG, 2019 bis 2026) abgelöst. Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und Beteiligung an einem dualen System bleiben für systembeteiligungspflichtige Verpackungen bestehen. Mehr dazu in Lernfeld 6 „Güter verpacken“.
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV): schreibt Betrieben vor, ihre Abfälle getrennt zu sammeln.
Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG): seit dem 7. Oktober 2025 in Kraft; es hat das frühere Batteriegesetz abgelöst und setzt die EU-Batterieverordnung um.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten.
Altölverordnung (AltölV): Sammlung und Aufbereitung von Altölen.
Nachweisverordnung (NachwV): lückenloser Nachweis über den Verbleib gefährlicher Abfälle.
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): ordnet jedem Abfall einen sechsstelligen Schlüssel zu und legt fest, welche als gefährlich gelten.
Deponieverordnung (DepV): Anforderungen an Deponien und an das, was dort abgelagert werden darf.
Über allem steht das KrWG. Darunter regeln VerpackDG (früher VerpackG), GewAbfV, BattDG, ElektroG, AltölV, NachwV, AVV und DepV die Einzelheiten.
Sammeln und Trennen: Hol- und Bringsystem
Lernvideo: Sammeln und Trennen: Hol- und Bringsystem. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Was sich nicht vermeiden und nicht wiederverwenden lässt, durchläuft immer dieselben drei Schritte: sammeln, trennen, der Verwertung zuführen. Für den Weg zur Verwertung gibt es zwei Systeme.
Holsystem
Der Abfall wird abgeholt. Die Haushalte oder Betriebe sortieren in Tonnen, das Entsorgungsunternehmen kommt vorbei. Die übliche Farbgebung:
gelbe Tonne oder gelber Sack: Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen
blaue Tonne: Papier, Pappe, Kartonagen
braune Tonne: Bioabfälle aus Haus und Garten
graue oder schwarze Tonne: Restmüll
Die Farben sind nicht bundeseinheitlich geregelt: In manchen Kommunen ist die Papiertonne grün. Maßgeblich ist die örtliche Abfallsatzung.
Bringsystem
Der Abfall wird hingebracht: zum Wertstoffhof, zum Container oder zur Sammelstelle. Typisch für Altglas nach Farben getrennt, Sperrmüll, Altholz, Grünschnitt und Schadstoffe.
Warum die Trennung so genau sein muss
Eine falsch befüllte Tonne kann die gesamte Charge entwerten. Kommt Restmüll in die Papiertonne, wird die Ladung als Restmüll eingestuft und teuer entsorgt statt kostenlos verwertet. Der Betrieb zahlt für die Fehlbefüllung mit.
Beispiel: Ein Betrieb wirft Kaffeebecher und Essensreste in die Papiertonne. Bei der Kontrolle stuft der Entsorger die Ladung als Restmüll ein: statt kostenloser Abholung fallen 180 Euro Sortierzuschlag an. Ein beschrifteter Deckel und ein Behälter daneben hätten das verhindert.
Sammeln, trennen, verwerten. Holsystem = wird abgeholt, Bringsystem = wird hingebracht.
Gewerbeabfallverordnung
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Was für Haushalte gilt, gilt für Betriebe erst recht. Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Unternehmen, ihre Abfälle in eigenen Behältern getrennt zu sammeln und der Entsorgung zuzuführen. Ziel ist eine hochwertige stoffliche und energetische Verwertung.
Getrennt zu halten sind vor allem
Papier, Pappe und Kartonagen
Glas
Kunststoffe
Metalle
Holz
Textilien
Bioabfälle
Dokumentationspflicht
Der Betrieb muss die getrennte Sammlung nachweisen können, etwa durch Lagepläne der Behälter, Lichtbilder und Liefer- oder Wiegescheine der Entsorger. Ist die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, müssen die gemischten Abfälle in eine Vorbehandlungsanlage, wo maschinell nachsortiert wird. Das kostet deutlich mehr.
Was das im Lager bedeutet
Trennung funktioniert nur, wenn sie am Entstehungsort möglich ist. Ein einziger Sammelbehälter am Hallenende führt dazu, dass alles hineinwandert. Behälter gehören dorthin, wo der Abfall anfällt (an den Auspackplatz, an die Rampe, an den Packtisch), und sie müssen eindeutig beschriftet sein.
Beispiel: Ein Großhandel stellt am Wareneingang drei beschriftete Behälter auf: Kartonagen, Folie, Restmüll. Vorher ging alles in einen Container zur Vorbehandlung. Die Kartonagen bringen jetzt sogar einen kleinen Erlös, weil sauber getrenntes Altpapier ein handelbarer Rohstoff ist.
Betriebe müssen Abfälle getrennt sammeln und das nachweisen. Ungetrennte Abfälle gehen in die teurere Vorbehandlung.
Stoffliche Verwertung: Recycling
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Beim Recycling wird der Abfall zu einem neuen Rohstoff verarbeitet. Aus der früher reinen Abfallbeseitigung ist damit eine Kreislaufwirtschaft geworden: Der Abfall ist die Rohstoffquelle.
Ressourcenschonung
Ressourcenschonung heißt: Die zur Herstellung nötigen Rohstoffe kommen so weit wie möglich aus dem Recycling, damit weniger primäre Rohstoffe wie Erdöl, Erze, Holz und Mineralien verbraucht werden.
Wie Kunststoffrecycling abläuft
1. Zerkleinern und Trennen: Die gesammelten Kunststoffe werden geschreddert und nach Sorten getrennt. Sortenreinheit entscheidet über die Qualität des Ergebnisses.
2. Trocknen und Umschmelzen: Das Mahlgut wird gewaschen, getrocknet und eingeschmolzen.
3. Verarbeitung. Aus dem Granulat entstehen neue Produkte: Folien, Rohre, Getränkekisten, Blumenkästen.
Das Prinzip gilt sinngemäß auch für Glas, Metall und Papier. Bei Altglas ist die Farbtrennung entscheidend, bei Altpapier der Verschmutzungsgrad.
Grenzen
Kunststoff lässt sich nicht beliebig oft recyceln: Die Molekülketten werden bei jedem Durchgang kürzer, die Qualität sinkt. Deshalb entstehen aus Verpackungsfolie oft Produkte mit geringeren Anforderungen wie Rohre oder Kisten, nicht wieder Lebensmittelfolie.
Beispiel: Ein Verteilzentrum sammelt Stretchfolie sortenrein in einer Ballenpresse. Ein Ballen wiegt rund 350 kg. Sortenrein gepresst erzielt die Folie einen Erlös; als Gemisch im Restmüll wären dieselben 350 kg eine Entsorgungsrechnung gewesen.
Recycling: zerkleinern und trennen, trocknen und umschmelzen, neu verarbeiten. Sortenreinheit bestimmt den Wert.
Energetische Verwertung
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Was sich stofflich nicht mehr verwerten lässt, kann immer noch Energie liefern. In Müllverbrennungsanlagen wird aus Abfall Strom und Heizwärme gewonnen.
Der Ablauf
Anlieferung und Mülltrennung: Glas und Metall gehören nicht in den Restmüll, sie bringen keine Energie und stören den Prozess. Metallreste werden nach dem Verbrennen aus der Schlacke zurückgewonnen.
Brennkammer: Der Abfall verbrennt unter Luftzufuhr bei hohen Temperaturen.
Wärmetauscher: Die heißen Abgase erhitzen Wasser, es entsteht Dampf.
Turbine und Generator: Der Dampf treibt eine Turbine an, der Generator erzeugt Strom. Die Restwärme geht als Fernwärme an Verbraucher.
Abgasfilter: reinigen die Abgase, bevor sie den Schornstein verlassen.
Was übrig bleibt
Zurück bleiben Schlacke und Asche. Die Schlacke ist nach Aufbereitung als Straßenbaumaterial verwendbar. Auch das ist noch Verwertung. Nur was sich nicht verwerten lässt, wird auf einer Deponie beseitigt.
Einordnung
Die energetische Verwertung steht auf Stufe 4 der Abfallhierarchie: nach dem Recycling, aber vor der Beseitigung. Sie ist keine Notlösung, aber auch nicht die erste Wahl: Der Stoff ist danach endgültig aus dem Kreislauf.
Beispiel: Verschmutzte Folie aus dem Lebensmittelbereich lässt sich nicht sinnvoll recyceln: Rückstände würden die Charge verderben. Sie geht in die energetische Verwertung, während saubere Transportfolie aus dem Wareneingang ins Recycling geht. Derselbe Kunststoff, zwei Wege, entschieden durch den Verschmutzungsgrad.
Verbrennung mit Strom- und Wärmegewinnung. Die Schlacke geht in den Straßenbau. Stufe 4 der Hierarchie, nach dem Recycling.
Deponierung
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Die Deponie ist die letzte Stufe: hier landet, was weder vermieden noch verwertet werden konnte. Deponierung ist Beseitigung, nicht Verwertung.
