AGB
SeeGanns Services · Kevin Ganns · Stand: 4. Oktober 2026 · Version 1.0
Diese Bedingungen gelten für die Gestaltung und technische Umsetzung von Webseiten sowie für die Pflege bestehender Webseiten (Webdesign). Für Unterricht und Schulungen gelten die AGB und Stornoregeln, für den Lernassistenten die AGB für den Premium-Zugang.
(1) Anbieter ist Kevin Ganns, SeeGanns Services, c/o Block Services, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach, E-Mail: kontakt@seeganns.de, Telefon: +49 152 28976449 (im Folgenden „Anbieter“).
(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Gestaltung, Umsetzung und Pflege von Webseiten. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter in diesem Bereich nicht.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(1) Die Pakete, Preise und der Baukasten auf der Website sind kein bindendes Angebot. Eine Anfrage über den Baukasten oder das Kontaktformular ist für beide Seiten unverbindlich.
(2) Nach dem Erstgespräch erhält der Kunde ein Angebot in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Es nennt Paket, Seitenzahl, Funktionen, Zahl der Änderungsrunden und Festpreis und gilt 30 Tage. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das angenommene Angebot. Die Beschreibungen auf der Website dienen der Erläuterung.
(1) Der Anbieter gestaltet die Webseite und setzt sie technisch um, so dass sie in aktuellen Versionen der gängigen Browser auf Smartphone, Tablet und PC gut nutzbar ist. Eine „Seite“ ist alles, was über einen eigenen Menüpunkt erreichbar ist; Impressum und Datenschutzerklärung zählen nicht mit.
(2) Enthalten sind die im Angebot genannten Seiten, Bilder, Funktionen und Änderungsrunden. Eine Änderungsrunde besteht darin, dass der Kunde zu einem Entwurf seine Wünsche gesammelt mitteilt und der Anbieter eine überarbeitete Fassung bereitstellt.
(3) Die Google-Grundeinrichtung umfasst Seitentitel, Kurzbeschreibungen, eine Sitemap und die Anmeldung in der Google Search Console. Bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen schuldet der Anbieter nicht.
(4) Nicht enthalten sind, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart:
(5) Der Anbieter darf zur Umsetzung eigene Vorlagen, Programmbausteine sowie Schriften, Symbole und Programme Dritter verwenden, die für eine gewerbliche Nutzung frei lizenziert sind.
(1) Der Kunde stellt die Inhalte (Texte, Fotos, Logo, Öffnungszeiten, Preise und Ähnliches) sowie seine Rechtstexte rechtzeitig in digitaler Form bereit. Er benennt einen Ansprechpartner, prüft Entwürfe zügig und stellt die für die Veröffentlichung nötigen Zugangsdaten zu Domain und Webspace bereit.
(2) Der Kunde versichert, dass er an allen gelieferten Inhalten die nötigen Rechte besitzt, insbesondere Urheber-, Marken- und Namensrechte, und dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Werden gegen den Anbieter wegen solcher Inhalte Ansprüche Dritter geltend gemacht, stellt der Kunde ihn davon frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat; dazu gehören angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Für die Inhalte und deren Rechtmäßigkeit, zum Beispiel Preisangaben, Allergenkennzeichnung, Berufsbezeichnungen oder Werbeaussagen, ist allein der Kunde verantwortlich.
(4) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich die Termine entsprechend. Bleibt der Kunde trotz Erinnerung länger als vier Wochen untätig, kann der Anbieter eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er den Vertrag andernfalls kündigt. Nach fruchtlosem Ablauf gilt der Vertrag als aufgehoben (§ 643 BGB); der Kunde vergütet die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig (§ 645 BGB).
(1) Der Anbieter stellt Entwürfe in einem nicht öffentlichen Kundenbereich bereit. Der Zugang erfolgt über einen persönlichen Link oder Zugangscode, den der Kunde nicht an Unbeteiligte weitergibt. Änderungswünsche markiert der Kunde dort direkt oder teilt sie per E-Mail mit.