Nur vorbehandelte Abfälle
Nach der Deponieverordnung dürfen Abfälle nur abgelagert werden, wenn sie die Annahmekriterien einhalten. Siedlungsabfälle müssen dafür vorbehandelt werden. Dazu zählen unter anderem:
Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen
Reste aus der biologischen Behandlung, etwa aus Biogasanlagen
Reste aus mechanisch-biologischen und chemisch-physikalischen Behandlungen
Warum die Vorbehandlung
Durch die Vorbehandlung sollen die Abfälle
weniger werden, das Volumen sinkt erheblich
reaktionsträge (inert) werden, sie gasen nicht mehr aus und zersetzen sich nicht weiter
schadstoffarm werden, weniger belastet das Sickerwasser
Unbehandelter Hausmüll auf einer Deponie erzeugt über Jahrzehnte Deponiegas und belastetes Sickerwasser. Deshalb ist das seit 2005 in Deutschland nicht mehr zulässig.
Inertstoffdeponie
Für unbelastete mineralische Abfälle gibt es eigene Deponien. Dort werden größere Mengen Ziegel, Beton, Fliesen, Keramik, Glasbausteine und Bodenaushub angenommen.
Beispiel: Bei einem Regalumbau fallen 12 Tonnen Bauschutt an: Beton und Ziegel aus alten Fundamenten. Sauber getrennt geht das als Inertmaterial zur günstigen Deponie. Wären Holz und Folie darunter gemischt, müsste die gesamte Menge als Baumischabfall sortiert werden, zum Vielfachen des Preises.
Deponien nehmen nur vorbehandelte Abfälle. Ziel: weniger, reaktionsträge, schadstoffarm.
Batterien: das neue Batterierecht
Lernvideo: Batterien: das neue Batterierecht. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Wichtig für die Prüfung: Das Batteriegesetz (BattG) ist am 7. Oktober 2025 außer Kraft getreten. An seine Stelle ist das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) getreten, das die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in Deutschland durchführt und ergänzt. In älteren Büchern steht noch das alte Gesetz.
Warum überhaupt Sonderregeln
Batterien enthalten umweltschädliche Stoffe, die nicht in den Hausmüll dürfen
Sie enthalten zugleich wertvolle Rohstoffe, die zurück in den Kreislauf sollen
Lithium-Ionen-Akkus haben eine hohe Energiedichte und können sich bei Beschädigung selbst entzünden, ein wachsendes Brandrisiko in Sammelbehältern und Müllfahrzeugen
Fünf Kategorien statt drei
Früher unterschied man Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Jetzt sind es fünf:
Gerätebatterien
Starterbatterien
Industriebatterien
Elektrofahrzeugbatterien
LV-Batterien für leichte Verkehrsmittel (E-Bikes, E-Scooter)
Die wichtigsten Pflichten
Alle Batterien tragen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (Bedeutung: nicht in den Restmüll)
Angaben zum Chemikaliengehalt wie Quecksilber, Cadmium und Blei müssen auf Batterie oder Verpackung stehen
Hersteller und Importeure müssen sich bei der Stiftung ear registrieren; ohne Registrierung darf nicht verkauft werden
Der Handel nimmt Altbatterien unentgeltlich zurück, unabhängig davon, wo sie gekauft wurden
Auf Starterbatterien gilt weiterhin ein Pfand
Die Sammelquoten
In Deutschland gilt für Gerätealtbatterien eine Sammelquote von mindestens 50 % (§ 13 BattDG)
Danach greifen die EU-Vorgaben: 63 % bis Ende 2027 und 73 % bis Ende 2030
Beispiel: Ein Elektrofachhandel sammelt Altbatterien in einer offenen Kiste hinter der Kasse. Ein beschädigter Lithium-Akku eines E-Scooters gerät hinein, kommt mit Metallteilen in Kontakt und entzündet sich. Richtig wäre ein Behälter aus nicht brennbarem Material, in dem die Pole abgeklebt und Lithium-Akkus getrennt gelagert werden.
Seit Oktober 2025 gilt das BattDG statt des BattG. Fünf Kategorien, durchgestrichene Mülltonne, unentgeltliche Rücknahme, Pfand auf Starterbatterien. Sammelquote mindestens 50 %, nach EU-Vorgabe 63 % bis Ende 2027 und 73 % bis Ende 2030.
Elektro- und Elektronikaltgeräte
Lernvideo: Elektro- und Elektronikaltgeräte. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von Altgeräten. Der Grund: Sie enthalten häufig gefährliche Stoffe wie FCKW, Cadmium, Blei oder Flammschutzmittel und gleichzeitig wertvolle Metalle.
Wie der Bürger sie loswird
über kommunale Sammelstellen und Wertstoffhöfe, unentgeltlich
über Holsysteme der Kommune bei großen Geräten
über den Handel: Größere Elektrohändler und auch Lebensmittelmärkte mit entsprechender Verkaufsfläche nehmen Altgeräte zurück. Kleine Geräte müssen sie ohne Neukauf annehmen, größere beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts.
Was damit erreicht werden soll
wertvolle Materialien gelangen zurück in den Wertstoffkreislauf
ganze Bauteile können wiederverwendet werden
die Schadstoffbelastung der Umwelt sinkt
Das Kennzeichen
Auch hier steht das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät. Es bedeutet in allen Fällen dasselbe: nicht in den Restmüll.
Ein Punkt, der oft vergessen wird: Vor der Abgabe sind Batterien und Akkus zu entnehmen, soweit sie sich zerstörungsfrei herausnehmen lassen. Sie gehören in die Batteriesammlung.
Beispiel: Bei der Umstellung auf neue MDE-Geräte fallen 40 Altgeräte an. Sie gehören nicht in den Betriebsrestmüll: Akkus raus in die Batteriesammlung, Geräte über einen zertifizierten Entsorger. Auf den Geräten sind zudem Lagerdaten gespeichert. Vor der Abgabe ist der Speicher zu löschen.
ElektroG: unentgeltliche Rückgabe bei Sammelstellen und im Handel. Durchgestrichene Mülltonne = nicht in den Restmüll. Batterien vorher entnehmen.
Altöl
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Öl und Wasser sind eine schlechte Kombination: Schon ein Liter Altöl kann rund eine Million Liter Trinkwasser ungenießbar machen. Deshalb muss unbedingt verhindert werden, dass Altöl in Boden, Gewässer oder Grundwasser gelangt.
Was die Altölverordnung vorschreibt
Aufschrift auf dem Gebinde: Motorenöl in Dosen und Kanistern muss den Hinweis tragen, dass das Öl nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle gehört.
Rücknahmepflicht: Wer Motoren- oder Getriebeöl verkauft (Einzelhandel, Tankstellen), muss Altöl bis zur verkauften Menge kostenlos zurücknehmen, über eine eigene oder vertraglich gesicherte Annahmestelle in der Nähe, auf die am Verkaufsort mit Schrifttafeln hingewiesen wird. Die Rücknahmekosten sind im Kaufpreis enthalten; der Kunde zahlt bei der Rückgabe nichts extra.
Vermischungsverbot: Altöle dürfen weder mit anderen Abfällen noch mit Altölen einer anderen Sammelkategorie vermischt werden. Vermischtes Öl lässt sich nicht mehr aufbereiten.
Auch das Zubehör: Die Regeln gelten ebenso für Ölfilter und für ölhaltige Abfälle, die beim Ölwechsel anfallen, etwa Putzlappen und Bindemittel.
Was mit dem Altöl geschieht
Die Verwertungsquote liegt in Deutschland nahe bei 100 %:
Aufbereitung: der bevorzugte Weg. Motoren-, Getriebe- und Hydrauliköle werden zu einem Basisöl aufbereitet, aus dem wieder Schmierstoffe und Schmierfette entstehen. Das ist Recycling (Stufe 3 der Abfallhierarchie), und es hat nach der Altölverordnung ausdrücklich Vorrang.
Energetische Verwertung: Altöl mit Zusatz- und Schadstoffen wird in zugelassenen Feuerungsanlagen zur Strom- und Wärmegewinnung verbrannt.
Nur ein geringer Anteil gelangt als Sondermüll auf Sonderdeponien.
Beispiel: In der Werkstatt eines Fuhrparks steht ein Sammelbehälter für Altöl. Ein Mitarbeiter kippt Bremsflüssigkeit dazu, aus seiner Sicht auch nur eine Flüssigkeit. Damit ist der ganze Behälter für die Aufbereitung verloren und muss als Sondermüll entsorgt werden. Statt eines Erlöses steht eine Entsorgungsrechnung.
Ein Liter Altöl verdirbt rund eine Million Liter Trinkwasser. Rücknahmepflicht beim Verkäufer, striktes Vermischungsverbot, Aufbereitung hat Vorrang.
Gefährliche Abfälle und der Abfallnachweis
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Zu den gefährlichen Abfällen (umgangssprachlich Sondermüll oder Sonderabfall) gehören giftige, explosive, brennbare, ätzende und umweltschädliche Abfälle, zum Beispiel auch infektiöse Krankenhausabfälle. Sie gefährden Mensch und Umwelt und unterliegen deshalb einer besonderen Überwachung.
Wie sie erkannt werden
Welche Abfälle als gefährlich gelten, legt die Abfallverzeichnis-Verordnung fest. Jeder Abfall hat einen sechsstelligen Abfallschlüssel; gefährliche Abfälle sind dort mit einem Sternchen gekennzeichnet.
Zwei strikte Verbote
Vermischungsverbot: Gefährliche Abfälle dürfen nicht mit normalen Abfällen oder mit angeblichen Handelswaren vermischt werden. Auch Verdünnen, um unter einen Grenzwert zu kommen, ist verboten.
Exportverbot: Die Ausfuhr in Entwicklungsländer (Nicht-OECD-Staaten) ist verboten, eine illegale Ausfuhr ist strafbar. Innerhalb der EU braucht sie eine vorherige Genehmigung.
Wohin sie gehen
Gefährliche Abfälle werden in Sondermüllverbrennungsanlagen energetisch verwertet oder auf Sondermülldeponien abgelagert. Aus privaten Haushalten fällt nur ein kleiner Teil an; die Entsorgung läuft dort über kommunale Sammelstellen und Schadstoffmobile.
Für Betriebe: die Nachweispflicht
Fällt in einem Unternehmen Sondermüll an, greift die Nachweisverordnung:
Die Entsorgung erfolgt über ein elektronisches Abfallnachweisverfahren: Der Weg des Abfalls ist von der Entstehung bis zur Entsorgung lückenlos dokumentiert und wird mit elektronischer Signatur bestätigt.
Je nach Art und Menge der Abfälle müssen Betriebe nach der Abfallbeauftragtenverordnung einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen. Sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften, beraten den Betrieb und berichten unmittelbar an die Geschäftsleitung.
Beispiel: In einem Chemikalienlager läuft ein Kanister Säure aus. Das Bindemittel, mit dem aufgenommen wurde, ist danach selbst gefährlicher Abfall. Es wird gemeinsam mit dem Kanister entsorgt und im Nachweisverfahren erfasst. Wer es in den Restmüll gibt, verstößt gegen das Vermischungsverbot.
Gefährliche Abfälle: kein Vermischen, kein Export. Elektronisches Nachweisverfahren und Abfallbeauftragter im Betrieb.
4. Inventur
Qualitative und quantitative Kontrollen
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Ware im Lager wird in zwei Richtungen kontrolliert: auf Qualität und auf Quantität. Beides gehört zusammen, prüft aber Verschiedenes.
Qualitätskontrolle (Güte und Beschaffenheit): Ist die Ware unbeschädigt, sauber, haltbar, funktionsfähig?
Mengenkontrolle (die Menge): Stimmt der tatsächliche Bestand mit dem im System überein?
Wann kontrolliert wird
laufend: je nach Güterart, bei Frischware täglich
regelmäßig: wöchentlich oder monatlich nach Plan
bei Ein- und Auslagerungen: Der Griff ins Regal ist zugleich eine Sichtprüfung
unverhofft: durch Lager- oder Geschäftsleitung, ohne Ankündigung
Wie oft kontrolliert wird, entscheidet der Betrieb selbst. Eine Kontrolle im Jahr ist allerdings Pflicht: Nach § 240 HGB muss jeder Kaufmann eine jährliche Inventur durchführen (Ausnahme nach § 241a HGB: kleine Einzelkaufleute).
Was mit auffälliger Ware geschieht
Qualitativ minderwertige Güter werden ausgesondert. Danach gibt es mehrere Wege: für Prüfzwecke verwenden, mit Preisnachlass verkaufen oder, wenn unbrauchbar, verschrotten und entsorgen.
Beispiel: Bei der wöchentlichen Sichtkontrolle im Regal für Dichtstoffe fallen 14 Kartuschen auf, deren Verfallsdatum in vier Wochen erreicht ist. Sie gehen mit 40 % Nachlass an einen Handwerksbetrieb, der sie sofort verarbeitet, statt sie in vier Wochen entsorgen zu müssen.
Qualität = Güte und Beschaffenheit. Quantität = Menge. Laufend, regelmäßig, bei Ein- und Auslagerung, unverhofft und mindestens einmal jährlich per Inventur.
Soll-Ist-Vergleich und Ursachen für Fehlmengen
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Die mengenmäßige Kontrolle läuft immer über den Soll-Ist-Vergleich: Der tatsächlich gezählte Ist-Bestand wird dem Soll-Bestand der Lagerbuchführung gegenübergestellt.
Ist-Bestand = was tatsächlich im Regal liegt, ermittelt durch Zählen, Messen oder Wiegen. Soll-Bestand (Buchbestand) = was laut System da sein müsste.
Warum die beiden auseinanderlaufen
Nicht gebucht: Ein- oder Ausgänge ohne gleichzeitigen Eintrag in Lagerfachkarte oder EDV
Falsch gebucht: vertippte Mengen, falscher Artikel, Zugang als Abgang erfasst
Falsch eingelagert: die Ware liegt im Lager, aber am falschen Platz. Bei der Zählung fehlt sie hier und taucht dort zu viel auf
Diebstahl
Schwund und Gewichtsverlust während der Lagerung: bei Flüssigkeiten durch Verdunsten, bei Schüttgut durch Staub und Reste
Bruch und Verderb, der nicht ausgebucht wurde
Wichtig für die Prüfung
Bei Differenzen wird der Buchbestand berichtigt, nicht der gezählte Bestand. Der Ist-Bestand ist die Wahrheit. Das System hat sich ihm anzupassen.
Beispiel: Für einen Artikel weist das System 480 Stück aus, gezählt werden 455. Die Differenz von 25 Stück wird gebucht, sodass der Bestand auf 455 steht. Anschließend wird die Ursache gesucht: Auf dem Nachbarplatz liegen 25 Stück desselben Artikels, die dort nicht hingehören: kein Schwund, sondern ein Einlagerungsfehler.
Ist-Bestand ist gezählt, Soll-Bestand steht im System. Bei Abweichung wird der Buchbestand berichtigt.
Inventur, Inventar und Bilanz
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Drei Begriffe, die aufeinander aufbauen und ständig verwechselt werden. Am einfachsten merkt man sie sich als Reihenfolge: Tätigkeit, Verzeichnis, Gegenüberstellung.
Inventur: die Tätigkeit
Bei der Inventur wird der tatsächliche Bestand des Vermögens und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt mengen- und wertmäßig erfasst.
Sie erfolgt meist zum Ende des Geschäftsjahres. Dabei gibt es zwei Wege der Erfassung:
körperliche Bestandsaufnahme: durch Zählen, Messen oder Wiegen. Für alles, was man anfassen kann.
buchmäßige Erfassung: für Forderungen, Verbindlichkeiten und Bankguthaben. Die kann man nicht zählen, sie stehen in Belegen und Kontoauszügen.
Erfasst wird zunehmend mit Barcodescanner und RFID-Technik. Besonders RFID erleichtert die Aufnahme, weil viele Einheiten gleichzeitig erkannt werden.
Inventar: das Verzeichnis
Das Inventar ist das ausführliche Verzeichnis des Vermögens und der Schulden nach Art, Menge und Wert.
Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden ergibt das Eigenkapital.
Bilanz: die Gegenüberstellung
Die Bilanz ist eine kontenmäßige Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) sowie des Fremd- und Eigenkapitals (Passiva).
Sie baut auf den Ergebnissen des Inventars auf. Ohne Inventur keine Bilanz.
Beispiel: Ein Betrieb zählt am 31. Dezember alle Regale durch. Das ist die Inventur. Die Liste mit „Artikel 4711, 320 Stück, 12,50 € je Stück, 4.000,00 €“ und allen weiteren Posten ist das Inventar. Die zweiseitige Übersicht, in der links das Vermögen und rechts das Kapital steht, ist die Bilanz.
Inventur = das Zählen. Inventar = die Liste. Bilanz = die Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva.
Stichtagsinventur
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Die klassische Form. Der Bestand wird körperlich am Geschäftsjahresschluss ermittelt, dem Bilanzstichtag, in den meisten Betrieben der 31. Dezember.
Der Preis dieser Form
Alles an einem Tag zu zählen, ist viel Arbeit auf einmal. Deshalb schließen viele Betriebe an diesem Tag, denn nur bei stehendem Warenfluss lässt sich sauber zählen. Wer während der Zählung ein- und auslagert, produziert Differenzen.
Zeitnahe Inventur
Erfolgt die Bestandsaufnahme innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag, spricht man von einer zeitnahen Inventur. Sie gilt noch als Stichtagsinventur. Die Bestandsänderungen zwischen Aufnahme und Bilanzstichtag müssen dann fortgeschrieben oder zurückgerechnet werden.
Vor- und Nachteile
+ Der Bestand ist genau zum Stichtag ermittelt, ohne Rechnerei
+ Keine besonderen Voraussetzungen an die Buchführung
− Hoher Personalbedarf an einem einzigen Tag
− Betriebsunterbrechung, oft mit Urlaubssperre
− Der Bestand ist am Jahresende meist hoch, also besonders viel zu zählen
Beispiel: Ein Baustoffhandel zählt am 30. Dezember statt am 31., das liegt innerhalb der Zehntagesfrist. Am 31. gehen noch 40 Sack Zement raus. Diese Menge wird bis zum Stichtag fortgeschrieben, also vom gezählten Bestand abgezogen, damit der Wert zum Bilanzstichtag stimmt.