(2) Für Änderungswünsche über die vereinbarten Runden hinaus sowie für Änderungen am bereits abgestimmten Aufbau nennt der Anbieter vorher einen Festpreis; erst wenn der Kunde ihn in Textform bestätigt, wird die Änderung umgesetzt und berechnet. Zusätzliche Seiten und Funktionen berechnet er zu den Preisen des Baukastens.
(3) Zeitangaben, etwa „1 bis 2 Wochen“, sind unverbindliche Richtwerte und setzen voraus, dass die Inhalte vollständig vorliegen. Verbindlich ist ein Termin nur, wenn er im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.
(1) Nach der letzten Änderungsrunde teilt der Anbieter die Fertigstellung mit. Der Kunde prüft die Webseite innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform oder nennt erkennbare Mängel.
(2) Die Webseite gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie zur Veröffentlichung freigibt, sie selbst veröffentlicht oder die Frist nach Absatz 1 verstreichen lässt, ohne mindestens einen Mangel zu nennen (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Folge weist der Anbieter bei der Mitteilung der Fertigstellung hin.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; der Anbieter behebt sie im Rahmen der Mängelhaftung.
(1) Es gilt der Festpreis aus dem angenommenen Angebot. Die Preise sind Nettopreise; hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Solange der Anbieter Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer berechnet; das ist auf der Rechnung vermerkt.
(2) Paket Visitenkarte: Der gesamte Betrag wird nach der Abnahme berechnet. Pakete Standard und Erweitert sowie Aufträge ab 400 €: 50 % werden nach Vertragsschluss als Anzahlung berechnet, der Rest nach der Abnahme. Die Arbeit am Entwurf beginnt nach Eingang der Anzahlung.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Anbieter darf die Veröffentlichung der Webseite davon abhängig machen, dass die Schlussrechnung bezahlt ist.
(1) Domain und Webspace bestellt der Kunde auf eigenen Namen und eigene Kosten bei einem Anbieter seiner Wahl. Für den Online-Terminkalender und den Bearbeitungsbereich ist ein Webspace mit PHP nötig.
(2) Der Anbieter lädt die fertige Webseite mit den Zugangsdaten des Kunden hoch. Er registriert keine Domains im eigenen Namen für den Kunden.
(3) Der Anbieter behandelt Zugangsdaten vertraulich und nutzt sie nur für den Auftrag. Nach Abschluss des Projekts bzw. dem Ende der Pflege sollte der Kunde die überlassenen Passwörter ändern.
(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an der für ihn erstellten Webseite ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie für seinen Betrieb zu nutzen, zu veröffentlichen und zu ändern oder von Dritten ändern zu lassen. Bei einem Verkauf oder einer Übergabe des Betriebs geht dieses Recht mit über. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde Entwürfe nur zur Prüfung verwenden.
(2) Allgemeine Vorlagen, Programmbausteine und Gestaltungsideen bleiben beim Anbieter; er darf sie für andere Aufträge weiterverwenden. Eine nur für den Kunden reservierte Gestaltung wird nicht geschuldet. Bestandteile Dritter (zum Beispiel Schriften und Symbole) unterliegen deren Lizenzbedingungen.
(3) Der Anbieter darf die veröffentlichte Webseite mit Namen des Betriebs, Link und Bildschirmfoto als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
(1) Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Hinweise zu Cookies und Einwilligungen liefert der Kunde. Der Anbieter setzt sie unverändert ein und prüft sie nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
(2) Der Anbieter verwendet nach Möglichkeit Lösungen ohne Datenübertragung an Dritte und bindet keine Analyse- oder Werbedienste ein, sofern nicht vereinbart. Nutzt die Webseite Dienste, bei denen Daten der Besucher an Dritte gehen (zum Beispiel Karten, eingebettete Videos oder externe Schriften), teilt er dies dem Kunden mit, damit dieser seine Datenschutzerklärung und gegebenenfalls eine Einwilligungslösung anpassen kann.