Stichtagsinventur: körperliche Zählung am Bilanzstichtag. Innerhalb von 10 Tagen davor oder danach gilt sie als zeitnah, dann wird fortgeschrieben oder zurückgerechnet.
Ablauf der Inventur
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Eine Inventur ohne Plan produziert Differenzen. Der Ablauf folgt deshalb festen Schritten:
Vorbereiten
Zähltag und Stichtag festlegen und, falls sie auseinanderfallen, die Verrechnung planen
Inventurarbeiten verteilen: wer zählt welchen Bereich
Arbeitsanweisungen ausgeben: schriftlich, damit alle gleich vorgehen
mengenmäßige Aufnahme durch Zählen, Messen, Wiegen, bei Schüttgut auch Schätzen
Erfassung auf Inventurzetteln oder elektronisch per Barcodescanner und RFID-Lesegerät
Unterschriften von Aufnahmeperson und Aufnahmeleiter auf jedem Beleg
Stichprobenkontrollen durch einen Prüfer, ebenfalls mit Unterschrift
Bewährt hat sich das Vier-Augen-Prinzip: Einer zählt, einer schreibt. Und wer einen Bereich betreut, zählt ihn nicht selbst.
Abschließen
Zu- und Abgänge zwischen Zähl- und Stichtag in Abschreiblisten erfassen
Bestände in Inventurbögen eintragen
Bewerten und das Inventar erstellen
Beispiel: In einem Lager zählt jeder seinen eigenen Bereich. Ein Mitarbeiter, der weiß, dass ihm im Sommer 30 Stück abhandengekommen sind, notiert die Sollmenge. Die Differenz fällt nie auf. Mit gedrehten Zählbereichen und Stichproben durch einen Prüfer wäre sie aufgefallen.
Planen, verteilen, zählen, unterschreiben, stichprobenweise prüfen. Vier-Augen-Prinzip und fremde Zählbereiche.
Bewertung der Bestände: das Niederstwertprinzip
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Gezählt ist erst die halbe Miete. Die Mengen müssen auch mit einem Wert versehen werden. Dafür gelten feste Regeln.
Der Grundsatz
Bewertet wird zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Das ist der Betrag, den die Ware den Betrieb gekostet hat, nicht der Verkaufspreis.
Wenn die Ware weniger wert ist
Bei beschädigten, unmodernen oder schwer verkäuflichen Waren wird der niedrigere Wert am Stichtag angesetzt. Sinkt der Marktwert unter die Anschaffungskosten, gilt der Marktwert.
Und wenn sie mehr wert ist?
Wertsteigerungen über die Anschaffungskosten hinaus dürfen nicht berücksichtigt werden. Es gilt stets das Niederstwertprinzip: Von zwei möglichen Werten wird immer der niedrigere angesetzt.
Der Grund liegt im kaufmännischen Vorsichtsprinzip. Ein Gewinn, der nur auf dem Papier steht, weil der Marktpreis gestiegen ist, darf nicht ausgewiesen werden: Realisiert ist er erst beim Verkauf. Ein drohender Verlust dagegen muss sofort gezeigt werden.
Beispiel: Ein Händler kaufte Kupferrohre für 42.000 €. Zum Stichtag liegt der Marktpreis bei 51.000 €. Angesetzt werden trotzdem 42.000 €, der niedrigere Wert. Wäre der Marktpreis auf 36.000 € gefallen, müssten 36.000 € angesetzt werden.
Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei gemindertem Wert zum niedrigeren Wert am Stichtag. Wertsteigerungen bleiben außen vor (Niederstwertprinzip).
Permanente Inventur
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Permanent heißt dauernd, ständig, ununterbrochen. Die körperliche Bestandsaufnahme wird so über das Geschäftsjahr verteilt, dass jeder Artikel auf jeden Fall einmal aufgenommen wird.
Die Zu- und Abgänge müssen dann nach Art, Menge und Wert bis zum Bilanzstichtag fortgeschrieben werden. Das Inventar zum Stichtag entsteht damit rechnerisch aus der Lagerbuchhaltung. Man spricht auch von einer buchmäßigen Inventur.
Voraussetzungen
Für alle Zu- und Abgänge müssen nachprüfbare Belege vorliegen
Mindestens einmal im Jahr ist der Ist-Bestand körperlich zu ermitteln und mit dem Soll-Bestand zu vergleichen; bei Abweichung wird der Soll-Bestand berichtigt
Das Datum der körperlichen Aufnahme ist in der Lagerfachkarte oder Lagerdatei zu vermerken
Die Inventurunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren
Vorteile
Die Inventurarbeiten sind zeitlich frei wählbar
Der Betrieb muss am Zähltag nicht geschlossen werden
Der Bestand ist jederzeit aus der Lagerdatei entnehmbar
Gezählt werden kann, wenn der Bestand niedrig ist (das ist weniger Arbeit)
Bei fehlerhaften Buchungen kann sofort nachgezählt und korrigiert werden
Beispiel: Ein Großhandel nimmt jede Woche eine Warengruppe auf. Die Gruppe Gartengeräte wird im Januar gezählt, wenn nur wenig auf Lager liegt. Im Mai wären es das Fünffache. Über das Jahr ist jeder Artikel einmal an der Reihe, ohne dass der Betrieb je stillsteht.
Zählung über das Jahr verteilt, jeder Artikel mindestens einmal. Belege für alle Bewegungen, Datum in der Lagerdatei, Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.
Verlegte Inventur
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Manchmal geht beides nicht: Die Stichtagsinventur scheitert an zu umfangreichen Beständen, die permanente Inventur an fehlender Bestandsfortschreibung. Für diesen Fall erlaubt das Handelsgesetzbuch die verlegte Inventur.
Der zulässige Zeitraum
Die Bestandsaufnahme erfolgt an einem festgelegten Tag
innerhalb der letzten drei Monate vor dem Bilanzstichtag oder
innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag.
Bei einem Bilanzstichtag am 31. Dezember darf also zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar gezählt werden.
Fortschreiben oder zurückrechnen
Der am Zähltag ermittelte Wert wird auf den Bilanzstichtag umgerechnet. Die Richtung hängt davon ab, ob der Zähltag vor oder nach dem Stichtag liegt.
Beispiel Wertfortschreibung (Zähltag vor dem Stichtag):
Wert am Zähltag 1. Oktober: 86.400,00 €
+ Zugänge 1. Oktober bis 31. Dezember: 21.300,00 €
− Abgänge 1. Oktober bis 31. Dezember: 14.700,00 €
= Wert am Bilanzstichtag 31. Dezember: 93.000,00 €
Beispiel Wertrückrechnung (Zähltag nach dem Stichtag):
Wert am Zähltag 28. Februar: 52.800,00 €
− Zugänge 1. Januar bis 28. Februar: 9.400,00 €
+ Abgänge 1. Januar bis 28. Februar: 12.600,00 €
= Wert am Bilanzstichtag 31. Dezember: 56.000,00 €
Die Eselsbrücke
Beim Fortschreiben rechnest du vorwärts, also wie im echten Ablauf: Zugänge plus, Abgänge minus. Beim Zurückrechnen gehst du rückwärts durch die Zeit. Deshalb drehen sich beide Vorzeichen um.
Zählen bis 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Stichtag. Vorwärts: + Zugänge, − Abgänge. Rückwärts: − Zugänge, + Abgänge.
Stichprobeninventur
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Wachsende Lager, Hochregallager und immer mehr Artikel machen es schwer, die Inventur zeitlich zu schaffen. Deshalb erlaubt § 241 HGB, den Bestand nach Art, Menge und Wert auch mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden auf Grundlage von Stichproben zu ermitteln.
Zwei Bedingungen: Das Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen, und das Ergebnis muss denselben Aussagewert wie eine körperliche Bestandsaufnahme erreichen.
Voraussetzungen
ein möglichst großes Lager mit mindestens 2.000 Artikelarten
ein EDV-Lagerbuchführungssystem, das genau über Bestände, Zu- und Abgänge Auskunft gibt
5 % der gelagerten Teile sollen mindestens 40 % des Lagerwerts ausmachen
Warum das funktioniert
In fast jedem Lager gilt: Wenige Artikel machen den Großteil des Werts aus. Werden diese 5 % vollständig gezählt, ist wertmäßig schon ein großer Teil des Bestands erfasst. Zusätzlich voll erfasst werden wichtige Positionen wie diebstahlgefährdete und leicht verderbliche Teile.
Aus dem verbleibenden Rest von etwa 90 bis 95 % des Lagerumfangs (wertmäßig aber nur ein kleiner Anteil) wird eine Stichprobe nach dem Zufallsprinzip gezogen und hochgerechnet.
Einsatz
Vor allem in Großunternehmen. Sie spart erheblich Zeit und Personal, ohne den Aussagewert der Inventur zu beeinträchtigen.
Beispiel: Ein Ersatzteillager führt 8.400 Artikel. 420 davon, die teuersten 5 %, machen 44 % des Lagerwerts aus und werden vollständig gezählt, ebenso alle Elektronikbauteile als diebstahlgefährdete Ware. Aus den übrigen Artikeln (höchstens 7.980) zieht das System eine Zufallsstichprobe. Statt 8.400 Positionen werden rund 900 gezählt.
§ 241 HGB: Hochrechnung aus Zufallsstichproben. Praxisvoraussetzungen: mindestens 2.000 Artikelarten, EDV-Lagerbuchführung, 5 % der Teile mit mindestens 40 % des Werts.
Die vier Inventurarten im Überblick
Lernvideo: Die vier Inventurarten im Überblick. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Die vier Verfahren nebeneinander, zum Wiederholen vor der Prüfung:
1. Stichtagsinventur
Körperliche Aufnahme am Geschäftsjahresschluss durch Zählen, Messen und Wiegen. Innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag gilt sie als zeitnah.
2. Permanente Inventur
Die Arbeiten werden über das ganze Jahr verteilt. Voraussetzung: exakte Bestandsfortschreibung und jeder Artikel mindestens einmal jährlich körperlich aufgenommen.
3. Verlegte Inventur
Körperliche Aufnahme bis drei Monate vor oder bis zwei Monate nach dem Geschäftsjahresabschluss. Der Wert wird auf den Stichtag fortgeschrieben oder zurückgerechnet.
4. Stichprobeninventur
Der Bestand wird mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden aufgrund von Stichproben ermittelt.
Was für alle gilt
Der Gesetzgeber schreibt eine jährliche Bestandsaufnahme vor (§ 240 HGB).
Der Geschäftsjahresabschluss ist meist der 31. Dezember und zugleich Bilanzstichtag.
Während der Lagerung wird auf Menge und Qualität kontrolliert.
Bei der Lagerung gilt in der Regel FIFO (First in, first out): zuerst hereingenommene Ware wird zuerst wieder herausgenommen, alte Ware nach vorn, neue nach hinten.
Beispiel: Ein Betrieb mit 300 Artikeln und ohne EDV-Fortschreibung kommt nur für die Stichtagsinventur oder die verlegte Inventur infrage. Für die permanente fehlt die Bestandsfortschreibung, für die Stichprobeninventur die Artikelzahl.
Stichtag, permanent, verlegt, Stichprobe. Einmal jährlich ist Pflicht, Bilanzstichtag meist der 31. Dezember.
5. Wirtschaftlichkeit im Lager
Lagerkosten: der Überblick
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Ein Lager erwirtschaftet keinen Umsatz. Es kostet nur, und zwar jeden Tag, an dem Ware darin liegt. Wirtschaftlich arbeiten heißt deshalb nicht, diese Kosten abzuschaffen, sondern sie so klein zu halten, dass die Lieferfähigkeit noch steht.
Der erste Schritt dazu ist zu wissen, wo das Geld hingeht. Denn wer Lagerkosten senken soll, greift meist zuerst beim Personal an, dem Posten, bei dem am wenigsten zu holen und am meisten kaputtzumachen ist.
Die fünf Kostenblöcke
Personalkosten: Löhne, Gehälter und Sozialleistungen des Lagerpersonals
Raumkosten: alles rund um Gebäude und Lagereinrichtung
Warenkosten (Risikokosten): die Kosten der gelagerten Ware selbst, also das gebundene Kapital, dazu Verderb, Veralten und Schwund. Der einzige Block, der direkt mit der Bestandshöhe wächst.
Maschinenkosten: Fördermittel und sonstige Hilfsmittel
Materialkosten: Verpackungs- und Büromaterial, Lagerverwaltung
Fix oder variabel?
Diese Unterscheidung wird gern geprüft:
Fixe Kosten bleiben auch bei wechselndem Lagerbestand konstant: Lagermiete, Abschreibungen, der Lohn der Lagerarbeiter. Ob das Regal voll oder halb leer ist, ändert an der Miete nichts.
Variable Kosten ändern sich mit dem Lagerbestand, vor allem die Kosten für die gelagerte Ware, also Zinsen, Verderb und Schwund.
Raumkosten und Fördermittelkosten sind überwiegend fix. Genau deshalb lohnt sich eine hohe Auslastung: Die Fixkosten verteilen sich auf mehr Ware.
Beispiel: Eine Lagerhalle kostet 6.400 € Miete im Monat. Bei 800 belegten Stellplätzen sind das 8 € je Platz. Sinkt die Belegung auf 500 Plätze, kostet jeder belegte Platz 12,80 €. Die Miete bleibt gleich, verteilt sich aber auf weniger Ware.
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Meist der größte Kostenblock im Lager, und der, den man am wenigsten sieht, weil er nicht auf einer Rechnung steht.
Was dazugehört
Löhne und Gehälter für das Lagerpersonal
Sozialleistungen: Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Essenszuschuss, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Der versteckte Aufschlag
Die Personalkosten liegen deutlich über dem, was auf der Gehaltsabrechnung steht. Zum Bruttolohn kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Als Faustregel rechnet man mit einem Aufschlag von etwa einem Drittel auf den Bruttolohn.
Wo man ansetzen kann
Personalkosten senkt man selten durch weniger Personal, sondern durch weniger Arbeit je Vorgang: kurze Wege, Schnelldreher in Greifhöhe, Arbeitsmittel statt Handarbeit, weniger Suchzeiten durch saubere Stellplatzkennzeichnung.
Beispiel: Ein Lager beschäftigt 9 Mitarbeiter mit je 2.900 € Bruttolohn im Monat. Zuzüglich rund einem Drittel Nebenkosten kostet ein Mitarbeiter etwa 3.870 €. Für das Team sind das rund 34.800 € monatlich, gut 417.000 € im Jahr. Spart jeder Mitarbeiter durch kürzere Wege nur 20 Minuten am Tag, sind das zusammen 3 Stunden täglich, rechnerisch mehr als ein Drittel einer Vollzeitstelle.
Löhne, Gehälter und Sozialleistungen. Die tatsächlichen Kosten liegen rund ein Drittel über dem Bruttolohn.
Kosten für die Lagerräume
Lernvideo: Kosten für die Lagerräume. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Alles, was das Gebäude und seine Einrichtung kostet, unabhängig davon, wie viel darin liegt.
Was dazuzählt
Abschreibungen für den Wertverlust der Lagereinrichtung: Regale, Bühnen, Tore nutzen sich ab und verlieren an Wert
Miete oder Leasing für die Halle
Verzinsung des investierten Kapitals (bei eigenem Gebäude): das Geld steckt in der Halle statt zu arbeiten
Instandhaltungskosten: Reparaturen an Toren, Böden, Regalen, die jährliche Regalprüfung
Heizung, Licht, Wasser
Reinigung
Versicherungsprämien, vor allem die Brandversicherung
Warum sie fast alle fix sind
Miete, Abschreibung und Versicherung fallen an, ob das Lager voll ist oder leer. Nur Heizung und Licht schwanken etwas. Das ist der Grund, warum eine schlechte Raumausnutzung so teuer ist: Man bezahlt Kubikmeter, die man nicht nutzt.
Beispiel: Eine Halle hat 9 m Höhe, die Regale reichen aber nur bis 4,50 m. Damit bleibt die Hälfte des bezahlten Raums ungenutzt. Bei 6.400 € Monatsmiete entspricht das rechnerisch 3.200 € für Luft. Höhere Regale mit Schmalgangstaplern wären eine Investition, die sich in wenigen Jahren trägt.
Abschreibung, Miete, Kapitalverzinsung, Instandhaltung, Heizung, Licht, Wasser, Reinigung, Versicherung: fast alles Fixkosten.
Warenkosten und totes Kapital
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Der Kostenblock, der direkt am Bestand hängt, und deshalb der einzige, den man durch Bestandssenkung wirklich beeinflusst.
Was dazuzählt
Verzinsung des in den Lagerbeständen investierten Kapitals (das tote oder gebundene Kapital)
Verderb, Veralten, Schwund
Ausschuss durch unsachgemäße Behandlung: Bruch, Beschädigung, Diebstahl
Versicherungsprämien für Brand und Diebstahl
Totes Kapital: Was heißt das?
Totes oder gebundenes Kapital ist Geld, das im Lagerbestand steckt und deshalb für nichts anderes zur Verfügung steht.
Eine Palette Ware im Regal ist kein Vermögen, das arbeitet. Es ist Geld, das stillliegt. Entweder hat der Betrieb dafür einen Kredit aufgenommen und zahlt Zinsen, oder er hat eigenes Geld eingesetzt, das anderswo Zinsen gebracht hätte. Beides kostet.
Dazu kommt das Lagerrisiko: Je länger und je mehr gelagert wird, desto höher die Gefahr, dass Ware veraltet, verdirbt oder schwindet.
Formel
gebundenes Kapital = Ø Lagerbestand in Stück · Einstandspreisgebundenes Kapital=Ø Lagerbestand in Stück·Einstandspreis
Kurz erklärt
So viel Geld steckt im Durchschnitt in der Ware im Lager.
Dieses Geld arbeitet nicht und kostet Zinsen.
Beispiel: Ein Elektrogroßhandel hat 180.000 € in Lagerware gebunden, bei 5 % Zinssatz sind das 9.000 € jährlich. Zusätzlich werden im Jahr Geräte im Wert von rund 6.500 € unverkäuflich, weil Nachfolgemodelle erscheinen. Zusammen rund 15.500 €, für Ware, die einfach nur im Regal steht.