(3) Erhält der Anbieter bei der Umsetzung oder der Pflege Zugriff auf personenbezogene Daten, die der Kunde verarbeitet (zum Beispiel Formulareingänge, Terminbuchungen oder Bewertungen), schließen die Parteien vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(1) Mängel teilt der Kunde in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung mit. Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
(2) Kein Mangel sind geringe Unterschiede in der Darstellung zwischen Geräten und Browsern, solange Inhalte und Funktionen nutzbar sind, sowie Störungen, die auf Änderungen des Kunden oder Dritter, auf den Webspace-Anbieter oder auf spätere technische Änderungen beim Hoster (zum Beispiel eine neue PHP-Version) zurückgehen.
(3) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach A 12 Abs. 1.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Auftragswert.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte und Rechtstexte des Kunden, für Abmahnungen wegen solcher Inhalte, für bestimmte Suchmaschinenplatzierungen und für Ausfälle oder Datenverluste beim Webspace-Anbieter. Für die regelmäßige Datensicherung seiner Webseite sorgt der Kunde bzw. sein Webspace-Anbieter.
(1) Eine kleine Änderung betrifft vorhandene Inhalte an ihrer bestehenden Stelle, ohne den Aufbau der Webseite zu ändern, insbesondere:
(2) Keine kleine Änderung sind insbesondere neue Seiten, neue Abschnitte oder Funktionen, Änderungen an Gestaltung, Aufbau oder Menü, das Schreiben oder Überarbeiten von Texten und die Bearbeitung von Bildern über einfaches Zuschneiden hinaus. Dafür nennt der Anbieter vorher einen Festpreis; ohne Bestätigung des Kunden in Textform entstehen keine Kosten.
(3) Bestehen Zweifel, ob ein Wunsch eine kleine Änderung ist, sagt der Anbieter das vor der Umsetzung und nennt den Preis. Ohne diesen Hinweis gilt der Wunsch als kleine Änderung.
(1) Ohne Pflegevertrag übernimmt der Anbieter kleine Änderungen auf Zuruf zum Preis von 20 € je Auftrag. Ein Auftrag umfasst alle Wünsche, die der Kunde in einer Nachricht gesammelt schickt.
(2) Änderungen erledigt der Anbieter nach Verfügbarkeit, ohne feste Bearbeitungszeit.
(1) Mit dem Pflegevertrag sind kleine Änderungen im Sinne von B 1 ohne zusätzliche Kosten enthalten. Für alles, was keine kleine Änderung ist, gilt B 1 Abs. 2.
(2) Der Anbieter setzt Änderungswünsche in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang um; Werktage sind Montag bis Freitag außer gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg. Längere Abwesenheiten kündigt er rechtzeitig an. Einmal im Monat prüft er, ob die Formulare der Webseite funktionieren.
(3) Nicht enthalten sind neue Seiten (29 € je Seite), neue Funktionen oder eine Umgestaltung (Festpreis nach B 1 Abs. 2), das Schreiben von Texten, Rechtstexte, die technische Wartung, Sicherheitsupdates und Datensicherung des Servers sowie die Kosten für Domain und Webspace.
(1) Monatliche Pflege: 15 € je Monat, berechnet monatlich im Voraus. Sie beginnt mit dem vereinbarten Datum, sonst mit der Veröffentlichung, und läuft unbefristet. Beide Seiten können sie jederzeit in Textform zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
(2) Jahrespaket: 150 € für 12 Monate, berechnet zu Beginn der Laufzeit. Es endet nach 12 Monaten automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Kunde kann es freiwillig verlängern. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigt der Kunde den Vertrag über die Erstellung vor der Abnahme, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat, erhält der Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB).
Wie der Anbieter Daten aus Anfrage, Fragebogen und Kundenbereich verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gilt die gesetzliche Regelung.