Totes Kapital ist Geld, das im Bestand liegt statt zu arbeiten. Dazu Verderb, Veralten, Schwund, Bruch und Diebstahl.
Kosten für Fördermittel und Hilfsmittel
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Stapler, Hubwagen, Regalbediengeräte, Förderbänder und alles, was dazugehört.
Was dazuzählt
Abschreibungen für den Wertverlust der Fördermittel
Wartungskosten: regelmäßige Prüfungen und Inspektionen
Reparaturkosten
Betriebskosten: Strom, Diesel, Gas, Hydrauliköl
Versicherungsprämien
Auch hier: überwiegend fix
Abschreibung, Leasingrate, Versicherung und die vorgeschriebene Prüfung fallen an, ob der Stapler 200 oder 20 Stunden im Monat läuft. Nur Energie und Verschleiß hängen von der Nutzung ab.
Daraus folgt: Ein schlecht ausgelasteter Stapler ist teuer. Zwei Geräte mit je 30 % Auslastung kosten deutlich mehr als eines mit 60 %.
Die versteckten Posten
Oft vergessen werden die Kosten für die Fahrerausbildung, die jährliche Unterweisung und die wiederkehrende Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften. Sie gehören sachlich zu den Fördermittelkosten.
Beispiel: Ein Elektrostapler kostet an Leasing, Wartung, Prüfung und Strom rund 780 € im Monat. Bei 160 Einsatzstunden sind das 4,88 € je Stunde. Läuft er nur 60 Stunden, kostet die Stunde 13 €: dasselbe Gerät, mehr als der doppelte Preis je Einsatz.
Abschreibung, Wartung, Reparatur, Betriebskosten, Versicherung, dazu Ausbildung, Unterweisung und Prüfung. Überwiegend fix, deshalb zählt die Auslastung.
Material- und Lagerverwaltungskosten
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Der kleinste Block, und der, der am ehesten unterschätzt wird, weil er aus vielen Kleinigkeiten besteht.
Büromaterial für die Lagerverwaltung: Schreibmaterial, Karteien, Belege, Formulare
Computersysteme zur Lagerverwaltung: Lagerverwaltungssoftware, MDE-Geräte, Drucker, Wartung und Lizenzen
Warum sich das lohnt anzuschauen
Verpackungsmaterial wirkt billig, weil jede Einheit wenige Cent kostet. In der Summe ist es viel Geld, und es wird oft verschwendet: zu große Kartons, zu viel Folie je Palette, Etiketten, die neu gedruckt werden müssen, weil sie sich lösen.
Beispiel: In einem Versandlager werden 800 Pakete am Tag gepackt. Wird je Paket eine Kartongröße zu groß gewählt, kostet das etwa 11 Cent mehr an Karton und Füllmaterial, 88 € am Tag, bei 220 Arbeitstagen gut 19.000 € im Jahr. Dazu kommt der höhere Versandpreis wegen des größeren Volumens.
Verpackungsmaterial, Büromaterial und die EDV der Lagerverwaltung. Viele kleine Beträge, die sich summieren.
Zu groß, zu klein: der Zielkonflikt der Lagerhaltung
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Es gibt keinen Bestand, der in jeder Hinsicht gut ist. Beide Richtungen kosten Geld, nur an unterschiedlichen Stellen.
Zu großer Lagerbestand
unnötige Lager- und Zinskosten, also viel totes Kapital
steigendes Lagerrisiko: Ware veraltet, verdirbt, schwindet
mehr Fläche, mehr Handling, mehr Umlagerungen
Zu kleiner Lagerbestand
Maschinen und Arbeitskräfte sind nicht ausgelastet
Störungen in der Produktion oder Kundenverluste durch Lieferunfähigkeit
rascher, teurer Einkauf wird nötig: Eilbestellungen kosten Zuschlag
Mengenrabatte lassen sich nicht ausnutzen
Diese Nachteile fasst man als Fehlmengenkosten zusammen.
Der optimale Lagerbestand
Der optimale Lagerbestand ist die Menge, bei der die Summe aus Bestandskosten und Fehlmengenkosten am geringsten ist.
Bestandskosten steigen mit der Menge, Fehlmengenkosten sinken mit ihr. Wo sich beide Kurven zur niedrigsten Summe addieren, liegt das Optimum. Bei gleichbleibendem Güterfluss lässt es sich näherungsweise aus der halben optimalen Bestellmenge plus Mindestbestand ermitteln.
Beispiel: Ein Betrieb senkt seinen Bestand um 30 %, um Zinsen zu sparen, rund 4.200 € im Jahr. Im selben Jahr müssen 23 Eilbestellungen mit je 180 € Expresszuschlag ausgelöst werden, macht 4.140 €. Dazu zwei verlorene Aufträge. Unter dem Strich hat die Senkung nichts gebracht: Der Bestand lag vorher näher am Optimum.
Zu viel kostet Zinsen und Risiko, zu wenig kostet Fehlmengen. Optimal ist, wo die Summe beider Kosten am kleinsten ist.
Bestandsarten: Mindest-, Melde- und Höchstbestand
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Drei Marken, die den Bestand steuern.
Mindestbestand (eiserner Bestand)
Der Mindestbestand ist der Lagerbestand, der nur in Notfällen unterschritten werden darf.
Er ist gekaufte Zeit für genau die Fälle, in denen die Planung nicht aufgeht. Drei davon sind typisch, und sie unterscheiden sich darin, wo das Problem liegt:
Beim Lieferanten: Die Sendung kommt später als zugesagt, oder gar nicht.
Bei der eigenen Nachfrage: Es wird unvorhergesehen mehr verbraucht als geplant, etwa bei einem Großauftrag.
An der Ware selbst: Bestand ist da, aber nicht verwendbar. Die Lieferung fällt bei der Qualitätsprüfung durch oder das Vorhandene ist verdorben.
Der dritte Fall wird in Prüfungen am häufigsten vergessen, kommt im Lageralltag aber oft vor.
Meldebestand (Bestellbestand)
Ist der Meldebestand erreicht, muss nachbestellt werden.
Er hängt vom Tagesverbrauch und von der Lieferzeit ab. Zur Sicherheit wird der Mindestbestand einbezogen:
Tagesverbrauch · Lieferzeit = was während der Lieferzeit verbraucht wird.
Beim Meldebestand wird bestellt. Die Lieferung kommt, wenn der Mindestbestand erreicht ist.
Der Mindestbestand ist die eiserne Reserve, der Höchstbestand die Obergrenze nach der Lieferung.
Als Mindestbestand rechnet man häufig mit dem Verbrauch von etwa drei Tagen.
Höchstbestand
Der Höchstbestand gibt an, welche Materialmenge maximal auf Lager sein darf, um unnötige Lagerkosten zu vermeiden.
Erreicht wird er meist beim Eintreffen einer neuen Lieferung.
Beispiel: Ein Artikel wird täglich 320-mal entnommen, die Lieferzeit beträgt 6 Tage. Der Mindestbestand ist auf den Verbrauch von 3 Tagen festgelegt, also 960 Stück.
Meldebestand = (320 × 6) + 960 = 1.920 + 960 = 2.880 Stück
Sinkt der Bestand auf 2.880, geht die Bestellung raus. Während der 6 Tage Lieferzeit werden 1.920 Stück verbraucht. Bei Ankunft sind noch die 960 Stück Reserve da.
Der Mindestbestand ist die Reserve, beim Meldebestand wird bestellt, der Höchstbestand ist die Obergrenze.
Verfügbarer Bestand
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Was im Regal liegt, ist nicht automatisch verkäuflich: Ein Teil ist schon versprochen. Der verfügbare Bestand beantwortet die Frage, was ein Kunde heute noch bekommen kann.
+ disponierter Bestand (offene Bestellungen)+disponierter Bestand
− Reservierungen für Kunden- und Fertigungsaufträge−Reservierungen für Kunden- und Fertigungsaufträge
− Rückstände (gegenüber Kunden und Fertigung)−Rückstände
= verfügbarer Bestand=verfügbarer Bestand
Kurz erklärt
Offene Bestellungen kommen noch dazu.
Reservierte Ware und Rückstände gehören schon jemandem und werden abgezogen.
Übrig bleibt, was du wirklich noch vergeben kannst.
Die vier Größen
Tatsächlicher Bestand: was körperlich da ist
Disponierter Bestand: bestellt, aber noch nicht eingetroffen. Zählt dazu, weil es kommt.
Reservierungen: für konkrete Aufträge fest zugeteilt. Liegt da, gehört aber schon jemandem.
Rückstände: längst zugesagte, aber noch nicht gelieferte Mengen. Die gehen als Erstes weg.
Verwandte Begriffe
Inventurbestand: der durch eine Inventur ermittelte Bestand
Buchbestand (Soll-Bestand): der Bestand laut System. Er kann durch Diebstahl, Schwund, Verderb sowie Erfassungs-, Einlagerungs- oder Kommissionierfehler vom Ist-Bestand abweichen.
Beispiel: Im Regal liegen 900 Stück. 400 sind aus einer laufenden Bestellung unterwegs, 350 für einen Großauftrag reserviert, 120 stehen als Rückstand aus.
900 + 400 − 350 − 120 = 830 Stück verfügbar
Wer nur auf die 900 im Regal schaut, sagt einem Kunden 900 zu und kann nur 830 liefern.
Bestand plus offene Bestellungen, minus Reservierungen, minus Rückstände = verfügbarer Bestand.
Durchschnittlicher Lagerbestand
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Der Bestand schwankt ständig. Für Kennziffern braucht man einen einzigen Wert, der das Jahr abbildet: den durchschnittlichen Lagerbestand. Welche Formel man nimmt, hängt davon ab, wie oft gezählt wurde.
Anfangsbestand plus zwölf Monatswerte sind 13 Werte.
Deshalb teilst du durch 13, das ist der genaueste Durchschnitt.
Warum die Teiler so aussehen
Immer wird durch die Anzahl der einbezogenen Werte geteilt: 1 Anfangsbestand + 4 Quartale = 5 Werte. 1 + 12 Monate = 13 Werte. Wer sich das merkt, muss die Formeln nicht auswendig lernen.
Je mehr Bestände einbezogen werden, desto genauer. Da in der Regel keine vierteljährlichen oder monatlichen Inventuren stattfinden, legt man dafür die jeweiligen Buchbestände zugrunde.
Rabatt wird vom Listenpreis abgezogen, Skonto vom Zieleinkaufspreis.
Mit Bezugskosten wie Fracht ergibt sich der Einstandspreis.
Mit dem Einstandspreis wird der Wareneinsatz bewertet.
Der wichtigste Merksatz
Lagerkennziffern werden in Einstandspreisen gerechnet, nicht in Verkaufspreisen. Deshalb steht in der Umschlagsformel der Wareneinsatz und nicht der Umsatz. Der Lagerbestand ist ebenfalls zu Einstandspreisen bewertet. Man muss beide Größen im selben Preisniveau vergleichen.
Beispiel: Ein Händler verkauft 1.500 Kanister Reiniger zu je 18,90 €. Der Einstandspreis liegt bei 11,40 €.
Absatz = 1.500 Stück, Umsatz = 1.500 × 18,90 = 28.350 €, Wareneinsatz = 1.500 × 11,40 = 17.100 €
Absatz = Menge. Umsatz = Wert zum Verkaufspreis. Wareneinsatz = Wert zum Einstandspreis. Kennziffern immer mit dem Wareneinsatz.
Den Wareneinsatz ermitteln
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Für die Kennziffern braucht man den Jahresverbrauch. Dafür gibt es zwei Wege.
Weg 1: über Materialentnahmescheine
Wird jede Entnahme mit einem Materialentnahmeschein belegt, lassen sich die Scheine eines Jahres addieren. Das Ergebnis ist der gesamte Verbrauch. Genau, aber nur möglich, wo tatsächlich jede Entnahme belegt wird.
Weg 2: über die Bestandsrechnung
Werden keine Entnahmescheine verwendet, rechnet man rückwärts über die Bestände:
Anfangsbestand (1. Januar)
+ Zugänge (1. Januar bis 31. Dezember)
− Endbestand (31. Dezember, bei der Inventur gezählt) = Verbrauch bzw. Wareneinsatz
Wareneinsatz in € = verbrauchte Menge · EinstandspreisWareneinsatz in €=verbrauchte Menge·Einstandspreis
Kurz erklärt
Was da war plus was dazukam minus was übrig ist = was verbraucht wurde.
Das geht mit Stückzahlen oder gleich mit Eurowerten.
Kennst du nur die Menge, nimmst du sie mal den Einstandspreis.
Der Gedanke dahinter
Was am Anfang da war und was dazukam, ist die Menge, die im Jahr zur Verfügung stand. Was davon am Ende noch liegt, wurde nicht verbraucht. Der Rest ist der Wareneinsatz.
Achtung: Für den Endbestand nimmst du den Wert, der bei der Inventur tatsächlich gezählt wurde, nicht den Buchbestand aus dem Warenwirtschaftssystem. Nur so sind auch Schwund, Bruch und Diebstahl erfasst. Diese Ware ist ebenfalls aus dem Lager verschwunden und gehört deshalb zum Verbrauch.
Zwei Wege: Materialentnahmescheine addieren oder Bestandsrechnung (Anfangsbestand plus Zugänge minus Endbestand).
Lagerumschlag
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Auch Umschlagshäufigkeit oder Umschlagsgeschwindigkeit genannt. Sie drückt aus, wie oft der durchschnittliche Lagerbestand im Jahr verbraucht oder verkauft wurde.
Lagerumschlag (mengenmäßig) = Jahresverbrauch in Stück : Ø Lagerbestand in StückLagerumschlag (mengenmäßig)=Jahresverbrauch in StückØ Lagerbestand in Stück
Zeigt, wie oft der Lagerbestand im Jahr komplett verbraucht und ersetzt wird.
Rechne entweder mit Werten in € oder mit Stückzahlen, nie gemischt.
Ein höherer Umschlag heißt: weniger Kapital liegt still.
Wie man das Ergebnis liest
Ein Lagerumschlag von 6 heißt: Der durchschnittliche Bestand wurde im Jahr sechsmal komplett umgeschlagen. Die Kennzahl hat keine Einheit: Es ist eine Häufigkeit.
Schnellläufer und Langsamdreher
Schnellläufer: Waren mit hoher Umschlagshäufigkeit
Langsamdreher: Waren mit geringer Umschlagshäufigkeit
Diese Einteilung steuert die Lagerplatzvergabe: Schnellläufer nach vorn und in Greifhöhe, Langsamdreher nach hinten und in die oberen oder unteren Ebenen.
Warum eine hohe Zahl gut ist
Ein hoher Umschlag heißt: Mit wenig Bestand wird viel bewegt. Weniger gebundenes Kapital, weniger Zinsen, weniger Risiko.
Beispiel: Wareneinsatz 406.200,00 €, durchschnittlicher Lagerbestand 67.700,00 €
Lagerumschlag = 406.200 ÷ 67.700 = 6
Der durchschnittliche Bestand wurde also sechsmal im Jahr umgeschlagen.
Der Lagerumschlag zeigt, wie oft sich der Bestand im Jahr erneuert. Schnellläufer haben eine hohe, Langsamdreher eine geringe Umschlagshäufigkeit.
Den Lagerumschlag erhöhen
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Ein höherer Umschlag ist eines der wichtigsten Ziele der Lagerwirtschaft.
Was er bringt und warum
Alle Vorteile hängen an derselben Ursache: Ein höherer Umschlag bedeutet, dass weniger Ware gleichzeitig im Lager liegt. Daraus folgt die Kette:
Weniger Ware bindet weniger Kapital, das Geld steht für anderes zur Verfügung.
Weniger gebundenes Kapital kostet weniger Zinsen.
Weniger Ware braucht weniger Platz und weniger Handling, die Lagerkosten sinken.
Und weniger Ware kann weniger verderben, veralten oder verschwinden, das Lagerrisiko sinkt mit.
Wer in der Prüfung nach den Vorteilen gefragt wird, braucht sich also nur eine Sache zu merken und kann die übrigen daraus ableiten.
Größerer Zähler oder kleinerer Nenner, beides erhöht den Umschlag.
Kurz erklärt
Wareneinsatz steht oben, Ø Lagerbestand unten.
Mehr verkaufen oder weniger lagern, beides erhöht den Umschlag.
Zwei Stellschrauben, und nur eine liegt im Lager
In der Formel steht der Wareneinsatz oben und der durchschnittliche Bestand unten. Größer werden kann der Bruch also auf zwei Wegen.
Der Zähler: mehr verkaufen. Sonderverkäufe, Werbung, neue Kunden, das ist Sache von Vertrieb und Marketing. Das Lager hat darauf keinen Einfluss, und in der Prüfung wird es meist nur der Vollständigkeit halber genannt.
Der Nenner: weniger lagern. Hier liegt der Hebel, den Lager und Einkauf selbst in der Hand haben. Drei Ansatzpunkte:
Kleinere Mengen, häufiger bestellen. Dieselbe Jahresmenge in zwölf statt in zwei Lieferungen senkt den Durchschnittsbestand (ohne Sicherheitsbestand) auf ein Sechstel. Radikale Form: Just-in-time, wo die Ware direkt in die Fertigung geht, oder der Kauf auf Abruf (der Preis wird heute vereinbart, geliefert wird bei Bedarf).
Obergrenzen setzen und einhalten. Ein festgelegter Höchstbestand verhindert, dass „weil es gerade günstig war“ Bestand aufgebaut wird. Beschaffungspläne und regelmäßige Bestandskontrollen, etwa über die permanente Inventur, halten das nachprüfbar.
Ladenhüter auslisten. Artikel, die sich kaum bewegen, ziehen den Durchschnitt nach unten und belegen Platz. Sie aus dem Sortiment zu nehmen wirkt doppelt: auf den Bestand und auf die Fläche.
Aber nicht um jeden Preis
Häufigere Bestellungen bedeuten mehr Bestellvorgänge, mehr Wareneingänge und meist den Verzicht auf Mengenrabatte. Der Umschlag darf nicht auf Kosten der Lieferfähigkeit steigen. Der optimale Lagerbestand bleibt der Maßstab.
Beispiel: Ein Betrieb bestellt einen Artikel bisher zweimal im Jahr mit je 6 Monaten Reichweite. Bei Umstellung auf sechs Bestellungen sinkt der durchschnittliche Bestand (ohne Sicherheitsbestand) auf ein Drittel, der Umschlag verdreifacht sich. Gegenzurechnen sind vier zusätzliche Bestellvorgänge und der entfallende Mengenrabatt.
Höherer Umschlag spart Kapital, Zinsen, Kosten und Risiko. Erreichbar über mehr Wareneinsatz oder weniger Bestand.
Durchschnittliche Lagerdauer
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Die durchschnittliche Lagerdauer gibt an, wie lange eine Ware im Durchschnitt gelagert wird: die Zeitspanne zwischen Lagereingang und Lagerausgang. Ermittelt wird sie über den Lagerumschlag.
Das Jahr wird kaufmännisch mit 360 Tagen gerechnet.
Die Lagerdauer sagt, wie viele Tage ein Artikel im Schnitt im Lager liegt.
Hoher Umschlag = kurze Lagerdauer.
Warum 360 und nicht 365?
In der kaufmännischen Zinsrechnung wird mit dem kaufmännischen Jahr zu 360 Tagen gerechnet (12 Monate zu je 30 Tagen). Das erleichtert das Rechnen und ist in Prüfungsaufgaben der Standard.
Der Zusammenhang
Je größer der Lagerumschlag, desto geringer die durchschnittliche Lagerdauer. Beide Kennzahlen sind zwei Seiten derselben Sache: Der Umschlag sagt, wie oft im Jahr, die Lagerdauer, wie lange jeweils.
Weiter mit dem Beispiel aus dem Kapitel: Der Wareneinsatz betrug 406.200,00 €, der durchschnittliche Lagerbestand 67.700,00 €. Daraus ergab sich ein Lagerumschlag von 6.
Ø Lagerdauer = 360 ÷ 6 = 60 Tage. Jeder Artikel liegt im Schnitt also zwei Monate im Lager, bevor er hinausgeht.
Und was passiert, wenn der Betrieb häufiger bestellt? Sinkt der Durchschnittsbestand bei gleichem Absatz auf 50.775,00 €, steigt der Umschlag auf 8, und die Lagerdauer fällt auf 360 ÷ 8 = 45 Tage. Fünfzehn Tage weniger, in denen Kapital stillsteht: Genau das ist mit „Wirtschaftlichkeit im Lager“ gemeint.
Wozu der Vergleich
Durch Vergleich der Kennzahlen mit früheren Jahren oder anderen Betrieben lassen sich wichtige Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit gewinnen. Eine steigende Lagerdauer bei gleichem Sortiment ist ein Warnsignal.
Die Lagerdauer sagt, wie viele Tage ein Artikel im Schnitt im Lager liegt. Je höher der Umschlag, desto kürzer die Lagerdauer.
Lagerzinsen
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Im Lagerbestand steckt Kapital. Was dieses gebundene Kapital an Zinsen kostet, zeigen die Lagerzinsen.
Lagerzinsen sind die Zinsen für das Geld, das in der Ware steckt.
Sie gelten nur für die Tage, die die Ware im Schnitt liegt.
Die drei Größen
Ø Lagerbestand = das Kapital
Ø Lagerdauer = die Zeit in Tagen
banküblicher Zinssatz = der Zinssatz in Prozent
Das ist nichts anderes als die kaufmännische Zinsformel: Kapital mal Zinssatz mal Tage, geteilt durch 100 mal 360.
Warum nicht das ganze Jahr?
Ein häufiger Fehler ist, mit 360 Tagen statt mit der Lagerdauer zu rechnen. Das wäre falsch: Das Geld ist nur so lange gebunden, wie die Ware tatsächlich liegt. Bei 60 Tagen Lagerdauer ist das Kapital nur ein Sechstel des Jahres gebunden.
Beispiel:
Ø Lagerbestand 67.700,00 € · Ø Lagerdauer 60 Tage · Zinssatz 5 %
Lagerzinsen = (67.700 × 60 × 5) ÷ (100 × 360) = 20.310.000 ÷ 36.000 = 564,17 €
Für die durchschnittliche Lagerdauer von 60 Tagen ergeben sich also rund 564 € Lagerzinsen, die bei der Kalkulation der Lagerkosten zu berücksichtigen sind.
Lagerzinsen fallen nur für die Tage an, die die Ware im Schnitt im Lager liegt. Gerechnet wird mit der Lagerdauer, nicht mit 360 Tagen.
Lagerzinssatz
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Die Lagerzinsen lassen sich auch in zwei Schritten ermitteln: über den Lagerzinssatz. Er rechnet den Jahreszinssatz auf die tatsächliche Lagerdauer herunter.
Formeln
Lagerzinssatz in % = (banküblicher Zinssatz · Ø Lagerdauer) : 360Lagerzinssatz in %=banküblicher Zinssatz·Ø Lagerdauer360
Der Lagerzinssatz rechnet den Jahreszins auf die Lagerdauer herunter.
Mit ihm bekommst du die Lagerzinsen in einem Schritt.
Was der Lagerzinssatz aussagt
Er beantwortet die Frage: Wie viel Prozent des gebundenen Kapitals kostet die Lagerung tatsächlich? Der bankübliche Zinssatz gilt fürs ganze Jahr. Wenn die Ware nur 60 Tage liegt, fällt auch nur ein Sechstel davon an.
Warum es zwei Wege gibt
Beide führen zum selben Ergebnis. Der Zweischrittweg über den Lagerzinssatz ist praktisch, wenn man ihn für mehrere Artikel mit gleicher Lagerdauer braucht. Er wird einmal berechnet und dann auf jeden Bestand angewandt.
Beispiel mit denselben Zahlen wie beim direkten Weg:
Zinssatz 5 % · Ø Lagerdauer 60 Tage · Ø Lagerbestand 67.700,00 €
Dasselbe Ergebnis wie über die Direktformel, nur in zwei Schritten.
Erst den Jahreszins auf die Lagerdauer herunterrechnen, das ist der Lagerzinssatz. Mit ihm bekommst du die Lagerzinsen in einem Schritt.
Lagerreichweite
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Die Lagerreichweite drückt aus, wie viele Tage der Lagerbestand ausreicht, um die Fertigung oder Belieferung aufrechtzuerhalten.
Formel
Lagerreichweite in Tagen = (Lagerbestand + offene Bestellungen) : Verbrauch pro TagLagerreichweite in Tagen=Lagerbestand+offene BestellungenVerbrauch pro Tag
Kurz erklärt
Zeigt, wie viele Tage der Bestand bei normalem Verbrauch reicht.
Offene Bestellungen zählen mit, weil sie schon unterwegs sind.
Der Unterschied zur Lagerdauer
Beide werden in Tagen gemessen und deshalb gern verwechselt:
Die Lagerdauer blickt zurück: Wie lange lag die Ware im Schnitt?
Die Lagerreichweite blickt nach vorn: Wie lange komme ich noch hin?
Die Reichweite ist damit eine Planungsgröße für den Disponenten: Sie beantwortet die Frage, ob es reicht, bis die nächste Lieferung kommt.
Mit und ohne Bestellung
Die offenen Bestellungen zählen mit, weil sie unterwegs sind. Für die Beurteilung der Lage sind aber oft beide Zahlen interessant, mit und ohne erwarteten Zugang.
Beispiel: Lagerbestand 840 Stück, erwarteter Zugang aus laufender Bestellung 1.260 Stück, Verbrauch 175 Stück pro Tag.
Ohne die laufende Bestellung reichte der Bestand nur 840 ÷ 175 = 4,8 Tage. Würde erst jetzt mit 6 Tagen Lieferzeit bestellt, wäre der Betrieb also rund 1,2 Tage lang nicht voll lieferfähig.
Die Lagerreichweite sagt, wie viele Tage der Bestand samt offener Bestellungen noch reicht. Lagerdauer blickt zurück, Reichweite nach vorn.
Die Lagerkennziffern im Überblick
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Alle Formeln auf einen Blick, zum Wiederholen vor der Prüfung.
So hängt eine Aufgabe typischerweise zusammen: Eine Größe führt zur nächsten.
Merkwort WBUDZZ
Die sechs Kennziffern rechnest du in dieser Reihenfolge: Wareneinsatz, durchschnittlicher Lagerbestand, Umschlagshäufigkeit, durchschnittliche Lagerdauer, Lagerzinssatz, Lagerzinsen. Eselsbrücke: „Willi Beißt Unseren Dackel Ziemlich Zügig“.
Lernvideo: Merksatz WBUDZZ. Mit ▶ starten, über „Kapitel“ springen.
Wareneinsatz → Lagerumschlag → Lagerdauer → Lagerzinsen. Vier Schritte, die aufeinander aufbauen. Merkwort WBUDZZ: Willi Beißt Unseren Dackel Ziemlich Zügig.